Wege nach der Schule

Kann mein Kind nach einer falschen Entscheidung noch wechseln?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ja, und es ist der Normalfall, nicht die Ausnahme – die absolvierte Zeit geht dabei meist nicht verloren.

2024 wurden 29,7 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, aber eine Vertragslösung ist kein Ausbildungsabbruch: Etwa die Hälfte schließt danach erneut einen Ausbildungsvertrag ab, oft im selben Beruf bei einem anderen Betrieb. Die bereits absolvierte Zeit kann angerechnet werden, darüber entscheidet die zuständige Kammer; zusätzlich lässt sich die Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Betrieb verkürzen.

Beim Studium liegt es ähnlich: Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung ermittelte für die Bachelor-Anfängerjahrgänge 2016 und 2017 eine Abbruchquote von 28 Prozent, und Studienzeiten können auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden.

Wichtig sind nur die Fristen: Steht das Ende eines Ausbildungsverhältnisses fest, muss sich Ihr Kind nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Wie ein Wechsel abläuft: Ausbildungsbetrieb wechseln.

Mehr Kontext

Was soll mein Kind nach der Schule machen? Die wichtigste Information ist eine zeitliche: Die meisten Fristen liegen vor dem Abschlusszeugnis.

Wege nach der Schule 2027: Fünf Optionen und ihre Fristen

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