Geld & Recht

Muss mein Kind die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle selbst tragen, oder gibt es Möglichkeiten, dass der Arbeitgeber oder der Staat diese übernimmt?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Grundsätzlich trägt Ihr Kind die Fahrt zum Betrieb selbst; eine Pflicht des Arbeitgebers besteht nur bei Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag oder betrieblicher Übung.

Vom Staat gibt es zwei Wege:

  • Die Berufsausbildungsbeihilfe. Bei Anspruch übernimmt sie alle Pendelfahrten nach § 63 SGB III. Was sonst dazugehört, steht in Berufsausbildungsbeihilfe.
  • Die Steuer. 38 Cent Entfernungspauschale ab 2026 – sie wirkt allerdings nur, wenn überhaupt Lohnsteuer gezahlt wurde, und das ist in den ersten Ausbildungsjahren meist nicht der Fall.

Freiwillige Zuschüsse zum Deutschlandticket sind für Betriebe steuerfrei und deshalb häufig verhandelbar. Fragen kostet nichts.

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Wer zahlt die Fahrt zur Berufsschule? Der Betrieb nur die überbetrieblichen Lehrgänge – für den Rest gibt es vier andere Wege, Geld zurückzubekommen.

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