Ausbildungsalltag & Krisen
Muss mein Kind für den fachgebundenen Weg wirklich eine Prüfung ablegen?
Antwort für Eltern
Ja – Berufspraxis allein genügt nicht, und dieser Punkt wird am häufigsten übersehen. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 verlangt für die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung beides: eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum Studiengang affinen Bereich mit mindestens drei Jahren affiner Berufspraxis und ein erfolgreich abgeschlossenes Eignungsfeststellungsverfahren. Dieses Verfahren führt eine Hochschule oder staatliche Stelle auf Grundlage einer Prüfungsordnung durch, es hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und prüft allgemeines wie fachbezogenes Wissen. Es gibt eine Alternative: Ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt die Prüfung. Welche der beiden Varianten eine Hochschule anbietet, ist unterschiedlich – manche prüfen, andere lassen zum Probestudium zu. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes reichen im Übrigen zwei statt drei Jahre Berufspraxis.
Mehr Kontext
Es gibt zwei Wege ins Studium ohne Abitur: Einer öffnet jedes Fach, der andere nur ein verwandtes und verlangt zusätzlich eine Prüfung.