Geld & Recht

Ausbildungsgehalt reicht nicht 2027: Welche Zuschüsse Azubis und Eltern wirklich bekommen

Wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht, greifen fünf Hilfen wirklich. Wir zeigen, welche davon zusammenpassen und welche sich gegenseitig ausschließen.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht, gibt es fünf Hilfen, die wirklich greifen: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei eigener Wohnung, das Kindergeld von 259 Euro, das Sie an Ihr Kind weitergeben oder abzweigen lassen können, der Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro für Eltern mit kleinem Einkommen, ein Minijob bis 603 Euro (ab Januar 2027: 633 Euro) und – als Rechtsanspruch – Ihr Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Wohngeld bekommen Azubis dagegen meist nicht, einen staatlichen „Azubi-Bonus" gibt es nicht, und Bürgergeld ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dieser Ratgeber zeigt mit den Beträgen für 2026, was Ihrem Kind zusteht, wie viel Kostgeld angemessen ist und wie Sie gemeinsam einen Haushaltsplan aufstellen, der drei Jahre trägt.

Wie viel verdienen Azubis – und wo reicht es nicht?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung lag 2025 laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Durchschnitt bei 1.209 Euro brutto im Monat über alle Ausbildungsjahre. Die Spanne ist groß: Nach der BIBB-Tabelle 2024 verdienten Friseur-Azubis im ersten Jahr 610 Euro, Tischler 771 Euro, Bau-Azubis über 1.100 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle neuen Verträge die gesetzliche Mindestvergütung von 724 Euro im ersten, 854 im zweiten, 977 im dritten und 1.014 Euro im vierten Jahr (§ 17 BBiG). Netto bleiben davon rund 80 Prozent – Lohnsteuer fällt bei diesen Beträgen nicht an, Sozialversicherung schon. Die Beträge je Beruf finden Sie in der Übersicht zur Ausbildungsvergütung.

Solange Ihr Kind zu Hause wohnt, reicht das in den meisten Familien. Eng wird es in drei Situationen:

  • Eigene Wohnung, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist: Miete plus Nebenkosten übersteigen dann fast immer die Hälfte der Vergütung.
  • Lange Pendelwege ohne Zuschuss – siehe Fahrtkosten in der Ausbildung.
  • Blockunterricht in einer anderen Stadt mit Unterkunft, die der Betrieb nicht zahlt.

Welche Zuschüsse gibt es, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht?

1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die wichtigste Hilfe – aber in der Regel nur, wenn Ihr Kind wegen der Entfernung zum Betrieb nicht mehr bei Ihnen wohnen kann. Die Agentur für Arbeit berechnet den Bedarf (Unterkunft, Fahrt, Lebensunterhalt) und rechnet die Ausbildungsvergütung sowie Ihr Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr mit Freibeträgen an. Kindergeld wird nicht angerechnet. Wer zu Hause wohnt, hat nur in Ausnahmefällen Anspruch. Rechnen Sie es durch mit BAB: Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis.

2. Kindergeld – 259 Euro seit Januar 2026. Es wird an Sie gezahlt, ist aber für den Bedarf Ihres Kindes bestimmt. Bei einem volljährigen Azubi mit eigener Wohnung ist es üblich, es vollständig weiterzugeben. Zahlen Eltern nichts, kann das Kind bei der Familienkasse die Abzweigung beantragen (§ 74 EStG). Alle Regeln in Kindergeld während der Ausbildung.

3. Kinderzuschlag für Eltern – bis zu 297 Euro je Kind (2026). Wenn Ihr eigenes Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, können Sie für ein Kind unter 25, das bei Ihnen wohnt, Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird dabei angerechnet – bei niedriger Vergütung bleibt trotzdem oft ein Betrag. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten für Berufsschüler unter 25 außerdem Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa den Schulbedarf von 195 Euro im Jahr.

4. Wohngeld – nur ohne BAB-Anspruch. Auszubildende, die dem Grunde nach BAB bekommen könnten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG) – auch wenn die BAB wegen Ihres Einkommens null Euro beträgt. Wohngeld kommt deshalb vor allem bei schulischen Ausbildungen ohne BAB-Anspruch in Frage. Wohnt Ihr Kind bei Ihnen, gehört es zu Ihrem Haushalt: Dann zählt seine Vergütung beim Wohngeld der Familie mit.

