Geld & Recht
Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt
Über die Ausbildungsvergütung entscheidet die Tarifbindung des Betriebs, nicht der Beruf. Die Sätze 2026/2027, die Abzüge und was zusätzlich kommt.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Drei Größen entscheiden über die Ausbildungsvergütung, und die wichtigste ist nicht der Beruf, sondern die Tarifbindung des Betriebs. Ein tarifgebundener Betrieb zahlt, was der Tarifvertrag vorsieht – das kann das Doppelte der gesetzlichen Untergrenze sein. Ein nicht gebundener Betrieb muss mindestens die Mindestausbildungsvergütung zahlen und darf tariflich Übliches um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Sätze, was nach Abzügen übrig bleibt und welche Leistungen die Familie zusätzlich bekommt.
Wie die Vergütung zustande kommt
Die Grundregel steht in § 17 Abs. 1 BBiG: Die Vergütung muss angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigen. Daraus ergibt sich eine Rangfolge:
- Gilt ein Tarifvertrag, ist dessen Satz verbindlich – auch wenn er unter der Mindestausbildungsvergütung liegt. Tarifverträge haben nach § 17 Abs. 3 BBiG Vorrang.
- Gilt keiner, greift die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG als absolute Untergrenze.
- Zusätzlich gilt die 20-Prozent-Regel: Eine Vergütung, die das tariflich Übliche der Branche und Region um mehr als ein Fünftel unterschreitet, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr angemessen.
Der gesetzliche Mindestlohn spielt in der Ausbildung keine Rolle. Das Mindestlohngesetz nimmt Auszubildende ausdrücklich aus – deshalb gibt es die eigene Mindestausbildungsvergütung.
Die Mindestsätze
Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Vertrag beginnt. Wer 2026 anfängt, behält den Satz seines Startjahrgangs über die gesamte Ausbildung.
| Ausbildungsjahr | Vertragsbeginn 2026 |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 Euro |
| 2. Jahr | 854 Euro |
| 3. Jahr | 977 Euro |
| 4. Jahr | 1.014 Euro |
Die Werte hat das Bundesbildungsministerium am 10. Oktober 2025 nach § 17 Abs. 2 BBiG bekanntgegeben. Der Satz für Verträge mit Beginn 2027 wird bis zum 1. November 2026 veröffentlicht; er steht zum Zeitpunkt dieses Ratgebers noch nicht fest. Wer für 2027 rechnet, sollte deshalb mit den 2026er Werten als Untergrenze planen.
Nach oben ist die Spanne weit: In der Pflege liegt die tarifliche Vergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 1.490,69 Euro, also beim gut Doppelten der gesetzlichen Untergrenze. Hoch vergütet wird außerdem im öffentlichen Dienst, im Bauhauptgewerbe und bei Banken und Versicherungen – überall dort, wo starke Tarifbindung herrscht.
Was nach Abzügen übrig bleibt
Zwei Abzüge gibt es, und sie greifen unterschiedlich.
Sozialversicherung: Auszubildende sind vom ersten Tag an pflichtversichert. Vergütung und Betrieb teilen sich die Beiträge zur Hälfte – rund 20 Prozent der Vergütung gehen weg. Eine Ausnahme steht in § 20 Abs. 3 SGB IV: Bis 325 Euro im Monat trägt der Betrieb den Gesamtbeitrag allein. Seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung greift diese Regel in der dualen Ausbildung praktisch nicht mehr.
Lohnsteuer: Sie fällt erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt – 2026 sind das 12.348 Euro, also 1.029 Euro im Monat. Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zahlen die meisten Auszubildenden deshalb keine Lohnsteuer. Wird sie einbehalten, holt die Steuererklärung sie in der Regel zurück.
Praktisch heißt das: Von 724 Euro brutto bleiben rund 580 Euro, von 1.000 Euro rund 800.
Was zusätzlich in die Familienkasse kommt
Die Vergütung ist nicht das ganze Bild.
