Geld & Recht

Wohnung als Azubi 2027: Was sie kostet, wer sie zahlt und wann der Auszug trägt

Reicht die Ausbildungsvergütung für eine eigene Wohnung? Rund 900 Euro kostet sie im Monat – hier die Rechnung und welche Förderung die Lücke schließt.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Eine eigene Wohnung als Azubi trägt sich ab etwa 900 Euro im Monat – und die Ausbildungsvergütung allein reicht dafür fast nie: Die gesetzliche Mindestvergütung liegt für Verträge mit Beginn 2026 bei 724 Euro brutto im ersten Jahr, netto bleiben davon rund 600 Euro. Die Lücke schließen drei Bausteine: Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld und Ihr Unterhalt. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst rechnen, dann suchen, dann unterschreiben. Wer die Wohnung zuerst findet und danach rechnet, zieht nach acht Monaten wieder aus. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Kostenrechnung, welche Förderung wann greift und welche drei Zahlen vor der Unterschrift feststehen müssen.

Was die erste Wohnung wirklich kostet

Zwei Blöcke, die Familien regelmäßig unterschätzen: die Summe beim Einzug und die laufenden Nebenkosten.

Einmalig beim Einzug

PostenBetrag
Kaution, höchstens drei Nettokaltmieten900–1.500 Euro
Erste Miete im Voraus350–600 Euro
Grundausstattung Küche, Bett, Tisch, Schrank800–2.500 Euro
Umzug mit geliehenem Transporter100–300 Euro
Summe2.150–4.900 Euro

Die Kaution ist gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt, und der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Das steht Ihrem Kind zu, auch wenn der Vermieter es anders im Vertrag stehen hat.

Monatlich laufend

PostenBetrag
Warmmiete WG-Zimmer280–450 Euro
Warmmiete kleine Wohnung400–650 Euro
Strom30–50 Euro
Internet20–35 Euro
Rundfunkbeitrag je Wohnung18,36 Euro
Haftpflicht- und Hausratversicherung10–20 Euro
Deutschlandticket63 Euro
Lebensmittel, Drogerie200–280 Euro
Handy, Kleidung, Freizeit80–150 Euro
Summe WGetwa 700–1.050 Euro

Der Rundfunkbeitrag fällt je Wohnung an, nicht je Person – in einer WG zahlt ihn einer für alle. Wer BAB oder BAföG bezieht, kann sich befreien lassen.

Was von der Ausbildungsvergütung übrig bleibt

Für Verträge mit Beginn 2026 gilt eine Untergrenze von 724 Euro im ersten, 854 im zweiten, 977 im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 BBiG). Den Wert für 2027 gibt das Bundesbildungsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt. Tarifgebundene Betriebe zahlen deutlich mehr – im Bauhauptgewerbe, in der Metall- und Elektroindustrie und im öffentlichen Dienst beginnt das erste Jahr regelmäßig über 1.000 Euro.

Vom Brutto gehen Sozialversicherungsbeiträge ab; Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen in Steuerklasse I noch nicht an. Als Faustregel bleiben rund 82 Prozent netto: aus 724 Euro werden etwa 600 Euro, aus 1.100 Euro etwa 890 Euro.

Damit ist die Rechnung eindeutig: Mit der Mindestvergütung allein ist keine eigene Wohnung finanzierbar. Mit einer tariflichen Vergütung im dritten Jahr und einem WG-Zimmer wird es realistisch.

Welche Förderung greift – und welche sich ausschließt

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist der wichtigste Baustein. Sie greift, wenn Ihr Kind eine betriebliche Ausbildung macht und die eigenen Mittel den Bedarf für Lebensunterhalt und Fahrkosten nicht decken (§ 56 SGB III). Bei auswärtiger Unterbringung rechnet die Agentur mit einem Bedarf von 822 Euro im Monat: 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnkostenpauschale (§ 61 SGB III in Verbindung mit § 13 BAföG). Davon abgezogen werden die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern oberhalb der Freibeträge – bei verheirateten Eltern 2.540 Euro im Monat (§ 25 BAföG).

