Ausbildungsalltag & Krisen
Wo erfahren wir verbindlich, was in unserem Bundesland gilt?
Antwort für Eltern
Im Hochschulgesetz des Landes, in dem Ihr Kind studieren will – nicht in dem des Wohnorts – und in der Zugangsprüfungsordnung der konkreten Hochschule. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 ist ein Mindeststandard, den die Länder überschreiten dürfen: Sie können den Katalog der Fortbildungsabschlüsse erweitern und eigene Zugangswege schaffen. Solche landesspezifischen Berechtigungen erkennen alle Länder an, sobald ein Jahr Studium nachweislich erfolgreich absolviert ist; ein Probestudium, zu dem abweichend zugelassen wurde, zählt dafür nicht mit. Praktisch führen deshalb zwei Wege zur verbindlichen Auskunft: das Studierendensekretariat oder die Studienberatung der Wunschhochschule, die die eigene Zugangsprüfungsordnung kennt, und die zuständige Kammer, wenn es um die Einordnung eines Fortbildungsabschlusses geht. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben, bevor Ihr Kind eine Fortbildung allein wegen des Hochschulzugangs beginnt.
Mehr Kontext
Es gibt zwei Wege ins Studium ohne Abitur: Einer öffnet jedes Fach, der andere nur ein verwandtes und verlangt zusätzlich eine Prüfung.