Geld & Recht
Fahrtkosten in der Ausbildung 2027: Wer zahlt – Betrieb, Staat oder Familie?
Wer zahlt die Fahrt zur Berufsschule? Der Betrieb nur die überbetrieblichen Lehrgänge – für den Rest gibt es vier andere Wege, Geld zurückzubekommen.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb zahlt Ihr Kind grundsätzlich selbst – die Fahrt zur überbetrieblichen Ausbildung muss der Betrieb erstatten, und für die Berufsschule gibt es je nach Bundesland Schülerbeförderung. Dazu kommen vier Entlastungen, die viele Familien nicht kennen: die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt bei Anspruch die Pendelkosten (§ 63 SGB III), das Deutschlandticket kostet seit 1. Januar 2026 63 Euro und wird als Jobticket günstiger, die Entfernungspauschale beträgt seit 2026 38 Cent ab dem ersten Kilometer, und Fahrten zur Berufsschule zählen steuerlich als Reisekosten mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer. Dieser Ratgeber sortiert, wer was zahlt – mit den Beträgen, die 2026 gelten.
Muss der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten zum Betrieb zahlen?
Nein, nicht von Gesetzes wegen. Der Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ist Privatsache – wie bei jedem Arbeitnehmer. Eine Pflicht zur Erstattung entsteht nur aus drei Quellen:
- Tarifvertrag. Einige Branchentarife sehen Fahrtkostenzuschüsse oder ein Jobticket vor; ob der Betrieb tarifgebunden ist, steht im Ausbildungsvertrag oder erfahren Sie auf Nachfrage.
- Ausbildungsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Was dort zugesagt ist, gilt. Prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift – worauf Sie sonst achten sollten, steht in Ausbildungsvertrag: Was Eltern beachten sollten.
- Betriebliche Übung. Hat der Betrieb Fahrtkosten über Jahre ohne Vorbehalt allen Azubis gezahlt, kann daraus ein Anspruch werden.
Freiwillig zahlen viele Betriebe trotzdem, weil sie Azubis suchen. Der Zuschuss ist für den Betrieb attraktiv: Ein Zuschuss zum Deutschlandticket oder anderen ÖPNV-Tickets ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG); zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Deutschlandtickets, gewähren die Verkehrsunternehmen zusätzlich 5 Prozent Rabatt. Ein Pkw-Zuschuss kann bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 Prozent pauschal versteuert werden. Beides kostet den Betrieb weniger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe – ein gutes Argument für das Gespräch.
Wer zahlt die Fahrtkosten zur Berufsschule?
Grundsätzlich ebenfalls Ihr Kind – mit drei Ausnahmen.
- Schülerbeförderung nach Landesrecht. Für Berufsschüler gelten die Schülerbeförderungsgesetze der Länder, allerdings meist eingeschränkt: Viele Länder erstatten nur bei Vollzeit-Berufsschule oder Blockunterricht, nur ab einer Mindestentfernung und nur die günstigste Verbindung. Fragen Sie im Sekretariat der Berufsschule oder beim Schulträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt) nach dem Antrag – die Fristen laufen oft mit dem Schuljahresbeginn.
- Blockunterricht in Landes- oder Bundesfachklassen. Wenn die Berufsschule für den Beruf Ihres Kindes in einer anderen Stadt liegt, übernehmen viele Betriebe Fahrt und Unterkunft freiwillig; in einigen Ländern gibt es Zuschüsse zur Unterbringung. Vor dem Vertrag klären.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hat Ihr Kind Anspruch auf BAB, gehören die Fahrten zur Berufsschule ausdrücklich zu den erstatteten Pendelfahrten (siehe unten).
Was der Betrieb nicht zahlen muss, ist die Fahrt zur regulären Berufsschule – anders als bei der überbetrieblichen Ausbildung.
Wer trägt die Kosten für überbetriebliche Lehrgänge?
Der Ausbildungsbetrieb – vollständig. Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk und vergleichbare Lehrgänge in Industrie und Handel sind Teil der betrieblichen Ausbildung. Der Betrieb muss Ihr Kind dafür freistellen (§ 15 BBiG) und die Kosten tragen, die dabei entstehen: Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und bei mehrtägigen Kursen Unterkunft und Verpflegung (§§ 14, 12 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 670 BGB). Eine Vereinbarung, nach der der Azubi diese Kosten selbst trägt, ist nach § 25 BBiG nichtig. Wenn der Betrieb hier nicht zahlt, ist die zuständige Kammer der richtige Ansprechpartner.
