Eltern-Kind-Dynamik

Mein Kind will einen Beruf ergreifen, von dem ich überzeugt bin, dass er nicht zu ihm passt – darf ich das sagen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Die Überzeugung einmal benennen, einen Prüfschritt vereinbaren und dann das Ergebnis gelten lassen – auch wenn es gegen Sie ausfällt. § 1631a BGB gibt dafür den Maßstab vor: In Fragen von Ausbildung und Beruf nehmen Eltern auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht.

Sachlich berechtigt sind genau zwei Einwände:

  • Fehlende Anschauung. Den klärt ein Praktikum, und er ist der häufigere.
  • Fehlende Anschlussmöglichkeiten. Der trifft selten zu: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 öffnet ein Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss jedes Studium ohne Abitur – bei Fortbildungsabschlüssen nach §§ 53, 54 BBiG bei mindestens 400 Unterrichtsstunden Lehrgangsumfang.
  • Alles Übrige ist Geschmack und gehört nicht in die Entscheidung.

Vermeiden Sie Wiederholung: Ein Einwand, der zum dritten Mal kommt, ist keine Information mehr, sondern Forderung, und Widerspruch macht einen Berufswunsch attraktiver. Bleibt das Gespräch festgefahren, übernimmt die Berufsberatung – kostenlos und auf Wunsch Ihres Kindes auch mit Ihnen gemeinsam.

Mehr Kontext

„Ich will doch nur das Beste für dich" ist meist ehrlich gemeint – und meist der Punkt, an dem der eigene Wunsch in die Entscheidung rutscht.

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