5. Bürgergeld – nur in Härtefällen. Azubis mit BAB-Anspruch dem Grunde nach sind vom Bürgergeld grundsätzlich ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II); in besonderen Härtefällen gibt es Leistungen als Darlehen oder einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das ist die Ausnahme, nicht der Plan.

Was es nicht gibt: einen staatlichen „Azubi-Bonus". Wer danach sucht, findet tarifliche Sonderzahlungen einzelner Branchen (Inflations- oder Entlastungsprämien, Bonus für Gewerkschaftsmitglieder) oder Prämien einzelner Betriebe. Fragen Sie im Betrieb nach – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen stehen vielen Azubis nach Tarif zu und werden nicht immer automatisch gezahlt.

Nach der Ausbildung kommt ein weiterer Baustein: Wer die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 besteht und unter 25 ist, kann sich für das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben – 9.135 Euro über drei Jahre für Weiterbildungen wie Meister oder Techniker.

Darf mein Kind neben der Ausbildung jobben?

Ja – ein Minijob bis 603 Euro im Monat (2026), ab Januar 2027 bis 633 Euro, ist erlaubt, wenn er die Ausbildung nicht beeinträchtigt. Eine Genehmigung des Betriebs braucht Ihr Kind rechtlich nicht, informieren sollte es ihn aber: Nach § 13 BBiG ist es verpflichtet, sich zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen; ein Nebenjob, der zu Müdigkeit im Betrieb oder Fehlzeiten in der Berufsschule führt, ist ein Verstoß. Ein Job bei der Konkurrenz ist ohne Zustimmung nicht erlaubt.

Drei Grenzen:

  • Unter 18 gelten die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Ausbildung und Nebenjob zusammen: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche, keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, fünf Tage die Woche. Bei einer 40-Stunden-Ausbildung bleibt damit kein Raum für einen Nebenjob unter der Woche. Details im Ratgeber Jugendarbeitsschutzgesetz für Azubis.
  • Über 18 gilt das Arbeitszeitgesetz mit 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt und elf Stunden Ruhezeit.
  • Kindergeld bleibt in der ersten Ausbildung unabhängig von Stunden und Verdienst erhalten.

Der Minijob ist für Ihr Kind steuer- und abgabenfrei; die Rentenversicherungspflicht kann es sich befreien lassen, sollte es aber wegen der späteren Rente nicht ohne Grund tun. Ein zweiter Nebenjob über der Minijob-Grenze wird mit der Ausbildungsvergütung zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.

Müssen Eltern Unterhalt zahlen – und wie viel Kostgeld ist angemessen?

Eltern schulden ihrem Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt (§ 1610 BGB) – aber die Ausbildungsvergütung wird darauf angerechnet, sodass bei den meisten Azubis kein Anspruch mehr übrig bleibt. Die Rechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026:

  • Der Bedarf eines volljährigen Kindes, das bei den Eltern wohnt, beträgt in der untersten Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro Nettoeinkommen der Eltern) 698 Euro im Monat; bei höherem Einkommen mehr.
  • Davon wird bei Volljährigen das volle Kindergeld (259 Euro) abgezogen – es bleiben 439 Euro.
  • Die Ausbildungsvergütung minus 100 Euro ausbildungsbedingter Mehrbedarf wird angerechnet.

Beispiel: Ihr Kind verdient 900 Euro netto. 900 minus 100 sind 800 Euro – mehr als der Restbedarf von 439 Euro. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht mehr; rechtlich könnte Ihr Kind sogar Kost und Logis mitfinanzieren. Verdient es 600 Euro netto (500 nach Abzug), bleiben 439 minus 500: ebenfalls kein Anspruch. Erst bei Vergütungen deutlich unter 540 Euro netto – etwa bei schulischen Ausbildungen ohne Gehalt – schulden Eltern noch Unterhalt.

