Eltern-Kind-Dynamik

Darf ich meinem Kind bei der Berufswahl überhaupt noch reinreden?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Mitreden ja, entscheiden nein – und je älter Ihr Kind wird, desto deutlicher. Das ist keine Frage des Erziehungsstils, sondern steht so im Gesetz:

  • § 1626 Abs. 2 BGB verpflichtet Eltern, „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ zu berücksichtigen und Einvernehmen anzustreben.
  • § 1631a BGB wird für Ausbildung und Beruf noch konkreter: Eltern nehmen auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht, und bei Zweifeln soll der Rat einer Lehrkraft oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.
  • § 107 BGB lässt Ihnen bis zur Volljährigkeit eine formale Mitwirkung, weil ein Minderjähriger den Ausbildungsvertrag nicht allein wirksam schließen kann – eine Notbremse für Ausnahmefälle, kein Mittel, einen Wunschberuf durchzusetzen.

Praktisch heißt das: Ihre Erfahrung, Ihre Sorge und Ihre Fragen gehören ins Gespräch, ein Veto gehört nicht hinein. Der wirksamste Satz ist deshalb, die Zuständigkeit auszusprechen: „Die Entscheidung ist deine.“ Danach wird wieder zugehört.

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