Orientierung & Berufswahl
Berufsberatung Arbeitsagentur 2027: Ablauf, Termin und was sie bringt
Die Berufsberatung ist für Familien kostenlos – so steht es in § 296a SGB III. Wie Sie einen Termin bekommen und was im Gespräch wirklich passiert.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit ist für Ihre Familie kostenlos – und zwar nicht aus Kulanz, sondern weil das Gesetz es so vorsieht. Nach § 296a SGB III dürfen Vergütungen für die Ausbildungsvermittlung und die damit verbundene Berufsberatung ausschließlich von Arbeitgebern verlangt werden. Was die Beratung umfasst, steht in § 30 SGB III; dass die Agentur sie anbieten muss, in § 29 SGB III. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie einen Termin bekommen, was im Gespräch passiert und wo die Beratung an ihre Grenzen kommt.
Was die Beratung abdeckt
| Thema | Steht im Gesetz |
|---|---|
| Berufswahl, beruflicher Wechsel, Anerkennung ausländischer Abschlüsse | § 30 Nr. 1 SGB III |
| Arbeitsmarkt- und Berufsinformationen | § 30 Nr. 2 |
| Wege der beruflichen Bildung | § 30 Nr. 3 |
| Hilfe bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen | § 30 Nr. 4 |
| Leistungen der Arbeitsförderung | § 30 Nr. 5 |
| Ausbildungsförderung und schulische Bildung, soweit beruflich relevant | § 30 Nr. 6 |
Die letzten beiden Zeilen werden am häufigsten übersehen. Dort steht, dass die Beratung auch Geldfragen umfasst – Berufsausbildungsbeihilfe, Fahrtkosten, Förderungen. Wer nur nach dem passenden Beruf fragt, lässt die Hälfte liegen.
Wie Sie einen Termin bekommen
Drei Wege, und der dritte ist der schnellste:
- Über die Schule. In vielen Schulen kommt die Berufsberatung zu festen Sprechzeiten ins Haus. Das ist bequem, aber oft kurz getaktet.
- Online über die Terminvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit.
- Telefonisch bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Bei der Vereinbarung gleich sagen, worum es geht und dass ein Elternteil mitkommt – dann wird die Zeit passend eingeplant.
Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf, im Herbst mit mehr. Wer für den Ausbildungsbeginn im Sommer 2027 plant, sollte den ersten Termin nicht später als im Herbst 2026 haben: Großbetriebe, Behörden und Banken besetzen ihre Plätze für den August bereits im Herbst des Vorjahres.
Was im Gespräch passiert – und was Sie vorher tun sollten
Das erste Gespräch dauert meist 45 bis 60 Minuten und folgt fast immer demselben Muster: Stand erfragen, Interessen sortieren, Möglichkeiten zeigen, nächste Schritte verabreden.
Der Ertrag hängt stark von der Vorbereitung ab. Drei Dinge lohnen sich:
- Zwei bis drei konkrete Fragen aufschreiben. „Was soll ich werden?" führt zu allgemeinen Antworten. „Welche Betriebe im Umkreis bilden im Bereich X aus?" führt zu Namen.
- Das letzte Zeugnis und eventuelle Praktikumsbescheinigungen mitnehmen. Beides ordnet das Gespräch schneller ein als jede Erzählung.
- Vorher klären, wer redet. Die Beratung gilt Ihrem Kind. Eltern dürfen mit, und das ist ausdrücklich erwünscht – aber ein Gespräch, in dem nur die Eltern sprechen, verfehlt den Zweck.
Was die Beratung leisten kann, ist Überblick und regionale Kenntnis. Was sie nicht leisten kann, ist die Entscheidung – und auch nicht die Erfahrung, die nur ein Praktikum liefert.
Die drei Angebote, die kaum jemand nutzt
Neben dem Beratungsgespräch gibt es drei weitere Leistungen, alle kostenlos:
- Das Berufsinformationszentrum (BiZ) an vielen Standorten: Rechercheplätze, Berufsdatenbanken, Veranstaltungen. Nützlich für den mittleren Stapel – die Berufe, die Ihr Kind noch nicht kennt.
- Der Berufspsychologische Service. Eignungsabklärung durch Psychologinnen und Psychologen, wenn die Orientierung feststeckt oder gesundheitliche Fragen im Raum stehen. Beim Beratungstermin gezielt danach fragen; von allein wird er selten angeboten.
- Die Ausbildungsvermittlung selbst: Die Agentur kennt freie Stellen, die nicht ausgeschrieben sind. Angesichts der Marktlage ist das der praktisch wertvollste Teil – zum Ende des Beratungsjahres 2024/25 meldete die Bundesagentur für Arbeit rund 54.000 unbesetzte Ausbildungsstellen bei rund 40.000 unversorgten Bewerbern.
Reicht die Orientierung danach immer noch nicht, lesen Sie Berufsorientierungs-Coaching – dort steht, wann privates Geld etwas bringt und wann nicht.
Häufig gestellte Fragen: Berufsberatung Arbeitsagentur 2027: Ablauf, Termin und was sie bringt
Ist die Berufsberatung der Arbeitsagentur wirklich kostenlos?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass die Gespräche freiwillig und kostenlos sind – und für die Ausbildungsvermittlung ist das zusätzlich gesetzlich abgesichert.
Nach § 296a SGB III dürfen für die Ausbildungsvermittlung Vergütungen nur von Arbeitgebern verlangt werden; eingeschlossen ist die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung. Das gilt für jeden Anbieter, der Ausbildungsplätze vermittelt.