Wie viel Kostgeld soll mein Kind abgeben? Eine gesetzliche Pflicht, zu Hause Kostgeld abzugeben, gibt es nicht. Angemessen ist, was die Familie als fair empfindet und was Ihr Kind zum Sparen für die eigene Wohnung übrig lässt. Viele Familien nehmen 100 bis 200 Euro im Monat und legen es auf ein Konto, das das Kind beim Auszug bekommt – das lehrt Haushalten, ohne den Start zu erschweren. Wichtiger als der Betrag ist, dass er vor dem ersten Gehalt vereinbart wird.

Bei getrennt lebenden Eltern gilt: Beide haften anteilig nach Einkommen; das Kindergeld wird bei Volljährigen voll angerechnet, und der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erbringt seinen Teil durch Naturalunterhalt.

Wie stellen wir einen Haushaltsplan für die Ausbildung auf?

Ein Plan für die drei Ausbildungsjahre, den Sie einmal gemeinsam aufstellen und jedes Jahr anpassen:

PostenZu Hause wohnendEigene Wohnung
Ausbildungsvergütung netto (Beispiel 1. Jahr, 1.000 € brutto)ca. 800 €ca. 800 €
Kindergeld (an Kind weitergegeben)–259 €
BAB (nur bei Anspruch, Beispiel)–0–400 €
Miete inkl. NebenkostenKostgeld 100–200 €400–550 €
Fahrtkosten (Deutschlandticket)63 €63 €
Handy, Versicherung, Kleidung80–120 €80–120 €
Lebensmittel(im Kostgeld)250–300 €
Freizeit, RücklageRestRest

Zwei Regeln, die sich bewährt haben: Die Vergütung geht auf ein eigenes Girokonto des Kindes, nicht auf Ihres; und ein fester Betrag – 50 Euro reichen – wird ab dem ersten Monat auf ein Tagesgeldkonto überwiesen. Nach drei Jahren sind das 1.800 Euro plus die steigende Vergütung im zweiten und dritten Jahr: die Kaution für die erste eigene Wohnung. Was beim Auszug sonst zu bedenken ist, steht in Erste Wohnung als Azubi.

Was tun, wenn Schulden drohen?

Die typischen Schuldenfallen im ersten Ausbildungsjahr sind kein Luxus, sondern Verträge: Handyvertrag mit Gerät, Ratenkauf, Fitnessstudio mit 24 Monaten Laufzeit, der Dispo auf dem neuen Girokonto. Drei Vorkehrungen: Girokonto ohne Dispo eröffnen (bei Minderjährigen ohnehin Pflicht), Verträge mit Laufzeit über zwölf Monate vorher gemeinsam durchsehen, Ratenkäufe grundsätzlich ausschließen. Wenn schon Schulden da sind: Die Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen beraten kostenlos, auch Jugendliche – je früher, desto einfacher.

Wenn Sie sich mit anderen Eltern über Ausbildungsfinanzen austauschen möchten, finden Sie im Elternclub Familien in derselben Phase.

Häufig gestellte Fragen: Ausbildungsgehalt reicht nicht 2027: Welche Zuschüsse Azubis und Eltern wirklich bekommen

Mein Kind beginnt bald eine Ausbildung, aber das Gehalt scheint sehr niedrig zu sein. Gibt es staatliche Zuschüsse, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht?

Ja – vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe bei eigener Wohnung, das Kindergeld und für Eltern mit kleinem Einkommen der Kinderzuschlag.

  • Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III: greift, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist und die eigenen Mittel den Bedarf für Lebensunterhalt und Fahrkosten nicht decken.
  • Kindergeld: 259 Euro im Monat.
  • Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro für Eltern mit kleinem Einkommen.

Wohngeld ist für Azubis mit BAB-Anspruch dem Grunde nach ausgeschlossen, Bürgergeld nur in Härtefällen möglich.

Stellen Sie den BAB-Antrag vor dem Ausbildungsbeginn, weil nur ab dem Antragsmonat gezahlt wird (§ 325 Abs. 3 SGB III). Und prüfen Sie die Vergütung: Für Verträge mit Beginn 2026 liegt die Mindestvergütung bei 724 Euro im ersten Jahr – nur ein geltender Tarifvertrag darf darunter bleiben. Alle Einzelheiten zur Beihilfe stehen in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Welche Kosten fallen für Auszubildende an, die dazu führen, dass das Ausbildung Gehalt nicht ausreicht?

