Orientierung & Berufswahl

Sollten Eltern beim Beratungsgespräch dabei sein?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Beim ersten Termin ja, wenn Ihr Kind einverstanden ist, beim zweiten besser nicht – und diese Reihenfolge hat einen Grund.

Beim ersten Gespräch geht es um Überblick: Wege, Fristen, Fördermöglichkeiten, Geldfragen. Das betrifft die Familie, und Sie behalten Informationen im Kopf, die Ihr Kind in dem Moment nicht aufnimmt.

Beim zweiten Gespräch geht es um Abwägung, und da spricht Ihr Kind freier, wenn es allein sitzt – gerade über Zweifel an einem Weg, von dem es weiß, dass Sie ihn gut finden. Verabreden Sie das vorher und begründen Sie es, sonst wirkt es wie Rückzug.

Wenn Sie mitgehen, gilt eine einfache Regel: Sie stellen die organisatorischen Fragen, Ihr Kind die inhaltlichen. Und ab 18 entscheidet ohnehin Ihr Kind allein, ob Sie dabei sind, weil mit der Volljährigkeit die elterliche Sorge endet (§ 1626 BGB). Wie Sie danach begleiten, zeigt Loslassen bei der Berufswahl.

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