Geld & Recht
Gibt es neben der Berufsausbildungsbeihilfe noch andere Zuschüsse, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, mehrere – teils für Ihr Kind, teils für Sie als Eltern:
- Kindergeld: 259 Euro; Sie können es an Ihr Kind weitergeben oder abzweigen lassen.
- Kinderzuschlag für Eltern: bis 297 Euro, geregelt in § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und bei der Familienkasse zu beantragen.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Berufsschüler unter 25 in Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Minijob: bis 603 Euro im Monat, ab Januar 2027 bis 633 Euro.
- Tarifliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 18. Geburtstag und nur, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Nach der Ausbildung kommt für Absolventen mit sehr gutem Abschluss das Weiterbildungsstipendium über 9.135 Euro dazu. Die Beihilfe selbst beschreibt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
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