Ausbildungsberufe & Branchen

Was ändert sich 2027 bei der Pflegeassistenz konkret?

Antwort für Eltern

Aus 27 landesrechtlichen Ausbildungen wird eine bundeseinheitliche – mit 18 Monaten Dauer, Anspruch auf Ausbildungsvergütung und bundesweit gültigem Abschluss. Das Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, und die Ausbildung beginnt am selben Tag. Bisher unterschieden sich Bezeichnung, Dauer und Inhalte je nach Bundesland erheblich, und ein Umzug konnte den Abschluss entwerten; das entfällt. Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss, ohne Schulabschluss ist die Zulassung bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich. Praktisch bedeutsam ist der Anschluss: Die Pflegefachassistenz ist als Einstieg gedacht, von dem aus die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz mit Anrechnung erreichbar bleibt. Für Familien, die jetzt planen, heißt das: Informationen zu landesrechtlichen Pflegehelferausbildungen sind ab 2027 überholt – fragen Sie bei der Pflegeschule nach der neuen Regelung.

Mehr Kontext

Zwei Änderungen wirken 2027: Die MTA-Berufe heißen seit 2023 anders, die Pflegeassistenz wird zum 1. Januar bundeseinheitlich.

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