Ausbildungsberufe & Branchen

Kann der Betrieb den Ausbildungswechsel verhindern?

Antwort für Eltern

Verhindern nein, verzögern ja. In der Probezeit kann jede Seite jederzeit ohne Frist kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG); danach kann Ihr Kind mit vier Wochen Frist kündigen, wenn es die Ausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf lernen will (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Der Betrieb kann das nicht blockieren. Beim Betriebswechsel im selben Beruf nach der Probezeit braucht Ihr Kind dagegen die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag – verweigert der Betrieb sie, bleibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder das Aushalten bis zum Ende. Hier hilft die Kammer: Ihr Ausbildungsberater spricht mit dem Betrieb, und ein Betrieb, der einen wechselwilligen Azubi festhält, riskiert die Ausbildungseignung. Ein schlechtes Zeugnis darf der Betrieb nicht als Druckmittel nutzen: Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein, und Ihr Kind kann eine Berichtigung verlangen.

Mehr Kontext

Ihr Kind kann den Ausbildungsbetrieb wechseln – der rechtliche Weg hängt davon ab, ob es den Beruf behält. Was im ersten, zweiten und dritten Jahr gilt.

Ausbildungsbetrieb wechseln 2027: Kündigung, Aufhebungsvertrag und Anrechnung für Eltern erklärt

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