Orientierung & Berufswahl

Soll ich als Elternteil zum Berufsberater mitgehen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Beim ersten Gespräch ja, wenn Ihr Kind es möchte – als Zuhörer, nicht als Sprecher. Danach sollte Ihr Kind allein gehen.

Die Berufsberatung ist gesetzlicher Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (§ 29 SGB III) und kostenlos. Wer mitgeht, versteht die Ergebnisse – Testauswertung, Berufsvorschläge, freie Ausbildungsplätze in der Region – und kann zu Hause daran anknüpfen.

Die Regel im Gespräch: Die Beraterin oder der Berater fragt Ihr Kind, nicht Sie – auch wenn die Pause lang wird. Bei volljährigen Kindern sind Sie nur mit deren Einverständnis dabei.

Wie ein Termin abläuft, steht in Berufsberatung der Arbeitsagentur.

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