Orientierung & Berufswahl

Mein Kind wird wegen seines Namens bei Bewerbungen benachteiligt – was kann ich tun?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Rechtlich: die Frist im Blick behalten. Praktisch: den Weg über das Praktikum gehen, weil dort nicht der Name entscheidet, sondern das Verhalten.

Eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft ist nach §§ 1 und 7 AGG unzulässig. Ansprüche müssen aber innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.

Beweisbar ist so etwas selten, deshalb ist der praktische Weg oft der wirksamere: Ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III – vier bis zwölf Monate im Betrieb, die auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden können – setzt den Betrieb ins Bild, bevor er nach Unterlagen sortiert. Hilfreich ist die Marktlage: Zum 30. September 2025 waren 54.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, bei 39.900 unversorgten Bewerbern.

Nutzen Sie zusätzlich die Berufsberatung und die Ausbildungsberatung der Kammer, die nach § 76 BBiG einen gesetzlichen Beratungsauftrag hat und Betriebe kennt, die ausbilden wollen. Wie ein Praktikumsplatz gefunden wird, zeigt Schülerpraktikum finden.

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