Geld & Recht

Ändert sich die Vergütung, wenn die Mindestausbildungsvergütung angepasst wird?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – maßgeblich bleibt das Jahr, in dem der Vertrag begonnen hat. Wer 2026 startet, behält die Staffel seines Startjahrgangs über die gesamte Ausbildung:

  • erstes Jahr: 724 Euro,
  • zweites Jahr: 854 Euro,
  • drittes Jahr: 977 Euro,
  • viertes Jahr: 1.014 Euro.

Die jährliche Anpassung nach § 17 Abs. 2 BBiG wirkt nur für Verträge, die im jeweiligen Jahr neu geschlossen werden. Das ist kein Nachteil, weil die Staffel ohnehin steigt und § 17 Abs. 1 BBiG eine Steigerung mit fortschreitender Ausbildung ausdrücklich verlangt. Der Satz für Vertragsbeginn 2027 wird bis zum 1. November 2026 bekanntgegeben.

Anders bei Tarifverträgen: Wird der Tarif während der Ausbildung neu verhandelt, gilt der neue Satz auch für laufende Verträge. Was im Vertrag stehen muss, zeigt Ausbildungsvertrag: Was beachten?

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