Orientierung & Berufswahl

Welche Rolle spielt der Aufenthaltsstatus für die Ausbildung?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Bei gesichertem Aufenthalt keine – bei einer Duldung hängt viel am Einzelfall, und dort lohnt eine Prüfung vor der Vertragsunterschrift.

Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf; für eine Assistenz- oder Helferausbildung gilt sie, wenn danach eine Ausbildung in einem Engpassberuf folgen soll. Versagt wird sie unter anderem bei ungeklärter Identität oder wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erteilt werden (§ 16g AufenthG).

Weil der Einzelfall entscheidet und Fehler teuer sind, gehört die Prüfung vor die Unterschrift. Zuständig ist die Ausländerbehörde; kostenlos beraten die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Für den Betrieb ist das ebenfalls relevant: Manche Betriebe kennen die Regelungen nicht und lehnen aus Unsicherheit ab – eine Auskunft der Ausländerbehörde räumt das oft aus. Worauf es beim Vertrag sonst ankommt, zeigt Ausbildungsvertrag: Was beachten?

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