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Gehalt in der Ausbildung

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Was verdient Ihr Kind in der Ausbildung? Ein Überblick über Vergütungen, Zusatzleistungen und finanzielle Unterstützung.

Was verdient mein Kind in der Ausbildung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt 2026 bei 724 € brutto im ersten Lehrjahr. Je nach Branche verdienen Azubis aber deutlich mehr – in Industrie und Bankwesen oft über 1.000 € ab dem ersten Jahr. Der Nettobetrag hängt von Krankenkasse, Alter, Kindern und Steuern ab. Für einen Ausbildungsbeginn 2027 ist die dann geltende Untergrenze zu prüfen.

  • →Mindestausbildungsvergütung: 724 € (1. Jahr) bis 1.014 € (4. Jahr)
  • →Bestbezahlte Ausbildungen: Fluglotse, Polizei, Bank, Industrie
  • →Zusatzleistungen wie Fahrgeld und Weihnachtsgeld prüfen
  • →Kindergeld (259 €/Monat) und BAB zusätzlich möglich

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Die Ausbildungsvergütung variiert stark je nach Branche, Unternehmen und Region. Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung(§ 17 BBiG), die jährlich angepasst wird.

Mindestausbildungsvergütung 2026 (gemäß § 17 BBiG):

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 € brutto/Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: 854 € brutto/Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: 977 € brutto/Monat
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 € brutto/Monat

Die Werte werden jährlich angepasst. Aktuelle Beträge finden Sie beim BIBB oder der IHK.

Wichtig: Viele Branchen und Unternehmen zahlen deutlich mehr! Die Mindestausbildungsvergütung ist nur die Untergrenze.

Ausbildungsgehälter nach Branchen

Die folgenden Beträge sind monatliche Bruttodurchschnitte im ersten Ausbildungsjahr aus der BIBB-Tariferhebung zum 1. Oktober 2025. Sie sind eine Orientierung, keine Zusage für einen Vertrag 2027. Tarifgebiet, Betrieb und Ausbildungsjahr entscheiden.

Industrie, Banken und besondere Laufbahnen

  • Fluglotse/Fluglotsin: Eigene Vergütungsregelung nach Ausbildungsphase; nicht Teil dieser BIBB-Vergleichswerte
  • Polizeikommissar/in: Anwärterbezüge je nach Dienstherr; keine BBiG-Ausbildungsvergütung
  • Bankkaufmann/-frau: 1.333 €
  • Mechatroniker/in (Industrie): 1.224 €
  • Industriekaufmann/-frau: 1.195 €
  • Chemielaborant/in: 1.198 €

Technik, Handel und Gesundheit

  • Elektroniker/in (Handwerk): 979 €
  • KFZ-Mechatroniker/in (Handwerk): 1.090 €
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 1.087 €
  • Medizinische/r Fachangestellte/r: 1.023 €

Dienstleistung und Lebensmittelhandwerk

  • Friseur/in: 623 € im Tarifdurchschnitt 2025; dabei sind abweichende Tarifregelungen enthalten
  • Florist/in: 907 €
  • Bäcker/in: 1.021 €
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r: 1.021 €

Quelle der Berufswerte: BIBB, tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025. Die Mindestbeträge oben gelten für Ausbildungsbeginn 2026; die Untergrenze für einen Beginn 2027 war am 12.09.2026 noch nicht veröffentlicht.

Was kommt vom Brutto an?

Auszubildende zahlen wie alle Arbeitnehmer Sozialabgaben. Von der Bruttovergütung werden abgezogen:

  • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (Stand 2026)
  • Pflegeversicherung: regulär 1,8 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 %; in Sachsen und für Eltern mehrerer Kinder gelten Besonderheiten (Stand 2026)
  • Rentenversicherung: 9,3%
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3%

Steuern: Bei den meisten Ausbildungsgehältern fallen keine Steuern an, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.

Für die Planung: Rund 80 % netto können eine grobe Orientierung sein. Rechnen Sie den konkreten Vertrag mit den persönlichen Versicherungs- und Steuerdaten nach; der Anteil ist nicht garantiert.

Zusätzliche Leistungen

Viele Unternehmen bieten neben dem Gehalt weitere Leistungen:

  • Fahrkostenzuschuss: Für den Weg zur Arbeit oder Berufsschule
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld: Oft 50-100% eines Monatsgehalts
  • Vermögenswirksame Leistungen: Bis zu 40 € monatlich
  • Übernahmeprämie: Bei erfolgreicher Prüfung
  • Essenszuschuss/Kantine: Vergünstigtes Essen
  • Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Azubis möglich

Fragen Sie bei der Bewerbung nach diesen Zusatzleistungen – sie können das Gesamtpaket deutlich aufwerten.

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Kindergeld

Eltern erhalten während der Ausbildung weiterhin Kindergeld, solange das Kind unter 25 Jahre alt ist. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Monat.

Ob das Kindergeld an die Eltern oder das Kind geht, ist Familiensache – rechtlich steht es den Eltern zu, solange sie für den Unterhalt aufkommen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die BAB ist ein staatlicher Zuschuss für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Voraussetzungen:

  • Eigene Wohnung (wenn Pendelweg zu weit)
  • Erste berufsqualifizierende Ausbildung
  • Elterneinkommen unter bestimmter Grenze

Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern und des Auszubildenden ab. Beantragen können Sie BAB bei der Agentur für Arbeit.

Wohngeld

Wenn kein Anspruch auf BAB besteht (z.B. bei einer zweiten Ausbildung), kann Wohngeld beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Bei schulischen Problemen können kostenlose Nachhilfeangebote über die Agentur für Arbeit genutzt werden – das ist zwar kein Geld, spart aber Nachhilfekosten.

Nebenjob in der Ausbildung?

Grundsätzlich sind Nebenjobs während der Ausbildung erlaubt, aber:

  • Der Ausbildungsbetrieb muss informiert werden
  • Arbeitszeit und Erholungszeiten müssen eingehalten werden
  • Der Nebenjob darf die Ausbildung nicht beeinträchtigen
  • Bei Minderjährigen gelten strenge Regeln (max. 40 Stunden/Woche insgesamt)

Tipp: Viele Betriebe bieten Überstunden oder Wochenendarbeit an – das ist oft lukrativer und besser vereinbar als ein externer Nebenjob.

Gehalt ist nicht alles

Bei der Berufswahl sollte das Gehalt ein Faktor unter vielensein. Ein paar hundert Euro mehr im Monat sind wenig wert, wenn der Beruf keinen Spaß macht oder die Karrierechancen schlecht sind.

Wichtiger als das Ausbildungsgehalt ist oft:

  • Qualität der Ausbildung (Was lernt man wirklich?)
  • Übernahmechancen nach der Ausbildung
  • Gehaltsperspektive nach der Ausbildung
  • Arbeitsklima und Unternehmenskultur
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Gehaltsverhandlung als Azubi?

Bei der Ausbildungsvergütung gibt es wenig Verhandlungsspielraum – sie ist meist durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Was Sie aber fragen können:

  • Gibt es Zusatzleistungen?
  • Wird Fahrgeld gezahlt?
  • Gibt es Weihnachts-/Urlaubsgeld?
  • Wie hoch ist das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung?

Diese Fragen zeigen Interesse und können echten Mehrwert aufdecken.

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