Eltern-Kind-Dynamik
Darf ich meinem Kind bei der Berufswahl überhaupt noch reinreden?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Mitreden ja, entscheiden nein – und je älter Ihr Kind wird, desto deutlicher. Das ist keine Frage des Erziehungsstils, sondern steht so im Gesetz:
- § 1626 Abs. 2 BGB verpflichtet Eltern, „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ zu berücksichtigen und Einvernehmen anzustreben.
- § 1631a BGB wird für Ausbildung und Beruf noch konkreter: Eltern nehmen auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht, und bei Zweifeln soll der Rat einer Lehrkraft oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden.
- § 107 BGB lässt Ihnen bis zur Volljährigkeit eine formale Mitwirkung, weil ein Minderjähriger den Ausbildungsvertrag nicht allein wirksam schließen kann – eine Notbremse für Ausnahmefälle, kein Mittel, einen Wunschberuf durchzusetzen.
Praktisch heißt das: Ihre Erfahrung, Ihre Sorge und Ihre Fragen gehören ins Gespräch, ein Veto gehört nicht hinein. Der wirksamste Satz ist deshalb, die Zuständigkeit auszusprechen: „Die Entscheidung ist deine.“ Danach wird wieder zugehört.
Mehr Kontext
Streit über die Berufswahl mit dem Kind dreht sich fast nie um den Beruf, sondern darum, wem die Entscheidung gehört. Wie sich das auflösen lässt.
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