Geld & Recht

Mein Kind beginnt bald eine Ausbildung, aber das Gehalt scheint sehr niedrig zu sein. Gibt es staatliche Zuschüsse, wenn das Ausbildung Gehalt nicht reicht?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja – vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe bei eigener Wohnung, das Kindergeld und für Eltern mit kleinem Einkommen der Kinderzuschlag.

  • Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III: greift, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist und die eigenen Mittel den Bedarf für Lebensunterhalt und Fahrkosten nicht decken.
  • Kindergeld: 259 Euro im Monat.
  • Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro für Eltern mit kleinem Einkommen.

Wohngeld ist für Azubis mit BAB-Anspruch dem Grunde nach ausgeschlossen, Bürgergeld nur in Härtefällen möglich.

Stellen Sie den BAB-Antrag vor dem Ausbildungsbeginn, weil nur ab dem Antragsmonat gezahlt wird (§ 325 Abs. 3 SGB III). Und prüfen Sie die Vergütung: Für Verträge mit Beginn 2026 liegt die Mindestvergütung bei 724 Euro im ersten Jahr – nur ein geltender Tarifvertrag darf darunter bleiben. Alle Einzelheiten zur Beihilfe stehen in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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