Ausbildungsberufe & Branchen

Verliert mein Kind finanziell, wenn es den Ausbildungsbetrieb wechselt?

Antwort für Eltern

Bei einem Wechsel im selben Beruf mit Anrechnung nicht – die Vergütung des erreichten Ausbildungsjahres läuft im neuen Betrieb weiter, oft sogar höher. Kosten entstehen nur durch eine Lücke zwischen den Verträgen: keine Vergütung, Kindergeld nur bei Meldung, Krankenversicherung zurück in die Familienversicherung. Bei einem Berufswechsel beginnt die Vergütung wieder im ersten Jahr (mindestens 724 Euro, 2026). Schadensersatz nach § 23 BBiG droht nur, wenn Ihr Kind den Grund der Beendigung zu vertreten hat – nicht bei der Vier-Wochen-Kündigung wegen Berufswechsel und nicht beim Aufhebungsvertrag.

Mehr Kontext

Ihr Kind kann den Ausbildungsbetrieb wechseln – der rechtliche Weg hängt davon ab, ob es den Beruf behält. Was im ersten, zweiten und dritten Jahr gilt.

Ausbildungsbetrieb wechseln 2027: Kündigung, Aufhebungsvertrag und Anrechnung für Eltern erklärt

Weitere Fragen zu diesem Thema