Geld & Recht

Ist die Ausbildungsvergütung steuerfrei?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nicht grundsätzlich, aber praktisch bleibt sie es in den ersten Jahren meistens. Die Vergütung ist steuerpflichtiges Arbeitsentgelt; Lohnsteuer fällt jedoch erst an, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der liegt 2026 bei 12.348 Euro, also 1.029 Euro im Monat – ab 2027 sollen es nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 12.564 Euro sein. Die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Jahr liegt deutlich darunter; in gut zahlenden Bereichen wie der Pflege mit 1.490,69 Euro wird dagegen von Anfang an Lohnsteuer einbehalten.

Sozialversicherungsbeiträge sind etwas anderes und fallen unabhängig davon an – außer bei einer Vergütung bis 325 Euro im Monat, die nach § 20 Abs. 3 SGB IV allein der Betrieb verbeitragt.

Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, weil Fahrten zur Berufsschule und Arbeitsmittel gegengerechnet werden. Welche Fahrtkosten zählen, steht in Fahrtkosten in der Ausbildung.

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Über die Ausbildungsvergütung entscheidet die Tarifbindung des Betriebs, nicht der Beruf. Die Sätze 2026/2027, die Abzüge und was zusätzlich kommt.

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