Elternratgeber
Autor: LS

Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung – Welche Hilfen Ihrem Kind zustehen

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Die Ausbildungsvergütung reicht oft kaum zum Leben. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die viele Familien gar nicht kennen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.

"Wir wussten nicht, dass unser Sohn Anspruch auf BAB hat. Das waren 350 Euro im Monat, die er fast nicht beantragt hätte."

– Fiktives Beispiel zur finanziellen Planung

Warum finanzielle Planung so wichtig ist

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung lag 2025 über alle Ausbildungsjahre bei rund 1.209 Euro brutto im Monat. Das klingt erst einmal nach viel – der Nettobetrag hängt jedoch von der konkreten Vergütung, den Versicherungsbeiträgen und der persönlichen Steuersituation ab. Wer davon eine eigene Wohnung, Essen und Fahrtkosten bezahlen muss, kommt schnell an seine Grenzen.

Für viele Familien ist die finanzielle Situation der Grund, warum Jugendliche zögern, eine Ausbildung zu beginnen – oder warum sie abbrechen. Dabei gibt es ein ganzes Netz an Förderungen, das genau für solche Situationen gedacht ist. Das Problem: Kaum jemand kennt alle Möglichkeiten.

Dieser Artikel verschafft Ihnen als Eltern einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Hilfen – damit Geld kein Grund ist, auf eine gute Ausbildung zu verzichten.

Die wichtigsten Förderungen auf einen Blick

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Für betriebliche Ausbildung · individuell nach Bedarf und Einkommen

BAföG

Für förderfähige schulische Ausbildung · nach Schulart und Wohnsituation

Kindergeld

Bei erfüllten Voraussetzungen bis 25 · 259 €/Monat (2026)

Wohngeld

Bei eigener Wohnung · individuell berechnet

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die BAB ist die wichtigste Förderung für Azubis in einer dualen Ausbildung, die nicht mehr bei den Eltern wohnen können – zum Beispiel weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sie wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern, der Ausbildungsvergütung und den gesetzlichen Bedarfssätzen ab. Zusatzbedarfe, etwa für Fahrten, können hinzukommen; es gibt deshalb keinen einheitlichen Auszahlungs-Höchstsatz für alle Azubis. Der Antrag wird bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt – am besten schon vor Ausbildungsbeginn.

💡 Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. BAB wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.

BAföG für schulische Ausbildungen

Bei einer förderfähigen schulischen Ausbildung kann Schüler-BAföG infrage kommen. Schulische Ausbildungen sind nicht automatisch unbezahlt: Die Pflegeausbildung wird vergütet, und bei Erzieherausbildungen hängt dies von der Ausbildungsform ab. Anders als beim Studierenden-BAföG muss die Förderung für schulische Ausbildungen in vielen Fällen nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe hängt unter anderem von Schulart, Wohnsituation und Einkommen ab; gegebenenfalls kommen Versicherungszuschläge hinzu. Der BAföG-Höchstsatz für Studierende gilt nicht pauschal für Schüler. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung für die jeweilige Ausbildungsstätte.

Kindergeld – läuft weiter!

Viele Eltern wissen es nicht: Das Kindergeld wird während der Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt – und zwar unabhängig davon, wie viel Ihr Kind verdient. Aktuell beträgt es 259 Euro pro Kind und Monat (2026). Für die Planung 2027 ist der dann geltende Betrag maßgeblich.

Wichtig: In Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird Kindergeld in der Regel für maximal vier Monate weitergezahlt. Danach muss der nächste Ausbildungsabschnitt nachgewiesen werden.

⚠️ Achtung: Nach Abschluss der ersten Ausbildung wird Kindergeld nur dann weitergezahlt, wenn Ihr Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (Zweitausbildung, Studium etc.). Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob kann dabei unschädlich sein; die Voraussetzungen bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Wohngeld

Wenn Ihr Kind dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB oder BAföG hat, kann Wohngeld eine Alternative sein. Besteht ein BAB- oder BAföG-Anspruch grundsätzlich, ist Wohngeld in der Regel ausgeschlossen, auch wenn die Förderung im Einzelfall niedrig ausfällt.

Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, der Miete und dem Wohnort. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde gestellt. Tipp: Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind Anspruch hat – stellen Sie den Antrag. Es kostet nichts und die Ablehnungsrate ist geringer als viele denken.

Weitere Hilfen, die oft übersehen werden

Neben den großen Förderungen gibt es eine Reihe kleinerer Hilfen, die in der Summe einen echten Unterschied machen können:

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Fahrkostenzuschuss

Viele Bundesländer und Kommunen bezuschussen das Deutschlandticket oder Fahrtkosten zur Berufsschule. Fragen Sie beim Ausbildungsbetrieb oder der Kommune nach.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Schon in der Ausbildung können Azubis bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber bekommen – plus staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage.

Bildungsgutscheine & Lernmittelfreiheit

Einige Länder übernehmen Kosten für Fachbücher, Werkzeuge oder Berufskleidung. Informieren Sie sich bei der Berufsschule.

Stipendien für Azubis

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt nach erfolgreichem Berufsabschluss förderfähige Weiterbildungen mit insgesamt bis zu 9.135 Euro über das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre; je Maßnahme sind 10 % Eigenanteil vorgesehen (Stand September 2026). Es ist kein Zuschuss zum laufenden Lebensunterhalt während der Ausbildung.

GEZ-Befreiung

Azubis, die BAB oder BAföG erhalten, können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Das spart über 200 Euro im Jahr.

Ihre Checkliste: Das sollten Sie vor Ausbildungsbeginn klären

Damit Ihr Kind finanziell gut in die Ausbildung startet, sollten Sie diese Punkte rechtzeitig – am besten drei bis sechs Monate vorher – in Angriff nehmen:

Finanz-Checkliste für den Ausbildungsstart

  • Ausbildungsvergütung prüfen – entspricht sie dem Branchenschnitt?
  • BAB- oder BAföG-Antrag stellen (je nach Ausbildungsform)
  • Kindergeld-Weiterzahlung bei der Familienkasse bestätigen
  • Eigenes Girokonto eröffnen (viele Banken bieten kostenlose Azubi-Konten)
  • Krankenversicherung klären (mit 25 endet die Familienversicherung)
  • Fahrtkosten und Deutschlandticket-Zuschuss beim Betrieb anfragen
  • Wohnsituation planen – eigene Wohnung, WG oder weiter zu Hause?
  • Monatliches Budget gemeinsam aufstellen

Gut zu wissen: Ihre Unterhaltspflicht als Eltern

Auch wenn Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung erhält, sind Sie als Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig – und zwar bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird allerdings auf den Unterhalt angerechnet.

Entscheidend sind der individuelle Bedarf, eigenes anrechenbares Einkommen, Kindergeld und die Leistungsfähigkeit der Eltern. Ein pauschaler Wohnungsbetrag abzüglich Nettolohn reicht als Unterhaltsberechnung nicht aus. Bei volljährigen Kindern haften Eltern grundsätzlich anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.

Wichtig: Ausbildungsbedingte Kosten können die anrechenbare Vergütung mindern. Ob eine Pauschale oder tatsächlich nachgewiesene Kosten anzusetzen sind, hängt von den Umständen und den einschlägigen Unterhaltsleitlinien ab.

Wo Sie Beratung bekommen

Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten kann überfordernd sein. Zum Glück gibt es kostenlose Beratungsangebote, die Ihnen und Ihrem Kind helfen, die richtigen Anträge zu stellen:

  • Agentur für Arbeit – Beratung zu BAB und allgemeiner Förderung
  • BAföG-Amt / Studierendenwerk – für schulische Ausbildungen
  • Gewerkschaften (DGB-Jugend) – kostenlose Beratung zu Rechten und Geld
  • Handwerks- und Industrie-und Handelskammer – branchenspezifische Beratung

Fazit: Geld darf kein Hindernis sein

Die Ausbildung ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft Ihres Kindes – und sie sollte nicht an finanziellen Hürden scheitern. Das System der Ausbildungsförderung in Deutschland ist komplex, aber es bietet echte Unterstützung. Nehmen Sie sich die Zeit, die Möglichkeiten zu prüfen und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Ihr Kind wird es Ihnen danken – nicht nur finanziell, sondern auch weil es merkt, dass Sie seinen Weg in die Berufswelt aktiv begleiten und ernst nehmen.