Entscheidend ist eine Bedingung, die viele übersehen: BAB gibt es nur, wenn der Auszug notwendig ist, also wenn der Betrieb vom Elternhaus aus nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist (§ 60 SGB III). Volljährigkeit allein genügt nicht. Wer aus Bequemlichkeit auszieht, bekommt keine BAB.

Genauso wichtig ist der Antragsmonat: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 325 Abs. 3 SGB III). Ein Antrag im Oktober für einen Ausbildungsbeginn im August kostet zwei Monatsbeträge. Stellen Sie ihn deshalb vor dem Ausbildungsbeginn, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

Wohngeld ist für Azubis fast immer ausgeschlossen: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, bekommt kein Wohngeld (§ 20 Abs. 2 WoGG). „Dem Grunde nach" heißt: auch dann, wenn die BAB wegen des Elterneinkommens tatsächlich auf null Euro ausfällt. Wohngeld kommt nur infrage, wenn die Ausbildung gar nicht BAB-fähig ist – etwa bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Vergütung.

Kindergeld läuft weiter: 259 Euro je Kind und Monat seit Januar 2026 (§ 66 EStG), bis zum 25. Geburtstag, solange Ihr Kind in Ausbildung ist – unabhängig davon, wie viel es verdient. Wohnt es nicht mehr zu Hause, können Sie es weitergeben oder auf Antrag direkt an Ihr Kind auszahlen lassen.

Ein Nebenjob ist erlaubt, solange er die Ausbildung nicht beeinträchtigt. Bis 603 Euro im Monat bleibt er 2026 sozialversicherungsfrei, ab Januar 2027 bis 633 Euro. Ist Ihr Kind noch keine 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche für alle Tätigkeiten zusammen (§ 8 JArbSchG), keine Arbeit nach 20 Uhr (§ 14). Praktisch heißt das: ein Samstagsjob, kein zweiter Halbtagsjob.

Wie viel Unterhalt Sie schulden

Eltern schulden Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die Düsseldorfer Tabelle setzt den Bedarf eines Kindes mit eigenem Hausstand seit Januar 2026 mit 990 Euro im Monat an, davon 440 Euro für die Warmmiete.

Gerechnet wird so: Vom Bedarf werden die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Pauschbetrags für ausbildungsbedingten Mehrbedarf und das Kindergeld abgezogen. Was bleibt, schulden Sie – soweit Ihr eigenes Einkommen den Selbstbehalt übersteigt. Bei einer tariflichen Vergütung im zweiten Jahr bleibt oft nichts mehr übrig; bei der Mindestvergütung im ersten Jahr durchaus.

Wichtig für den Familienfrieden: Was Sie darüber hinaus geben, ist freiwillig. Machen Sie daraus einen festen Betrag mit klarer Absprache statt spontaner Überweisungen, wenn das Konto leer ist. Ein fester Zuschuss lehrt Haushalten, eine offene Kasse nicht.

WG, Wohnung oder Wohnheim

FormWarmmieteWofür sie taugt
WG-Zimmer280–450 EuroDer Regelfall. Günstig, sozial, kein eigener Hausrat nötig
Kleine Wohnung400–650 EuroWenn Schichtdienst oder Lernruhe eine WG ausschließen
Azubi-Wohnheim250–400 EuroOft möbliert, mit Ansprechperson im Haus; Plätze sind knapp
Bei Verwandtenfrei bis 200 EuroÜbergangslösung, BAB-Anspruch prüfen

Nach Azubi-Wohnheimen fragen Sie bei der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und beim Ausbildungsbetrieb selbst – größere Betriebe halten Kontingente vor, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Das lohnt sich vor jeder Wohnungssuche auf dem freien Markt.

Die drei Zahlen vor der Unterschrift

Setzen Sie sich vor der ersten Besichtigung eine Stunde mit Ihrem Kind hin und legen Sie drei Zahlen fest:

  1. Das Monatsbudget. Nettovergütung plus BAB plus Kindergeld plus Ihr Zuschuss. Das ist die Obergrenze, nicht der Wunsch.
  2. Die Höchstmiete. Höchstens ein Drittel des Monatsbudgets als Warmmiete. Darüber wird jeder Monat eng.
  3. Die Rücklage. Mindestens 500 Euro für Kaution, Nachzahlung und die kaputte Waschmaschine.

Erst wenn diese drei Zahlen stehen, beginnt die Suche. Und dann gilt: Ihr Kind besichtigt, telefoniert und unterschreibt – bei Minderjährigen unterschreiben Sie mit. Sie lesen den Vertrag gegen, prüfen Kaution, Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen und Nebenkostenvorauszahlung. Alles andere macht Ihr Kind.

Was im ersten halben Jahr regelmäßig schiefgeht, ist nicht die Miete, sondern die Nebenkostenabrechnung und der Stromvertrag. Legen Sie deshalb von Anfang an einen festen Betrag pro Monat zurück. Wie sich das Budget insgesamt aufstellt, rechnet Ausbildungsgehalt reicht nicht durch; die Förderung im Detail steht in Berufsausbildungsbeihilfe.

Häufig gestellte Fragen: Wohnung als Azubi 2027: Was sie kostet, wer sie zahlt und wann der Auszug trägt

Muss ich als Elternteil die Wohnung meines Azubi-Kindes mitfinanzieren?

Ja, im Rahmen Ihrer Unterhaltspflicht bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB) – aber nur, soweit die eigenen Einkünfte Ihres Kindes den Bedarf nicht decken. Gerechnet wird so:

  • Bedarf: Die Düsseldorfer Tabelle setzt für ein Kind mit eigenem Hausstand seit Januar 2026 990 Euro im Monat an, davon 440 Euro Warmmiete.
  • Abzug: die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Pauschbetrags für ausbildungsbedingten Mehrbedarf sowie das Kindergeld von 259 Euro.
  • Geschuldet wird der Restbetrag nur, soweit Ihr Einkommen den Selbstbehalt übersteigt.

Bei einer tariflichen Vergütung im zweiten oder dritten Jahr bleibt häufig nichts mehr übrig, bei der Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Jahr durchaus. Welche staatlichen Hilfen dazukommen, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Wann hat mein Kind Anspruch auf BAB?

Wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen (§ 56 SGB III):

  • eine förderungsfähige Ausbildung,
  • eine Wohnung außerhalb des Elternhaushalts,
  • eigene Mittel, die den Bedarf nicht decken.

Bei Minderjährigen kommt eine vierte Bedingung dazu: Der Betrieb darf vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein. Ab 18 entfällt diese Bedingung (§ 60 Abs. 2 SGB III) – dann reicht es, dass Ihr Kind tatsächlich außerhalb wohnt. Dasselbe gilt, wenn es verheiratet ist, mit einem Kind zusammenlebt oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.

Gerechnet wird mit einem Bedarf von 822 Euro im Monat bei auswärtiger Unterbringung: 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnkostenpauschale (§ 61 SGB III in Verbindung mit § 13 BAföG). Abgezogen werden die Ausbildungsvergütung und das Elterneinkommen oberhalb der Freibeträge, bei verheirateten Eltern 2.540 Euro im Monat (§ 25 BAföG). Den Antragsweg beschreibt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Kann mein Kind BAB und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Nein – wer dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG).

„Dem Grunde nach“ ist dabei der wichtige Zusatz: Der Ausschluss greift auch dann, wenn die Beihilfe wegen des Elterneinkommens tatsächlich auf null Euro ausfällt. Ein abgelehnter BAB-Bescheid öffnet also nicht automatisch den Weg zum Wohngeld.

Wohngeld kommt nur infrage, wenn die Ausbildung überhaupt nicht förderungsfähig ist – etwa bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Vergütung. Beantragen Sie deshalb immer zuerst Berufsausbildungsbeihilfe und heben Sie den Bescheid auf; er ist die Grundlage für jede weitere Prüfung. Mehr dazu in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Was ist günstiger - eigene Wohnung oder WG?

Die WG, in fast jedem Fall – und zwar doppelt.

  • Miete: Ein WG-Zimmer kostet warm 280 bis 450 Euro, eine kleine eigene Wohnung 400 bis 650 Euro.
  • Ausstattung: In der WG sind Küche und Bad meist eingerichtet, Waschmaschine und Internet vorhanden. Die Grundausstattung einer eigenen Wohnung kostet dagegen einmalig 800 bis 2.500 Euro.
  • Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro werden nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag je Wohnung fällig, nicht je Person – in einer Dreier-WG zahlt ihn einer für alle.

Für die WG spricht außerdem ein praktischer Punkt: Wer in einer fremden Stadt allein wohnt, ist in schwierigen Wochen auch allein. Mitbewohner fangen davon einiges ab, gerade im ersten Ausbildungsjahr. Welche Hilfen es für die Miete gibt, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Wie kann ich mein Kind unterstützen, ohne es zu entmündigen?

Rechnen Sie gemeinsam, aber lassen Sie Ihr Kind besichtigen, telefonieren und unterschreiben – bei Minderjährigen wird der Mietvertrag ohnehin erst mit Ihrer Unterschrift wirksam (§ 107 BGB). Drei Zahlen legen Sie zusammen fest, bevor die Suche beginnt: das Monatsbudget aus Nettovergütung, BAB, Kindergeld und Ihrem Zuschuss; die Höchstmiete bei höchstens einem Drittel davon; und eine Rücklage von mindestens 500 Euro.

Ihre Rolle danach ist das Gegenlesen des Mietvertrags. Prüfen Sie vier Punkte:

  • Die Kaution. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden (§ 551 BGB).
  • Die Kündigungsfrist.
  • Die Klausel zu Schönheitsreparaturen.
  • Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung – zu niedrig angesetzt führt sie zur Nachzahlung.

Und wenn Sie freiwillig zuschießen, dann als festen Monatsbetrag mit klarer Absprache: Eine offene Kasse für leere Konten lehrt kein Haushalten.

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Welche Versicherungen sind für Azubis in der ersten eigenen Wohnung sinnvoll?

Zwei sind nötig, eine ist oft schon da.

  • Private Haftpflicht: die wichtigste – sie zahlt, wenn Ihr Kind fremdes Eigentum beschädigt. Viele Familienpolicen schließen unverheiratete Kinder in der ersten Berufsausbildung weiterhin ein; prüfen Sie das, bevor Sie eine zweite abschließen.
  • Hausrat: lohnt sich ab einem Inventarwert von etwa 5.000 Euro und kostet 40 bis 80 Euro im Jahr.
  • Krankenversicherung: Als Azubi ist Ihr Kind eigenständig über den Betrieb versichert. Mit dem Ausbildungsverhältnis beginnt die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, die Familienversicherung endet damit.

Nicht nötig sind in dieser Lebensphase Rechtsschutz- und Unfallzusatzversicherungen: Für Wege- und Arbeitsunfälle greift die gesetzliche Unfallversicherung über den Ausbildungsbetrieb. Was sich zum Start sonst ändert, steht in Erster Tag in der Ausbildung.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAB-Antrags?

Vier bis sechs Wochen, bei unvollständigen Unterlagen länger – deshalb zählt nicht das Bearbeitungsende, sondern der Antragsmonat. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 325 Abs. 3 SGB III). Ein Antrag im Oktober für einen Ausbildungsbeginn im August kostet zwei Monatsbeträge, die nicht nachgezahlt werden.

Stellen Sie ihn deshalb vor dem Ausbildungsbeginn, auch wenn noch nicht alle Nachweise vorliegen – fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, ein verspäteter Antrag nicht. Gebraucht werden:

  • der Ausbildungsvertrag,
  • Einkommensnachweise beider Elternteile,
  • der Mietvertrag,
  • die Bescheinigung der Berufsschule.

Der Bewilligungszeitraum läuft meist 18 Monate; danach ist ein Folgeantrag nötig, der ebenfalls rechtzeitig gestellt werden muss. Wer Anspruch hat, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Übersicht zum Thema: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt