Geld & Recht
Bekommt mein Kind Kindergeld zusätzlich zur Ausbildungsvergütung?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, ohne jede Anrechnung – die Einkommensgrenze für volljährige Kinder in Ausbildung ist 2012 abgeschafft worden. Der Anspruch nach § 66 EStG beträgt 259 Euro im Monat je Kind und läuft während einer Erstausbildung bis zum 25. Geburtstag, unabhängig davon, wie hoch die Vergütung ist.
Ausgezahlt wird an den Kindergeldberechtigten, also in der Regel an Sie; viele Familien reichen das Geld weiter oder legen es an.
Anders liegt es nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung: Dann zählt der Anspruch nur noch, wenn Ihr Kind daneben nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Meldepflichtig ist der Ausbildungsbeginn in jedem Fall – die Familienkasse verlangt eine Ausbildungsbescheinigung, sonst wird die Zahlung eingestellt. Alle Regeln: Kindergeld während der Ausbildung.
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