Zahlt die Berufsausbildungsbeihilfe auch die Fahrtkosten?
Ja – wenn Ihr Kind BAB-Anspruch hat, sind Fahrtkosten Teil des Bedarfs. Nach § 63 SGB III werden übernommen:
- Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule;
- bei auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie eine Familienheimfahrt im Monat (oder stattdessen eine Fahrt eines Angehörigen zum Ausbildungsort).
Berechnet wird der Preis des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse – oder, wenn kein ÖPNV zumutbar ist, die Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (20 Cent je Kilometer). BAB gibt es vor allem, wenn Ihr Kind wegen der Entfernung nicht mehr zu Hause wohnen kann und die Ausbildungsvergütung nicht reicht; das Kindergeld wird dabei nicht angerechnet. Ob sich ein Antrag lohnt, rechnen Sie mit unserem Ratgeber BAB: Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis durch – und beachten Sie, dass Auszubildende mit BAB-Anspruch dem Grunde nach kein Wohngeld bekommen. Was bei zu geringem Ausbildungsgehalt sonst hilft, steht in Ausbildungsgehalt reicht nicht.
Lohnt sich das Deutschlandticket für Azubis?
Seit dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro im Monat (2023: 49 Euro, 2025: 58 Euro); die Verkehrsministerkonferenz hat am 18. September 2025 den Preis und ab 2027 eine Anpassung nach einem Kostenindex beschlossen. Für die meisten Azubis, die täglich mit Bus oder Bahn pendeln, ist es trotzdem die günstigste Lösung – ein reguläres Monatsticket über zwei Tarifzonen kostet in vielen Verbünden mehr, und das Deutschlandticket gilt bundesweit, also auch für Blockunterricht in einer anderen Stadt und Familienheimfahrten.
Drei Wege, es günstiger zu bekommen:
- Als Jobticket über den Betrieb: Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent, gibt es 5 Prozent Rabatt; der Zuschuss ist für Ihr Kind steuerfrei.
- Als Azubi-Variante: Mehrere Länder und Verkehrsverbünde bieten das Deutschlandticket für Auszubildende zu einem reduzierten Preis an – die Konditionen unterscheiden sich, fragen Sie beim Verkehrsverbund oder in der Berufsschule.
- Über die BAB: Bei Anspruch wird der Ticketpreis als Fahrkosten angesetzt.
Rechnen Sie einmal jährlich nach: Wer nur an drei Tagen pro Woche pendelt und in den Ferien nicht fährt, kann mit Einzeltickets oder einer Zehnerkarte günstiger liegen.
Wie kann mein Kind Fahrtkosten von der Steuer absetzen?
Zwei Regeln, die ab dem Steuerjahr 2026 gelten:
Fahrten zum Ausbildungsbetrieb: Die Entfernungspauschale – umgangssprachlich Pendlerpauschale, auch für Azubis – beträgt 38 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke), seit 2026 ab dem ersten Kilometer – bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Bei 15 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das 1.254 Euro und damit bereits mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt ohnehin abzieht.
Fahrten zur Berufsschule: Die Berufsschule ist steuerlich keine „erste Tätigkeitsstätte". Diese Fahrten gelten als Reisekosten und werden mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt – also für Hin- und Rückweg –, zusätzlich zur Entfernungspauschale für den Betrieb. Bei Blockunterricht kommen Verpflegungspauschalen (14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei Übernachtung) und die Unterkunft dazu, soweit der Betrieb sie nicht erstattet.
Der Haken: Absetzen bringt nur etwas, wenn Steuern gezahlt wurden. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro, nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026) ab 2027 bei 12.564 Euro; ein Azubi mit 1.000 Euro brutto im Monat zahlt keine Lohnsteuer und bekommt deshalb auch nichts zurück. Trotzdem lohnt die Steuererklärung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr, wenn die Vergütung steigt, sowie in jedem Jahr, in dem Lohnsteuer abgezogen wurde – etwa bei Sonderzahlungen. Nutzen Sie dafür die Anlage N und rechnen Sie Betrieb und Berufsschule getrennt.
