Ausbildungsberufe & Branchen

Sind Schichtdienste und Wochenendarbeit in allen medizinischen Ausbildungen notwendig?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – Schichtdienst betrifft vor allem Klinik, Pflegeeinrichtung und Rettungsdienst; Praxis-, Labor- und Therapieberufe laufen überwiegend zu Regelzeiten. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in der Regel zu Praxisöffnungszeiten, ebenso die Pharmazeutisch-technische Assistenz und ein großer Teil der Therapieberufe.

Wo Schichtdienst anfällt, gilt für Minderjährige ein deutlich engerer Rahmen:

  • § 8 JArbSchG: höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich,
  • § 14: grundsätzlich nur Beschäftigung zwischen 6 und 20 Uhr,
  • § 15: Fünf-Tage-Woche,
  • § 16: kein Samstag, mit Ausnahmen unter anderem für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Ab 18 fallen diese Grenzen weg. Beginnt Ihr Kind minderjährig, fragen Sie im Betrieb deshalb ausdrücklich, wie der Dienstplan nach dem 18. Geburtstag aussieht. Alle Regeln: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

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