Geld & Recht

Wann hat mein Kind Anspruch auf BAB?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen (§ 56 SGB III):

  • eine förderungsfähige Ausbildung,
  • eine Wohnung außerhalb des Elternhaushalts,
  • eigene Mittel, die den Bedarf nicht decken.

Bei Minderjährigen kommt eine vierte Bedingung dazu: Der Betrieb darf vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar sein. Ab 18 entfällt diese Bedingung (§ 60 Abs. 2 SGB III) – dann reicht es, dass Ihr Kind tatsächlich außerhalb wohnt. Dasselbe gilt, wenn es verheiratet ist, mit einem Kind zusammenlebt oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.

Gerechnet wird mit einem Bedarf von 822 Euro im Monat bei auswärtiger Unterbringung: 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnkostenpauschale (§ 61 SGB III in Verbindung mit § 13 BAföG). Abgezogen werden die Ausbildungsvergütung und das Elterneinkommen oberhalb der Freibeträge, bei verheirateten Eltern 2.540 Euro im Monat (§ 25 BAföG). Den Antragsweg beschreibt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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