Gibt es Zuschüsse für Führerschein und Auto in der Ausbildung?
Vom Staat nein. Es gibt kein Förderprogramm für Führerschein oder Pkw von Auszubildenden. Was es gibt: Manche Betriebe – vor allem in ländlichen Regionen, im Handwerk und in der Pflege – übernehmen einen Teil des Führerscheins oder stellen ein Firmenfahrzeug, oft mit einer Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden. Lassen Sie sich eine solche Zusage schriftlich geben und prüfen Sie die Klausel; Rückzahlungsvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie angemessen sind und die Bindungsdauer zur Höhe passt.
Bevor Sie über ein Auto nachdenken, lohnt ein anderer Blick: Bei einer täglichen Fahrzeit über einer Stunde je Richtung ist eine eigene Wohnung am Ausbildungsort mit BAB-Unterstützung häufig günstiger und für die Ausbildung besser. Wie das mit 17 oder 18 geht, steht in Erste Wohnung als Azubi.
Wie frage ich den Ausbildungsbetrieb nach einem Fahrtkostenzuschuss?
Am besten fragt Ihr Kind selbst, und zwar vor der Vertragsunterschrift – danach ist der Spielraum kleiner. Drei Sätze reichen: „Ich wohne in X, das sind Y Kilometer. Gibt es bei Ihnen einen Zuschuss zum Deutschlandticket oder zu den Fahrtkosten? Ich frage, weil ich mit dem Ausbildungsgehalt planen muss." Betriebe, die Azubis suchen, reagieren darauf sachlich. Kommt ein Nein, hilft die Nachfrage nach der Alternative: Jobticket, Fahrgemeinschaft mit Kollegen, Firmenfahrzeug bei Außeneinsätzen, oder ein Zuschuss ab dem zweiten Jahr.
Wenn die Fahrtkosten das Familienbudget sprengen, ist das ein Grund, den Ausbildungsplatz zu überdenken – nicht nach der Unterschrift, sondern davor. Betriebe in Ihrer Region, die sich ausdrücklich Eltern vorstellen und Fragen wie diese vorab beantworten, finden Sie unter Unternehmen entdecken. Und falls Ihr Kind noch sucht: Ein Betrieb in 10 Kilometern Entfernung spart über drei Jahre mehr Geld und Nerven als 100 Euro mehr Ausbildungsvergütung in 40 Kilometern – unsere Übersicht zur Ausbildungsvergütung hilft beim Vergleich.
Häufig gestellte Fragen: Fahrtkosten in der Ausbildung 2027: Wer zahlt – Betrieb, Staat oder Familie?
Muss mein Kind die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle selbst tragen, oder gibt es Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber oder der Staat diese übernimmt?
Grundsätzlich trägt Ihr Kind die Fahrt zum Betrieb selbst; eine Pflicht des Arbeitgebers besteht nur bei Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag oder betrieblicher Übung.
Vom Staat gibt es zwei Wege:
- Die Berufsausbildungsbeihilfe. Bei Anspruch übernimmt sie alle Pendelfahrten nach § 63 SGB III. Was sonst dazugehört, steht in Berufsausbildungsbeihilfe.
- Die Steuer. 38 Cent Entfernungspauschale ab 2026 – sie wirkt allerdings nur, wenn überhaupt Lohnsteuer gezahlt wurde, und das ist in den ersten Ausbildungsjahren meist nicht der Fall.
Freiwillige Zuschüsse zum Deutschlandticket sind für Betriebe steuerfrei und deshalb häufig verhandelbar. Fragen kostet nichts.
Welche Fahrtkosten sind in der Ausbildung relevant und wer muss dafür aufkommen?
Drei Strecken, drei Regeln:
- Zum Betrieb zahlt Ihr Kind selbst.
- Zur Berufsschule gilt das Landesrecht zur Schülerbeförderung – je nach Bundesland übernimmt das Land ganz, teilweise oder gar nicht.
- Zur überbetrieblichen Ausbildung zahlt der Betrieb. Die Kosten einschließlich Fahrt und Unterkunft muss er nach §§ 14, 15 BBiG tragen; anderslautende Vereinbarungen sind nichtig.
