Geld & Recht

Wie kann ich mein Kind unterstützen, ohne es zu entmündigen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Rechnen Sie gemeinsam, aber lassen Sie Ihr Kind besichtigen, telefonieren und unterschreiben – bei Minderjährigen wird der Mietvertrag ohnehin erst mit Ihrer Unterschrift wirksam (§ 107 BGB). Drei Zahlen legen Sie zusammen fest, bevor die Suche beginnt: das Monatsbudget aus Nettovergütung, BAB, Kindergeld und Ihrem Zuschuss; die Höchstmiete bei höchstens einem Drittel davon; und eine Rücklage von mindestens 500 Euro.

Ihre Rolle danach ist das Gegenlesen des Mietvertrags. Prüfen Sie vier Punkte:

  • Die Kaution. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden (§ 551 BGB).
  • Die Kündigungsfrist.
  • Die Klausel zu Schönheitsreparaturen.
  • Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung – zu niedrig angesetzt führt sie zur Nachzahlung.

Und wenn Sie freiwillig zuschießen, dann als festen Monatsbetrag mit klarer Absprache: Eine offene Kasse für leere Konten lehrt kein Haushalten.

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