Gap Year & Alternativen
Bekomme ich weiter Kindergeld bei FSJ?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja. FSJ, FÖJ und BFD sind in § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG ausdrücklich als anerkannte Freiwilligendienste genannt – das Kindergeld läuft bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag weiter. Reichen Sie der Familienkasse die Bescheinigung über Art und Dauer des Dienstes ein; eine Meldung ist Pflicht (§ 68 EStG).
Zwei Punkte, an die Sie denken sollten:
- Die Übergangszeit. Lücken vor und nach dem Dienst gelten nur bis zu vier Monaten als unschädlich – dauert es länger, muss Ihr Kind als ausbildungssuchend gemeldet sein.
- Die 20-Stunden-Regel. Hat Ihr Kind bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, greift sie zusätzlich für eine Erwerbstätigkeit neben dem Dienst.
Was während einer Ausbildung gilt, steht in Kindergeld während der Ausbildung.
Mehr Kontext
FSJ, FÖJ oder BFD – der Unterschied liegt vor allem beim Alter. Was Ihr Kind verdient, wie lange es dauert und was mit dem Kindergeld passiert.