Geld & Recht

Kann mein Kind BAB und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – wer dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 20 Abs. 2 WoGG).

„Dem Grunde nach“ ist dabei der wichtige Zusatz: Der Ausschluss greift auch dann, wenn die Beihilfe wegen des Elterneinkommens tatsächlich auf null Euro ausfällt. Ein abgelehnter BAB-Bescheid öffnet also nicht automatisch den Weg zum Wohngeld.

Wohngeld kommt nur infrage, wenn die Ausbildung überhaupt nicht förderungsfähig ist – etwa bei einer rein schulischen Ausbildung ohne Vergütung. Beantragen Sie deshalb immer zuerst Berufsausbildungsbeihilfe und heben Sie den Bescheid auf; er ist die Grundlage für jede weitere Prüfung. Mehr dazu in Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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