Ausbildungsberufe & Branchen

Wann sollte mein Kind mit der Fortbildung anfangen?

Antwort für Eltern

Nach einigen Jahren Berufserfahrung – aber die Weichen dafür werden schon im Ausbildungsvertrag gestellt. Die Zulassung zu den Fortbildungsprüfungen setzt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis voraus; die genauen Voraussetzungen regelt die jeweilige Fortbildungsordnung, Auskunft gibt die zuständige Kammer, die nach § 76 BBiG ohnehin einen Beratungsauftrag hat. Zwei Dinge lassen sich früher vorbereiten. Erstens die Zusatzqualifikation nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BBiG: Ausbildungsordnungen können Qualifikationen vorsehen, die über den Ausbildungsberuf hinausgehen und gesondert geprüft werden – viele Betriebe bieten solche Bausteine an, die später angerechnet werden. Zweitens die Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf gemeinsamen Antrag, die Zeit für einen früheren Start freimacht. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch danach; solche Programme stehen selten in der Anzeige.

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