Eltern-Kind-Dynamik

Mein Kind hat den abgelehnten Beruf gewählt und die Ausbildung läuft schlecht. Soll ich „Ich hab es dir ja gesagt" sagen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – dieser Satz entscheidet darüber, ob Ihr Kind beim nächsten Problem zu Ihnen kommt oder allein weitermacht.

Sinnvoller ist die Trennung: Liegt es am Beruf, am Betrieb oder an einer einzelnen Person? Ein schlechter Betrieb sagt nichts über den Beruf – dann hilft ein Wechsel, nicht der Abbruch. Die Ausbildungsberatung der Kammer muss das Ausbildungsverhältnis überwachen und beraten (§ 76 BBiG) und ist die erste Adresse, wenn der Betrieb nicht ausbildet.

Passt der Beruf wirklich nicht, ist ein Abbruch keine Katastrophe: Die bisherige Zeit lässt sich über eine Verkürzung der neuen Ausbildung anrechnen (§ 8 BBiG), und das Kindergeld läuft weiter, solange Ihr Kind sich als ausbildungsplatzsuchend meldet (§ 32 Abs. 4 EStG). Wie ein Wechsel abläuft: Ausbildungsbetrieb wechseln.

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