- Kindergeld läuft weiter, solange die Ausbildung läuft, längstens bis zum 25. Geburtstag: 259 Euro im Monat nach § 66 EStG. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr – die Vergütung schadet dem Anspruch also nicht. Einzelheiten in Kindergeld während der Ausbildung.
- Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 56 ff. SGB III, wenn Ihr Kind für die Ausbildung auswärts wohnen muss. Was dabei zählt, steht in Berufsausbildungsbeihilfe.
- Fahrtkosten trägt der Betrieb nur für überbetriebliche Lehrgänge. Für den Weg zur Berufsschule gibt es je nach Bundesland andere Wege, siehe Fahrtkosten in der Ausbildung.
Ost, West und die Tarifbindung
Der alte Ost-West-Abstand ist in der Ausbildungsvergütung weitgehend geschlossen; wo er noch auffällt, ist die Ursache meist nicht die Himmelsrichtung, sondern die Tarifbindung. Sie ist in den ostdeutschen Ländern geringer, und mit ihr fällt die Vergütung.
Für die Bewerbung Ihres Kindes ist das die praktisch nützlichste Erkenntnis: Die Frage „Sind Sie tarifgebunden?" sagt mehr über die zu erwartende Vergütung als der Beruf. Sie lässt sich im Vorstellungsgespräch ohne Weiteres stellen.
Häufig gestellte Fragen: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt
Ist die Ausbildungsvergütung steuerfrei?
Nicht grundsätzlich, aber praktisch bleibt sie es in den ersten Jahren meistens. Die Vergütung ist steuerpflichtiges Arbeitsentgelt; Lohnsteuer fällt jedoch erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der liegt 2026 bei 12.348 Euro, also 1.029 Euro im Monat – ab 2027 sollen es nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 12.564 Euro sein. Die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Jahr liegt deutlich darunter; in gut zahlenden Bereichen wie der Pflege mit 1.490,69 Euro wird dagegen von Anfang an Lohnsteuer einbehalten.
Sozialversicherungsbeiträge sind etwas anderes und fallen unabhängig davon an – außer bei einer Vergütung bis 325 Euro im Monat, die nach § 20 Abs. 3 SGB IV allein der Betrieb verbeitragt.
Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, weil Fahrten zur Berufsschule und Arbeitsmittel gegengerechnet werden. Welche Fahrtkosten zählen, steht in Fahrtkosten in der Ausbildung.
Bekommt mein Kind Kindergeld zusätzlich zur Ausbildungsvergütung?
Ja, ohne jede Anrechnung – die Einkommensgrenze für volljährige Kinder in Ausbildung ist 2012 abgeschafft worden. Der Anspruch nach § 66 EStG beträgt 259 Euro im Monat je Kind und läuft während einer Erstausbildung bis zum 25. Geburtstag, unabhängig davon, wie hoch die Vergütung ist.
Ausgezahlt wird an den Kindergeldberechtigten, also in der Regel an Sie; viele Familien reichen das Geld weiter oder legen es an.
Anders liegt es nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung: Dann zählt der Anspruch nur noch, wenn Ihr Kind daneben nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Meldepflichtig ist der Ausbildungsbeginn in jedem Fall – die Familienkasse verlangt eine Ausbildungsbescheinigung, sonst wird die Zahlung eingestellt. Alle Regeln: Kindergeld während der Ausbildung.
Wie hoch ist der Unterschied zwischen Tarifbetrieben und nicht-tarifgebundenen Betrieben wirklich?
Er ist die größte einzelne Stellschraube und kann im ersten Ausbildungsjahr mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Die gesetzliche Untergrenze für Verträge mit Beginn 2026 liegt bei 724 Euro; tarifgebundene Betriebe in der Pflege zahlen im selben Jahr 1.490,69 Euro.
Der Grund ist die Rangfolge in § 17 BBiG: Wo ein Tarifvertrag gilt, ist dessen Satz verbindlich, und Tarifverträge liegen fast immer über der Mindestvergütung. Wo keiner gilt, darf der Betrieb den branchenüblichen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten, mindestens aber die Mindestvergütung zahlen.
