Ausbildungsberufe & Branchen

Wie unterscheiden sich Pflegefachausbildung und Pflegefachassistenz ab 2027?

Antwort für Eltern

Die Pflegefachausbildung dauert drei Jahre und führt nach dem Pflegeberufegesetz zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit EU-weit anerkanntem Abschluss; die neue Pflegefachassistenz dauert ab dem 1. Januar 2027 bundeseinheitlich 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36. Grundlage ist das Pflegefachassistenzgesetz, das der Bundestag im Oktober 2025 beschlossen hat; es löst 27 unterschiedliche Landesregelungen ab. Vorausgesetzt wird grundsätzlich ein Hauptschulabschluss, ohne Abschluss ist eine Zulassung bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich. Bisher war die Assistenzausbildung in rund 27 Landesregelungen zersplittert – mit dem Pflegefachassistenzgesetz gilt sie erstmals überall gleich. Für den Zugang zur Assistenz reicht in der Regel der Hauptschulabschluss, für die dreijährige Ausbildung braucht Ihr Kind den mittleren Abschluss oder einen Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Ausbildung. Die Assistenzzeit kann auf die dreijährige Ausbildung angerechnet werden – ein Einstieg mit offener Tür nach oben.

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