Geld & Recht

Kann mein Kind bei der Ausbildungswahl auf Gehalt verhandeln?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

In tarifgebundenen Betrieben nicht, in den übrigen selten – und es ist auch nicht der lohnendste Punkt. Wo ein Tarifvertrag gilt, ist der Satz für alle Auszubildenden gleich und einer Verhandlung entzogen; § 17 Abs. 3 BBiG gibt ihm Vorrang. Wo keiner gilt, ist die Vergütung theoretisch verhandelbar, praktisch aber betriebsweit einheitlich, weil Betriebe ungleiche Sätze innerhalb eines Jahrgangs vermeiden.

Verhandelbar sind dagegen Dinge, die im Alltag mehr ausmachen:

  • Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket,
  • Lernmittel,
  • Unterkunft bei auswärtiger Berufsschule,
  • zusätzliche Urlaubstage,
  • eine Zusage zur Übernahme nach der Prüfung.

Diese Punkte gehören in das Gespräch nach der Zusage, nicht in das erste Vorstellungsgespräch. Welche Kosten sonst anfallen, steht in Ausbildungsgehalt reicht nicht.

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