Deshalb ist „Sind Sie tarifgebunden?“ die nützlichste Frage im Bewerbungsgespräch – nützlicher als die Frage nach der Höhe, weil sie auch etwas über Urlaubstage, Sonderzahlungen und Übernahmechancen verrät. Wie Ihr Kind das Gespräch vorbereitet, steht in Vorstellungsgespräch für die Ausbildung.
In welchen Branchen verdient mein Kind am meisten?
Überall dort, wo die Tarifbindung stark ist: Pflege, öffentlicher Dienst, Bauhauptgewerbe, Banken und Versicherungen. Die Pflege gehört mit 1.490,69 Euro im ersten Ausbildungsjahr zur Spitze – mehr als das Doppelte der gesetzlichen Untergrenze und eine Folge der tariflichen Regelung in der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz.
Am unteren Ende liegen Branchen mit geringer Tarifbindung und kleinteiliger Betriebsstruktur, etwa Teile des Friseur- und Gastgewerbes; dort ist die Mindestausbildungsvergütung oft zugleich die tatsächliche Vergütung.
Zur Einordnung: Die Höhe der Ausbildungsvergütung sagt wenig über das spätere Einkommen. Eine Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker verschiebt das Gehalt stärker als die Wahl zwischen zwei Ausbildungsberufen. Konkrete Berufe mit guter Vergütung zeigt Gut bezahlte Ausbildungsberufe.
Ändert sich die Vergütung, wenn die Mindestausbildungsvergütung angepasst wird?
Nein – maßgeblich bleibt das Jahr, in dem der Vertrag begonnen hat. Wer 2026 startet, behält die Staffel seines Startjahrgangs über die gesamte Ausbildung:
- erstes Jahr: 724 Euro,
- zweites Jahr: 854 Euro,
- drittes Jahr: 977 Euro,
- viertes Jahr: 1.014 Euro.
Die jährliche Anpassung nach § 17 Abs. 2 BBiG wirkt nur für Verträge, die im jeweiligen Jahr neu geschlossen werden. Das ist kein Nachteil, weil die Staffel ohnehin steigt und § 17 Abs. 1 BBiG eine Steigerung mit fortschreitender Ausbildung ausdrücklich verlangt. Der Satz für Vertragsbeginn 2027 wird bis zum 1. November 2026 bekanntgegeben.
Anders bei Tarifverträgen: Wird der Tarif während der Ausbildung neu verhandelt, gilt der neue Satz auch für laufende Verträge. Was im Vertrag stehen muss, zeigt Ausbildungsvertrag: Was beachten?
Welche Zuschüsse kann meine Familie bei niedriger Vergütung bekommen?
Vier kommen in Betracht, und sie schließen sich teilweise gegenseitig aus.
- Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 56 ff. SGB III, die wichtigste: Sie greift, wenn Ihr Kind für die Ausbildung auswärts wohnen muss, und deckt bei eigener Wohnung einen Bedarf von 822 Euro im Monat ab, auf den die Vergütung angerechnet wird.
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, wenn kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht – beides zusammen geht nicht.
- Kindergeld von 259 Euro, das unabhängig davon weiterläuft.
- Regionale Leistungen: Schülerticket oder Fahrtkostenzuschuss über das Land und Ausbildungsförderung einzelner Kammern.
Wer Berufsausbildungsbeihilfe bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich außerdem vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Den Antrag auf Beihilfe sollte Ihr Kind vor Ausbildungsbeginn stellen, weil rückwirkend nicht gezahlt wird – Einzelheiten in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Was verdient mein Kind nach der Ausbildung?
Das hängt weit stärker vom Beruf und von der Fortbildung ab als von der Ausbildungsvergütung – ein Zusammenhang zwischen beiden besteht kaum. Branchen mit hoher Ausbildungsvergütung zahlen nicht automatisch hohe Einstiegsgehälter, und Berufe mit niedriger Vergütung holen nach der Prüfung oft auf.
Belastbare Vergleichswerte für einzelne Berufe liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, der auf den gemeldeten Bruttoentgelten der Sozialversicherung beruht.
Den größten Sprung macht die Aufstiegsfortbildung: Meister, Techniker und Fachwirt verändern das Einkommen deutlicher als der Wechsel des Ausbildungsberufs – und öffnen nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 zusätzlich den Hochschulzugang ohne Abitur. Die Übernahme nach der Ausbildung ist kein Automatismus, in Engpassberufen aber häufig. Welche Berufe ohne Studium gut zahlen, zeigt Berufe ohne Studium mit gutem Gehalt.
Kann mein Kind bei der Ausbildungswahl auf Gehalt verhandeln?
In tarifgebundenen Betrieben nicht, in den übrigen selten – und es ist auch nicht der lohnendste Punkt. Wo ein Tarifvertrag gilt, ist der Satz für alle Auszubildenden gleich und einer Verhandlung entzogen; § 17 Abs. 3 BBiG gibt ihm Vorrang. Wo keiner gilt, ist die Vergütung theoretisch verhandelbar, praktisch aber betriebsweit einheitlich, weil Betriebe ungleiche Sätze innerhalb eines Jahrgangs vermeiden.
Verhandelbar sind dagegen Dinge, die im Alltag mehr ausmachen:
- Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket,
- Lernmittel,
- Unterkunft bei auswärtiger Berufsschule,
- zusätzliche Urlaubstage,
- eine Zusage zur Übernahme nach der Prüfung.
Diese Punkte gehören in das Gespräch nach der Zusage, nicht in das erste Vorstellungsgespräch. Welche Kosten sonst anfallen, steht in Ausbildungsgehalt reicht nicht.
Wie viel sollte mein Kind von seiner Ausbildungsvergütung sparen?
Eine belastbare Faustregel gibt es nicht, wohl aber eine sinnvolle Reihenfolge: erst ein Notgroschen, dann alles Weitere.
Sinnvoll ist ein Puffer von zwei bis drei Monatsvergütungen für Führerschein, Umzug, kaputtes Handy oder die erste Kaution – bei der Mindestvergütung von 724 Euro nach § 17 Abs. 2 BBiG also grob 1.500 bis 2.200 Euro. Wer zu Hause wohnt und keine Miete zahlt, kann das in ein bis zwei Jahren aufbauen, ohne auf alles zu verzichten.
Bewährt hat sich ein Dauerauftrag am Tag des Geldeingangs, weil Sparen aus dem Rest selten funktioniert.
Wichtiger als die Sparquote ist ein anderer Punkt: Ein eigenes Konto und die eigene Verantwortung für Handyvertrag und Versicherungen gehören zum Erwachsenwerden und lassen sich in der Ausbildung gut einüben. Zur ersten eigenen Wohnung siehe Erste Wohnung für Auszubildende.
Unterscheidet sich die Vergütung je nach Geschlecht oder Herkunft?
Nicht in der Höhe des vereinbarten Satzes – der ist im selben Betrieb und Jahrgang für alle gleich, und alles andere wäre nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig.
Unterschiede entstehen indirekt, über die Berufswahl: Berufe, die überwiegend von jungen Frauen gewählt werden, liegen im Durchschnitt niedriger als technisch-gewerbliche, weil die Tarifbindung dort geringer ist. Die Pflege ist die auffällige Ausnahme und gehört mit 1.490,69 Euro im ersten Jahr zur Spitze.
Für die Praxis heißt das: Der wirksame Hebel liegt nicht in der Verhandlung, sondern in der Auswahl – und in der Frage nach der Tarifbindung.
Kommt es doch zu einer Ungleichbehandlung beim Entgelt, ist das ein Fall für §§ 1 und 7 AGG; Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Wie Rollenbilder die Berufswahl prägen, steht in Mädchen und MINT.