Ausbildungsberufe & Branchen
Wie finden wir Anschluss, wenn wir niemanden in deutschen Betrieben kennen?
Antwort für Eltern
Über die Stellen, deren Aufgabe genau das ist – und sie kosten nichts. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit ist nach §§ 29 und 30 SGB III gesetzlicher Auftrag, kennt die regionalen Betriebe und führt Gespräche ausdrücklich auch mit Eltern gemeinsam, auf Wunsch mit Sprachmittlung. Die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer hat nach § 76 BBiG einen eigenen Beratungsauftrag, kennt freie Plätze und vermittelt bei Problemen. Dazu kommen zwei Wege, die Kontakte schaffen statt nur Informationen: das Praktikum, aus dem der häufigste Weg zum Ausbildungsplatz führt, weil der Betrieb Ihr Kind dann kennt, und regionale Ausbildungsmessen der Kammern und Kommunen, auf denen Betriebe stehen, die tatsächlich ausbilden. Fragen Sie außerdem an der Schule nach der Ansprechperson für Berufsorientierung – es gibt sie fast immer, aber sie wird selten von selbst genannt.
Mehr Kontext
Der größte Unterschied liegt nicht in der Sprache, sondern im Netzwerk – und genau das lässt sich ersetzen. Die Wege und die Fristen.
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