Die eigene Wohnung ist der Kostenfaktor, an dem es scheitert – Miete und Nebenkosten fressen bei 800 Euro netto mehr als die Hälfte. Dazu kommen:

  • Fahrtkosten, etwa das Deutschlandticket für 63 Euro,
  • Unterkunft im Blockunterricht,
  • Handy und Versicherungen.

Werkzeug, Werkstoffe und Fachliteratur muss der Betrieb dagegen kostenlos stellen, soweit sie für Ausbildung und Prüfungen nötig sind (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) – rechnen Sie das nicht ein, sondern fragen Sie im Betrieb nach, bevor Sie etwas kaufen.

Wer zu Hause wohnt, kommt mit der Mindestvergütung fast immer aus; wer ausziehen muss, braucht Berufsausbildungsbeihilfe oder das weitergegebene Kindergeld. Eine Vorlage für den Haushaltsplan steht im Ratgeber, zu dem diese Frage gehört. Worauf es bei der ersten Wohnung ankommt, zeigt Erste Wohnung für Azubis.

Mehr zur Frage: Welche Kosten fallen für Auszubildende an, die dazu führen, dass das Ausbildung Gehalt nicht ausreicht?

Gibt es neben der Berufsausbildungsbeihilfe noch andere Zuschüsse, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht?

Ja, mehrere – teils für Ihr Kind, teils für Sie als Eltern:

  • Kindergeld: 259 Euro; Sie können es an Ihr Kind weitergeben oder abzweigen lassen.
  • Kinderzuschlag für Eltern: bis 297 Euro, geregelt in § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und bei der Familienkasse zu beantragen.
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe für Berufsschüler unter 25 in Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Minijob: bis 603 Euro im Monat, ab Januar 2027 bis 633 Euro.
  • Tarifliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 18. Geburtstag und nur, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Nach der Ausbildung kommt für Absolventen mit sehr gutem Abschluss das Weiterbildungsstipendium über 9.135 Euro dazu. Die Beihilfe selbst beschreibt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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Wie kann ich als Elternteil mein Kind finanziell unterstützen, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht, und welche Zuschüsse sind relevant?

Drei Hebel wirken am stärksten:

  • das Kindergeld weitergeben,
  • bei niedriger Vergütung auf Kostgeld verzichten,
  • beim Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe helfen.

Rechtlich schulden Sie Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB) – aber nur, soweit die Vergütung abzüglich eines Pauschbetrags für ausbildungsbedingten Mehrbedarf den Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle nicht deckt. Bei vielen Azubis ist das nicht mehr der Fall.

Was Sie darüber hinaus geben, ist freiwillig und sollte an einen Plan gebunden sein: ein fester monatlicher Betrag statt spontaner Zuschüsse, ein eigenes Konto und eine Rücklage für die erste Wohnung. Wie Sie über Geld sprechen, steht in Kind wird erwachsen: Berufseinstieg.

Mehr zur Frage: Wie kann ich als Elternteil mein Kind finanziell unterstützen, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht, und welche Zuschüsse sind relevant?

Wo finde ich Informationen zu Zuschüssen, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht, und wer berät mich dazu?

Bei drei Stellen, die alle kostenlos und persönlich beraten:

  • Agentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe und Berufsberatung,
  • Familienkasse: Kindergeld und Kinderzuschlag,
  • Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Für Fragen zur Ausbildungsvergütung und zu tariflichen Sonderzahlungen sind die Ausbildungsberater der IHK oder Handwerkskammer zuständig; bei Schulden die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale oder der Wohlfahrtsverbände.

Bevor Sie Termine machen: Lassen Sie sich vom Betrieb schriftlich geben, welche Vergütung, Sonderzahlungen und Zuschüsse – etwa für Fahrt oder Unterkunft im Blockunterricht – gezahlt werden. Das ist die Grundlage für jede Beratung. Was die Ausbildung zahlt, zeigt Ausbildungsvergütung.

Mehr zur Frage: Wo finde ich Informationen zu Zuschüssen, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht, und wer berät mich dazu?

Übersicht zum Thema: Ausbildungsvergütung 2027: Was Ihr Kind bekommt und was davon bleibt