Geld & Recht
Muss ich als Elternteil die Wohnung meines Azubi-Kindes mitfinanzieren?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, im Rahmen Ihrer Unterhaltspflicht bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB) – aber nur, soweit die eigenen Einkünfte Ihres Kindes den Bedarf nicht decken. Gerechnet wird so:
- Bedarf: Die Düsseldorfer Tabelle setzt für ein Kind mit eigenem Hausstand seit Januar 2026 990 Euro im Monat an, davon 440 Euro Warmmiete.
- Abzug: die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Pauschbetrags für ausbildungsbedingten Mehrbedarf sowie das Kindergeld von 259 Euro.
- Geschuldet wird der Restbetrag nur, soweit Ihr Einkommen den Selbstbehalt übersteigt.
Bei einer tariflichen Vergütung im zweiten oder dritten Jahr bleibt häufig nichts mehr übrig, bei der Mindestvergütung von 724 Euro im ersten Jahr durchaus. Welche staatlichen Hilfen dazukommen, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
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