Wege nach der Schule
Studium ohne Abitur 2027: Die Wege nach der Ausbildung
Studium ohne Abitur nach der Ausbildung: Zwei Wege führen hinein – einer öffnet jedes Fach, der andere nur ein verwandtes und verlangt eine Prüfung.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Es gibt nicht einen Weg, sondern zwei – und sie unterscheiden sich grundlegend: Der eine öffnet jedes Fach, der andere nur ein fachlich passendes und verlangt zusätzlich eine Prüfung. Welcher gilt, hängt allein vom Abschluss ab, den Ihr Kind mitbringt. Grundlage ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Dieser Ratgeber zeigt beide Wege, ihre Voraussetzungen im Detail und was das Studium kostet.
Weg 1: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Wer einen Aufstiegsfortbildungsabschluss hat, darf jedes Fach an jeder Hochschule studieren – wie mit Abitur. Der Beschluss zählt fünf Gruppen auf:
- Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 der Handwerksordnung
- Fortbildungsabschlüsse mit Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 BBiG oder §§ 42, 42a HwO – sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Das betrifft Fachwirte, Betriebswirte, Industriemeister und Fachkaufleute.
- Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen – das sind die staatlich geprüften Techniker und Betriebswirte.
- Nautische und technische Befähigungszeugnisse im Sinne des Seemannsgesetzes.
- Landesrechtliche Fortbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen sowie in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufen.
Die 400-Stunden-Schwelle ist der Punkt, an dem es in der Praxis hakt: Kurze Fortbildungen zählen nicht. Lassen Sie sich den Stundenumfang vom Anbieter schriftlich bestätigen.
Weg 2: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Wer keinen solchen Fortbildungsabschluss hat, kann trotzdem studieren – aber nur ein fachlich verwandtes Fach und unter zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen:
- Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum Studiengang affinen Bereich und mindestens drei Jahre Berufspraxis in einem affinen Bereich. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes genügen zwei Jahre.
- Ein bestandenes Eignungsfeststellungsverfahren – durchgeführt von einer Hochschule oder staatlichen Stelle auf Grundlage einer Prüfungsordnung, mit schriftlichem und mündlichem Teil, bezogen auf allgemeines und fachbezogenes Wissen. Es kann durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden.
Diese zweite Bedingung wird häufig unterschlagen. Berufspraxis allein reicht nicht.
„Affin" heißt fachlich verwandt: Eine Ausbildung als Industriemechaniker öffnet Maschinenbau, nicht Jura. Wie eng die Hochschule das auslegt, steht in ihrer Zugangsprüfungsordnung – fragen Sie im Studierendensekretariat konkret nach dem Wunschfach.
Was die Länder zusätzlich regeln dürfen
Der Beschluss ist ein Mindeststandard. Die Länder dürfen weitergehen und den Katalog der Fortbildungsabschlüsse erweitern; solche landesspezifischen Berechtigungen werden von allen anderen Ländern anerkannt, nachdem ein Jahr Studium nachweislich erfolgreich absolviert wurde. Ein Probestudium, zu dem abweichend zugelassen wurde, zählt dabei nicht mit.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie immer das Hochschulgesetz des Landes, in dem Ihr Kind studieren will – nicht das des Wohnorts.
Was es kostet
Ein Studium nach der Ausbildung ist finanziell ein anderer Fall als eines direkt nach der Schule.
- Semesterbeitrag an staatlichen Hochschulen, meist 150 bis 400 Euro pro Semester, oft mit Semesterticket.
- BAföG ist auch ohne Abitur möglich; der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende liegt bei 992 Euro im Monat. Die Altersgrenze liegt grundsätzlich bei 45 Jahren.
- Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fördert die Fortbildung selbst – also den Weg zum Meister oder Techniker, der Weg 1 überhaupt erst öffnet.
- Kindergeld läuft nach § 66 EStG längstens bis zum 25. Geburtstag; nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung nur noch, wenn daneben höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
Ein berufsbegleitendes Studium umgeht den Einkommensverzicht, dauert aber länger. Für den Vergleich mit dem dualen Weg siehe Duales Studium.
Häufig gestellte Fragen: Studium ohne Abitur 2027: Die Wege nach der Ausbildung
Kann mein Kind wirklich jedes Fach ohne Abitur studieren?
Nur mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss – dann ja, wie mit Abitur. Ohne einen solchen Abschluss ist die Fächerwahl auf fachlich verwandte Studiengänge begrenzt. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 nennt für die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung fünf Gruppen:
- Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 HwO,
- Fortbildungsabschlüsse nach §§ 53, 54 BBiG oder §§ 42, 42a HwO, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
- Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen,
- vergleichbare seemännische Befähigungszeugnisse,
- landesrechtliche Fortbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen sowie in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufen.
Wer darunterfällt, wählt frei. Wer nicht, braucht den fachgebundenen Weg mit verwandter Ausbildung, drei Jahren Berufspraxis und einer Eignungsprüfung. Zulassungsbeschränkungen wie ein Numerus clausus gelten in beiden Fällen unverändert. Welche Fortbildungen sich lohnen, steht in Berufe ohne Studium mit gutem Gehalt.
Wie lange dauert ein Studium ohne Abitur?
Genauso lange wie mit Abitur – der Unterschied liegt vor dem Studium, nicht darin. Ein Bachelor umfasst in der Regel sechs bis acht Semester, unabhängig vom Zugangsweg; Prüfungen und Regelstudienzeit sind dieselben. Ein berufsbegleitendes Studium dauert bewusst länger, meist acht bis zwölf Semester.
Zeit kostet der Weg dorthin: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 muss für die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erst die Aufstiegsfortbildung abgeschlossen sein. Für die fachgebundene sind drei Jahre Berufspraxis nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung nötig, dazu das Eignungsfeststellungsverfahren oder ersatzweise ein Probestudium von mindestens einem Jahr.
Verkürzen lässt sich das Studium selbst über die Anrechnung beruflicher Kompetenzen: Viele Hochschulen erlassen Module, wenn die Ausbildung entsprechende Inhalte abdeckt. Fragen Sie danach vor der Einschreibung, nicht danach. Den Vergleich mit dem dualen Studium zieht Duales Studium.
Welche Finanzierungsmoeglichkeiten gibt es?
Vier, und sie decken unterschiedliche Abschnitte ab:
- Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: finanziert den Weg zum Meister, Techniker oder Fachwirt – also genau den Abschluss, der die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung öffnet.
- BAföG für das Studium selbst: nicht ans Abitur gebunden; der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende beträgt 992 Euro im Monat, die Altersgrenze liegt grundsätzlich bei 45 Jahren.
- Kindergeld von 259 Euro nach § 66 EStG: längstens bis zum 25. Geburtstag – nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung allerdings nur, wenn daneben höchstens 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
- Berufsbegleitendes Studium: ganz ohne Einkommensverzicht.
Dazu kommen Semesterbeiträge von meist 150 bis 400 Euro und, bei Fernhochschulen, Studiengebühren. Mehr zum Kindergeld: Kindergeld während der Ausbildung.
Lohnt sich ein Studium nach der Ausbildung finanziell?
Rechnerisch fast immer, aber die Rechnung hängt stärker am Alter und am gewählten Modell als am Abschluss selbst.
Auf der Kostenseite stehen nicht die Studiengebühren – die sind an staatlichen Hochschulen gering –, sondern das entgangene Einkommen: Wer drei Jahre Vollzeit studiert, verzichtet in dieser Zeit auf ein Facharbeitergehalt. Deshalb ist das berufsbegleitende oder duale Modell für Menschen mit Ausbildung oft die bessere Wahl; es dauert länger, kostet aber kein Einkommen.
Zu bedenken ist außerdem, dass eine Aufstiegsfortbildung – Meister, Techniker, Fachwirt – das Einkommen ebenfalls deutlich verändert und weniger Zeit kostet als ein Studium. Sie schließt ein späteres Studium nicht aus, sondern eröffnet es erst. Belastbare Vergleichszahlen für einzelne Berufe liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Eine Rechnung, die häufig übersehen wird: Angerechnete Module verkürzen das Studium und damit den Einkommensverzicht. Welche Fortbildungen sich lohnen, steht in Berufe ohne Studium mit gutem Gehalt.
Wo erfahren wir verbindlich, was in unserem Bundesland gilt?
Im Hochschulgesetz des Landes, in dem Ihr Kind studieren will – nicht in dem des Wohnorts – und in der Zugangsprüfungsordnung der konkreten Hochschule. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 ist ein Mindeststandard, den die Länder überschreiten dürfen: Sie können den Katalog der Fortbildungsabschlüsse erweitern und eigene Zugangswege schaffen. Solche landesspezifischen Berechtigungen erkennen alle Länder an, sobald ein Jahr Studium nachweislich erfolgreich absolviert ist; ein Probestudium, zu dem abweichend zugelassen wurde, zählt dafür nicht mit.
Praktisch führen zwei Wege zur verbindlichen Auskunft:
- Das Studierendensekretariat oder die Studienberatung der Wunschhochschule, die die eigene Zugangsprüfungsordnung kennt.
- Die zuständige Kammer, wenn es um die Einordnung eines Fortbildungsabschlusses geht.
Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben, bevor Ihr Kind eine Fortbildung allein wegen des Hochschulzugangs beginnt.
Muss mein Kind für den fachgebundenen Weg wirklich eine Prüfung ablegen?
Ja – Berufspraxis allein genügt nicht, und dieser Punkt wird am häufigsten übersehen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 verlangt für die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung beides:
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum Studiengang passenden Bereich mit mindestens drei Jahren passender Berufspraxis,
- ein erfolgreich abgeschlossenes Eignungsfeststellungsverfahren – von einer Hochschule oder staatlichen Stelle auf Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt, mit schriftlichem und mündlichem Teil, geprüft wird allgemeines wie fachbezogenes Wissen,
- oder statt der Prüfung ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr.
Welche Variante eine Hochschule anbietet, ist unterschiedlich – manche prüfen, andere lassen zum Probestudium zu. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes reichen im Übrigen zwei statt drei Jahre Berufspraxis. Wie der Weg über eine Aufstiegsfortbildung ohne Prüfung aussieht, steht in Berufe ohne Studium mit gutem Gehalt.
Übersicht zum Thema: Wege nach der Schule 2027: Fünf Optionen und ihre Fristen