Ausbildungsberufe & Branchen
Ist eine Ausbildung für ein hochbegabtes Kind Verschwendung?
Antwort für Eltern
Nein – die Frage misst das Falsche, weil sie Anspruch mit Abschlussart verwechselt. Entscheidend ist, ob ein Weg genug Tempo und genug Schwierigkeit bietet, und das können beide. In der Ausbildung lässt sich das Tempo sogar ausdrücklich anpassen: Nach § 8 BBiG kann die Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreicht wird – mit Abitur sind zwei bis zweieinhalb Jahre üblich. Viele Betriebe bieten begabten Auszubildenden zusätzlich Fortbildungsbausteine parallel an. Und der Hochschulweg bleibt offen: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 öffnet ein Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss jedes Studium, bei Fortbildungsabschlüssen nach §§ 53, 54 BBiG bei mindestens 400 Unterrichtsstunden Lehrgangsumfang. Prüfen Sie im Zweifel, wessen Maßstab hinter der Frage steht – Anspruch ist eine Eigenschaft der Aufgabe, nicht des Zeugnisses.
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