Für Ihr Kind und für Sie entstehen bei der Agentur keine Kosten – weder für das Beratungsgespräch noch für das Berufsinformationszentrum, den Berufspsychologischen Service oder die Vermittlung. Es gibt auch keine versteckte Gegenleistung: Niemand ist verpflichtet, eine vorgeschlagene Ausbildung anzunehmen.
Der einzige Aufwand ist Zeit: ein Termin dauert je nach Anliegen zwischen 15 und 75 Minuten, und man kann so oft kommen, wie man möchte. Wie ein privates Angebot im Vergleich abschneidet, zeigt Privater Berufsberater.
Ab welchem Alter können Jugendliche zur Berufsberatung?
Eine Altersgrenze gibt es nicht – sinnvoll wird es etwa zwei Jahre vor dem Schulabschluss. § 29 SGB III knüpft die Berufsberatung nicht an ein Alter, sondern an die Teilnahme oder beabsichtigte Teilnahme am Arbeitsleben. Praktisch heißt das:
- Haupt- und Realschule: Klasse 8 oder 9,
- Gymnasium: die Oberstufe,
- duales Studium: oft ein Jahr und mehr vor Studienbeginn.
Früher zu kommen schadet nicht, bringt aber weniger, solange Ihr Kind noch kein Praktikum gemacht hat – die Beratung arbeitet mit dem, was es an eigenen Erfahrungen mitbringt.
Umgekehrt ist es auch nach dem Abschluss nicht zu spät: Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ist die Ausbildungsvermittlung der direkteste Weg, und im Handwerk und Handel werden Plätze oft noch im Frühjahr besetzt. Sinnvoll sind ohnehin zwei Termine statt einem – der zweite mit dem, was aus dem ersten geworden ist. Den Zeitplan im Überblick zeigt Zeitplan für die Berufsorientierung.
Sollten Eltern beim Beratungsgespräch dabei sein?
Beim ersten Termin ja, wenn Ihr Kind einverstanden ist, beim zweiten besser nicht – und diese Reihenfolge hat einen Grund.
Beim ersten Gespräch geht es um Überblick: Wege, Fristen, Fördermöglichkeiten, Geldfragen. Das betrifft die Familie, und Sie behalten Informationen im Kopf, die Ihr Kind in dem Moment nicht aufnimmt.
Beim zweiten Gespräch geht es um Abwägung, und da spricht Ihr Kind freier, wenn es allein sitzt – gerade über Zweifel an einem Weg, von dem es weiß, dass Sie ihn gut finden. Verabreden Sie das vorher und begründen Sie es, sonst wirkt es wie Rückzug.
Wenn Sie mitgehen, gilt eine einfache Regel: Sie stellen die organisatorischen Fragen, Ihr Kind die inhaltlichen. Und ab 18 entscheidet ohnehin Ihr Kind allein, ob Sie dabei sind, weil mit der Volljährigkeit die elterliche Sorge endet (§ 1626 BGB). Wie Sie danach begleiten, zeigt Loslassen bei der Berufswahl.
Was mache ich, wenn die Berufsberatung nicht weitergeholfen hat?
Erst prüfen, woran es lag – in den meisten Fällen war die Frage zu allgemein oder die Grundlage zu dünn. Ein Gespräch ohne vorherige Praktikumserfahrung bleibt fast zwangsläufig im Allgemeinen, weil die Beratung nichts hat, woran sie anknüpfen kann. Dann ist der nächste Schritt kein zweiter Termin, sondern eine Woche im Betrieb.
War die Vorbereitung dagegen gut und das Ergebnis trotzdem mager, gibt es drei Wege:
- Der Berufspsychologische Service. Bitten Sie ausdrücklich um einen Termin – er geht deutlich tiefer als das Standardgespräch und kostet ebenfalls nichts.
- Die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer. Sie hat nach § 76 BBiG einen eigenen gesetzlichen Beratungsauftrag und kennt die Betriebe aus einer anderen Richtung.
- Eine andere Beraterin oder ein anderer Berater. Wenn es schlicht nicht gepasst hat, lässt sich das erbitten; es ist möglich und niemandem unangenehm.
Erst wenn all das ausgeschöpft ist, lohnt es, über ein bezahltes Angebot nachzudenken – was es leistet und was nicht, steht in Privater Berufsberater für das Kind.
Wie unterscheidet sich die Berufsberatung der Arbeitsagentur von privaten Berufsberatungen?
In drei Punkten, und in allen dreien liegt die Agentur vorn:
- Preis: Die Beratung der Agentur ist für Ihre Familie kostenlos; private Angebote kosten je nach Umfang einige hundert bis mehrere tausend Euro.
- Marktkenntnis: Die Agentur führt die gemeldeten Ausbildungsstellen der Region und kann vermitteln – ein privater Anbieter kann beraten, aber keine Stelle besetzen.
- Fördermittel: Berufsausbildungsbeihilfe, Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und Berufseinstiegsbegleitung laufen über die Agentur.
Was private Beratung besser kann, ist Zeit und Termindichte: mehrere Stunden am Stück und kurzfristige Termine. Das kann in einer festgefahrenen Lage den Ausschlag geben, ersetzt aber weder die Vermittlung noch die Fördermittel.
Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb: erst die Agentur ausschöpfen, dann entscheiden, ob überhaupt noch etwas fehlt. Worauf Sie bei privaten Anbietern achten, zeigt Privater Berufsberater.
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