Wege nach der Schule
Kann mein Kind nach einer falschen Entscheidung noch wechseln?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Ja, und es ist der Normalfall, nicht die Ausnahme – die absolvierte Zeit geht dabei meist nicht verloren.
2024 wurden 29,7 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, aber eine Vertragslösung ist kein Ausbildungsabbruch: Etwa die Hälfte schließt danach erneut einen Ausbildungsvertrag ab, oft im selben Beruf bei einem anderen Betrieb. Die bereits absolvierte Zeit kann angerechnet werden, darüber entscheidet die zuständige Kammer; zusätzlich lässt sich die Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb verkürzen.
Beim Studium liegt es ähnlich: Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung ermittelte für die Bachelor-Anfängerjahrgänge 2016 und 2017 eine Abbruchquote von 28 Prozent, und Studienzeiten können auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden.
Wichtig sind nur die Fristen: Steht das Ende eines Ausbildungsverhältnisses fest, muss sich Ihr Kind nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Wie ein Wechsel abläuft: Ausbildungsbetrieb wechseln.
Mehr Kontext
Was soll mein Kind nach der Schule machen? Die wichtigste Information ist eine zeitliche: Die meisten Fristen liegen vor dem Abschlusszeugnis.