Für Berufsschule und Betrieb springt bei Anspruch die Berufsausbildungsbeihilfe ein. Steuerlich gelten Fahrten zum Betrieb als Entfernungspauschale (38 Cent je Kilometer einfache Strecke), Fahrten zur Berufsschule als Reisekosten (30 Cent je gefahrenem Kilometer). Was die Beihilfe sonst abdeckt, steht in Berufsausbildungsbeihilfe.
Gibt es finanzielle Unterstützung für die Fahrtkosten, wenn mein Kind eine Ausbildung macht, besonders wenn wir in einer ländlichen Region wohnen?
Ja, aber welche, hängt davon ab, ob Ihr Kind zu Hause wohnen bleibt.
- Deutschlandticket: 63 Euro im Monat, bundesweit im Nahverkehr – oft günstiger als jede Monatskarte auf dem Land.
- Schülerbeförderung des Landes: Für den Weg zur Berufsschule erstatten viele Länder oder Landkreise einen Teil, die Regeln unterscheiden sich stark.
- Berufsausbildungsbeihilfe: Muss Ihr Kind wegen der Entfernung ausziehen, deckt sie neben dem Lebensunterhalt auch Fahrkosten ab (§ 63 SGB III).
Die Beihilfe übernimmt dann die Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Betrieb und Berufsschule sowie eine Familienheimfahrt im Monat. Wo kein Bus fährt, setzt sie die Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer an. Bleibt Ihr Kind zu Hause wohnen, gibt es über die Beihilfe keine Fahrkosten.
Prüfen Sie den Anspruch vor Ausbildungsbeginn, weil nur ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Wer die Beihilfe bekommt, steht in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Ich mache mir Sorgen wegen der Fahrtkosten in der Ausbildung meines Kindes. Welche konkreten Zuschüsse gibt es 2026, die uns helfen könnten?
Für 2026 gibt es vier konkrete Posten:
- Deutschlandticket: 63 Euro im Monat. Als Jobticket gibt es 5 Prozent Rabatt, wenn der Betrieb mindestens 25 Prozent zahlt.
- Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer in der Steuererklärung.
- Fahrkosten über die Berufsausbildungsbeihilfe nach § 63 SGB III, wenn Ihr Kind auswärts wohnt.
- Überbetriebliche Ausbildung: Die Fahrtkosten dorthin trägt der Betrieb.
Dazu kommen die Schülerbeförderung des Landes für die Berufsschule und freiwillige Zuschüsse des Betriebs. Zuschüsse zu Bus- und Bahntickets sind dabei steuerfrei. Für Führerschein und Auto gibt es in der Regel keinen staatlichen Zuschuss.
Für 2027 hat die Verkehrsministerkonferenz eine indexbasierte Anpassung des Deutschlandtickets beschlossen; der Betrag steht noch nicht fest. Was Ihr Kind sonst vom Betrieb verlangen kann, zeigt Ausbildungsvertrag: Was beachten?
Mein Kind beginnt bald eine Ausbildung und wir fragen uns: Fahrtkosten Ausbildung wer zahlt? Gibt es eine allgemeine Regelung, die wir kennen sollten?
Die allgemeine Regel unterscheidet drei Wege:
- Zum Betrieb: Privatsache Ihres Kindes.
- Zur überbetrieblichen Ausbildung: Sache des Betriebs, so hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden.
- Zur Berufsschule: Sache des Landes, das je nach Bundesland einen Teil erstattet oder nichts.
Als staatlicher Ausgleich kommt die Berufsausbildungsbeihilfe dazu, wenn Ihr Kind auswärts wohnt und das Geld nicht reicht. Alles darüber hinaus regeln Tarifvertrag und Ausbildungsvertrag – deshalb ist der beste Zeitpunkt für die Frage nach Fahrtkosten das Vorstellungsgespräch oder das Gespräch vor der Unterschrift.
Und bevor Ihr Kind unterschreibt: Rechnen Sie Fahrtkosten und Fahrzeit für drei Jahre durch – ein näherer Betrieb ist oft die bessere Wahl als ein besser zahlender. Was die Ausbildung zahlt, zeigt Ausbildungsvergütung.
Übersicht zum Thema: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt