Bewerbung & Praktikum
Schülerpraktikum finden 2027: Wo Eltern suchen, wann sie anfangen und was rechtlich gilt
Ein Schülerpraktikum findet Ihr Kind am schnellsten über drei Wege. Wann die Suche beginnen sollte und welche Regeln das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt.
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Ein Schülerpraktikum finden Sie am schnellsten über drei Wege: direkt bei Betrieben in Ihrer Umgebung, über die Praktikumslisten der Schule und über die Praktikumsbörsen von IHK, Handwerkskammer und Berufsberatung – und zwar drei bis vier Monate vor dem Termin. Das Pflichtpraktikum liegt je nach Bundesland und Schulform zwischen Klasse 8 und 10 und dauert ein bis drei Wochen; es ist über die Schule unfallversichert und wird nicht bezahlt. Ein freiwilliges Praktikum in den Ferien ist ab 15 Jahren für bis zu vier Wochen im Jahr erlaubt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo Sie suchen, wie viel Sie Ihrem Kind abnehmen sollten (weniger, als Sie denken) und was das Jugendarbeitsschutzgesetz vorschreibt.
Ab welchem Alter und welche Praktikumsarten gibt es?
Das Schülerbetriebspraktikum (Pflichtpraktikum), oft auch Schulpraktikum genannt, ist Teil der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen. Wann und wie lange, regelt jedes Bundesland selbst: In der Regel findet es zwischen Klasse 8 und 10 statt und dauert eine bis drei Wochen – an Haupt-, Real- und Gesamtschulen häufig zweimal (Klasse 9 und 10), am Gymnasium meist einmal. Beispiele: In Baden-Württemberg heißt es an Realschulen BORS (Klasse 9) und an Gymnasien BOGY (Klasse 10), jeweils eine Woche; in Mecklenburg-Vorpommern sind ab Klasse 8 insgesamt 25 Praktikumstage vorgesehen, verteilt auf mindestens zwei Schuljahre; in Nordrhein-Westfalen gehört das zwei- bis dreiwöchige Praktikum zum Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss". Den verbindlichen Termin für Ihr Kind erfahren Sie von der Schule – meist schon zu Beginn des Schuljahres.
Das freiwillige Praktikum liegt in den Ferien und ist die beste Möglichkeit, einen zweiten oder dritten Beruf auszuprobieren. Es unterliegt dem Jugendarbeitsschutzgesetz (siehe unten) und wird vom Betrieb organisiert, nicht von der Schule. Details dazu im Ratgeber Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien.
Schnupperpraktikum und Tagespraktika (Girls'Day, Boys'Day, Tag der offenen Tür, ein Tag im Betrieb eines Bekannten) ersetzen kein Praktikum, sind aber ideal, um vor der Bewerbung herauszufinden, ob ein Berufsfeld überhaupt in Frage kommt. Was ein Betriebsbesuch bringt, steht in Tag der offenen Tür im Betrieb.
Wann sollte mein Kind mit der Suche beginnen?
Drei bis vier Monate vor dem Praktikumstermin – bei einem Praktikum im Frühjahr also im Herbst, bei einem Herbstpraktikum vor den Sommerferien. Große Unternehmen, Kliniken, Behörden, Medienhäuser und Tierarztpraxen vergeben ihre wenigen Plätze oft ein halbes Jahr vorher; kleine Handwerks- und Handelsbetriebe entscheiden dagegen häufig innerhalb einer Woche. Ein realistischer Plan:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 4 Monate vorher | Interessen klären, drei Berufsfelder auswählen, Liste mit 10–15 Betrieben anlegen |
| 3 Monate vorher | Erste Anfragen – telefonisch oder persönlich, dann Kurzbewerbung nachreichen |
| 2 Monate vorher | Nachfassen bei offenen Anfragen, zweite Welle Betriebe |
| 4 Wochen vorher | Schülerpraktikum anmelden: Zusage schriftlich bestätigen, Praktikumsvertrag der Schule unterschreiben lassen |
| 1 Woche vorher | Arbeitszeiten, Kleidung, Anfahrt und Ansprechperson klären |
Für die Ferienpraktika gilt: Sommerpraktika werden ab Ostern angefragt; wer erst im Juli sucht, findet meist nur noch in Betrieben ohne Urlaubssperre.
Wo finden Eltern und Kinder passende Praktikumsplätze?
Nutzen Sie mehrere Wege parallel – nicht, weil einer nicht reicht, sondern weil Ihr Kind dann vergleichen kann.
- Direkt bei Betrieben in der Nähe. Der wirksamste Weg, besonders für Handwerk, Handel, Gastronomie, Kitas und Praxen. Ihr Kind geht persönlich hin oder ruft an, fragt nach der Ansprechperson für Praktika und bringt eine Kurzbewerbung mit. Viele kleine Betriebe schreiben Praktika nie aus und nehmen trotzdem jedes Jahr Schüler.
- Über die Schule. Fast jede Schule führt eine Liste der Betriebe, die in den Vorjahren Praktikanten hatten. Fragen Sie beim Klassenlehrer oder der Berufsorientierungs-Koordination danach – diese Betriebe kennen den Ablauf und den Papierkram.
- Praktikumsbörsen der Kammern. IHK und Handwerkskammer betreiben regionale Praktikumsbörsen, in denen sich Betriebe gezielt für Schülerpraktika eintragen. Dazu kommen die Ausbildungsmessen der Kammern, auf denen Ihr Kind mit Ausbildern direkt sprechen kann.
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Die Berufsberaterin Ihrer Schule vermittelt Praktika, kennt die Betriebe, die Nachwuchs suchen, und hilft, wenn kurz vor dem Termin noch nichts gefunden ist.
- Ihr eigenes Netzwerk. Arbeitgeber der Eltern, Verein, Nachbarn, Kirchengemeinde: Ein Praktikum über Bekannte ist völlig legitim – solange Ihr Kind den Kontakt selbst aufnimmt und nicht Sie.
- Unternehmensprofile auf jobfari. Unter Unternehmen entdecken stellen sich Ausbildungsbetriebe aus Ihrer Region ausdrücklich Eltern vor – mit Ansprechpersonen, Berufen und dem, was sie Praktikanten zeigen.
Ideen nach Interesse Ihres Kindes – wenn es nicht weiß, wo es anfragen soll:
| Ihr Kind … | Passende Praktikumsbetriebe |
|---|---|
| schraubt, baut, repariert | Kfz-Werkstatt, Elektrobetrieb, SHK-Betrieb, Tischlerei, Industriebetrieb mit Lehrwerkstatt |
| geht gern mit Menschen um | Kita, Grundschule, Pflegeheim, Arztpraxis, Physiotherapie, Apotheke |
| ist kreativ | Werbeagentur, Druckerei, Fotostudio, Schreinerei, Floristik, Friseursalon |
| ist gut in Mathe und mag Ordnung | Steuerberatung, Bank, Stadtverwaltung, Spedition, Versicherung |
| sitzt am Computer | IT-Systemhaus, Softwarefirma, Mediengestaltung, E-Commerce-Händler |
| will draußen sein | Gärtnerei, Landwirtschaft, Forstamt, Bauunternehmen, Tierpark |
Zu den Berufsfeldern mit Zukunft finden Sie Hintergründe in Ausbildungsberufe mit Zukunft und Handwerksberufe mit Zukunft. Wenn Ihr Kind gar keine Richtung nennen kann, hilft vorher der Orientierungstest oder der Ratgeber Stärken des Kindes herausfinden.
Wie bewirbt sich mein Kind – und wie viel helfen Sie?
Für ein Schülerpraktikum reicht eine Kurzbewerbung: ein Anschreiben von einer halben bis einer Seite, ein tabellarischer Lebenslauf und das letzte Zeugnis. Im Anschreiben stehen drei Dinge: welcher Zeitraum, warum dieser Betrieb, was Ihr Kind interessiert. Kein Betrieb erwartet Berufserfahrung; er erwartet, dass der Name des Betriebs richtig geschrieben ist und dass der Bewerber selbst anruft. Wie ein Lebenslauf für Schüler aussieht, zeigt Lebenslauf für die Ausbildung: Vorlage für Schüler.
Was Sie tun sollten: Korrektur lesen, beim ersten Telefonat daneben sitzen (nicht sprechen), die Fahrt zum Vorstellungstermin organisieren, nach einer Absage aufmuntern.
Was Sie lassen sollten: Die Bewerbung selbst schreiben, im Betrieb anrufen, „für mein Kind" nachfragen. Ausbilder erkennen elterliche Formulierungen sofort – und ziehen ihre Schlüsse. Das gilt später bei der Ausbildungsbewerbung erst recht; unser Ratgeber Bewerbung für die Ausbildung: So helfen Eltern richtig zieht die Grenze.
Bei einer Absage lohnt die Nachfrage nach einem Tagespraktikum oder einem späteren Termin. Wie Sie Ihr Kind nach Absagen motivieren, steht in Absage auf die Bewerbung: Kind motivieren.
Was gilt rechtlich: Alter, Arbeitszeit, Versicherung, Bezahlung
Alter. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Ausdrücklich erlaubt ist das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht (§ 5 Abs. 2 Nr. 2) – das schulische Pflichtpraktikum ist also auch mit 13 oder 14 zulässig, weil die Schule es verantwortet. Ein freiwilliges Praktikum im Betrieb ist erst ab 15 möglich; Kinder ab 13 dürfen mit Ihrer Einwilligung nur leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten von höchstens zwei Stunden am Tag übernehmen (§ 5 Abs. 3), nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht während des Unterrichts.
Arbeitszeit. Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden, an fünf Tagen, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 8, 14, 15 JArbSchG). In den Ferien ist ein freiwilliges Praktikum auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt (§ 5 Abs. 4). Der Betrieb muss Sie als Eltern über mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren (§ 5 Abs. 4b). Alle Regeln zu Pausen, Wochenenden und Nachtarbeit finden Sie im Jugendarbeitsschutzgesetz für Azubis erklärt.
Versicherung. Im schulischen Pflichtpraktikum ist Ihr Kind wie im Unterricht gesetzlich unfallversichert – über die Unfallkasse des Landes oder der Kommune (§ 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII), einschließlich des Wegs zum Betrieb. Im freiwilligen Praktikum greift die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebs über dessen Berufsgenossenschaft. Für Schäden, die Ihr Kind im Betrieb verursacht, haftet in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung; viele Schulen schließen zusätzlich eine Schülerhaftpflicht ab. Fragen Sie vor dem Praktikum bei Ihrer Versicherung nach – ein Anruf genügt.
Bezahlung. Schülerpraktika werden nicht vergütet und unterliegen nicht dem Mindestlohn: Pflichtpraktika sind nach § 22 Abs. 1 MiLoG ausgenommen, und Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nach § 22 Abs. 2 MiLoG ohnehin nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Manche Betriebe zahlen freiwillig ein Taschengeld oder die Fahrtkosten; in einigen Ländern erstattet die Schule oder der Schulträger die Fahrtkosten zum Pflichtpraktikum – fragen Sie im Sekretariat.
Was, wenn kein Praktikum gefunden wird oder es schiefläuft?
Kein Platz vier Wochen vorher: Sprechen Sie sofort mit der Schule – Lehrkräfte haben fast immer Reservebetriebe. Fragen Sie die Berufsberatung. Lassen Sie Ihr Kind den Radius erweitern: Nachbarort, andere Branche, Tagespraktika bei zwei Betrieben statt zwei Wochen bei einem. Die kommunale Verwaltung, Bauhof, Kita und Pflegeheime haben meist kurzfristig Plätze.
Ihr Kind will abbrechen: Hören Sie zu, bevor Sie reagieren. Langeweile in den ersten zwei Tagen ist normal – viele Betriebe fangen mit Zuschauen an. Ernst wird es bei Aufgaben, die nur aus Aufräumen bestehen, bei fehlender Ansprechperson oder bei Verstößen gegen die Arbeitszeit. Dann informieren Sie die Schule; sie kann den Betrieb wechseln lassen. Ein abgebrochenes Praktikum hat keine Folgen für das Zeugnis, wenn die Schule eingebunden war.
Das Praktikum war „nichts": Das ist ein Ergebnis, kein Scheitern. Ein Kind, das nach zwei Wochen in der Werkstatt weiß, dass es nicht schrauben will, hat sich eine abgebrochene Ausbildung erspart.
Wie nutzt Ihr Kind das Praktikum für die Berufswahl?
Der Praktikumsbericht für die Schule ist Pflicht – das Gespräch zu Hause ist wichtiger. Drei Fragen am letzten Tag genügen:
- Welche Aufgabe hat dir am meisten Spaß gemacht – und was genau daran?
- Wie war der Tag: Tempo, Menschen, Ort, Kleidung, Lärm – was davon willst du jeden Tag?
- Was hat dich überrascht – positiv oder negativ?
Notieren Sie die Antworten. Nach dem zweiten oder dritten Praktikum entsteht daraus ein Muster, das mehr sagt als jeder Test. Wenn ein Betrieb gepasst hat: Fragen Sie am letzten Tag nach einem Ferienpraktikum oder einer Ausbildung – viele Betriebe besetzen ihre Ausbildungsplätze mit ehemaligen Praktikanten. Wie es nach dem Praktikum weitergeht, zeigt Welcher Beruf passt zu meinem Kind?; die passende Checkliste für das Praktikum gibt es unter Checklisten.
Häufig gestellte Fragen: Schülerpraktikum finden 2027: Wo Eltern suchen, wann sie anfangen und was rechtlich gilt
Wann sollte mein Kind mit der Suche nach einem Schülerpraktikum beginnen?
Drei bis vier Monate vor dem Praktikumstermin – bei beliebten Betrieben sechs Monate vorher.
- Kliniken, Behörden, Medien, große Industrieunternehmen: sechs Monate.
- Kleine Handwerks- und Handelsbetriebe: Sie entscheiden oft innerhalb einer Woche; hier reicht ein Anruf vier Wochen vorher.
- Ferienpraktika im Sommer: ab Ostern anfragen – und die Vier-Wochen-Grenze des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Blick behalten (§ 5 Abs. 4 JArbSchG), solange Ihr Kind vollzeitschulpflichtig ist.
Den Termin des Pflichtpraktikums nennt die Schule zu Schuljahresbeginn; er steht im Jahresplan der Berufsorientierung, den alle Länder ab Klasse 8 vorsehen. Tragen Sie ihn in den Familienkalender ein und rechnen Sie vier Monate zurück. Was sonst wann ansteht, zeigt Zeitplan für die Berufsorientierung.
Wie finde ich den passenden Praktikumsplatz für mein Kind?
Über drei Wege parallel – und die Vorarbeit entscheidet mehr als die Quelle:
- Direkt bei Betrieben in der Umgebung. Ein Anruf Ihres Kindes mit einer konkreten Frage wirkt mehr als eine Mail an das Kontaktformular.
- Über die Praktikumsliste der Schule.
- Über die Praktikumsbörsen von IHK, Handwerkskammer und Berufsberatung.
Dazu kommen Ihr eigenes Netzwerk und die Unternehmensprofile auf jobfari, in denen sich Ausbildungsbetriebe Eltern vorstellen. Der Schlüssel ist aber weniger die Quelle als die Vorarbeit: Wenn Ihr Kind vorher zwei oder drei Berufsfelder benennen kann, findet es in fast jeder Stadt innerhalb von zwei Wochen einen Platz. Wie Sie aus dem Praktikum etwas machen, steht in Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien.
Sollte mein Kind das Unternehmen selbst kontaktieren?
Ja – immer. Der erste Anruf oder Besuch ist Teil des Praktikums, und Betriebe bewerten ihn. Üben Sie das Gespräch vorher zu Hause:
- Name, Schule, Klasse,
- gewünschter Zeitraum,
- warum dieser Betrieb,
- Frage nach der Ansprechperson für Praktika.
Sie dürfen beim ersten Telefonat daneben sitzen, aber nicht sprechen. Eltern, die selbst anrufen, erreichen das Gegenteil: Ausbilder schließen daraus, dass das Kind das Praktikum nicht will.
Eine Ausnahme gibt es: Bei Minderjährigen unterschreibt die Praktikumsvereinbarung am Ende die erziehungsberechtigte Person, und die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG verlangen manche Betriebe auch schon fürs Praktikum. Welche Regeln im Praktikum gelten, steht in Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien.
Was tun, wenn das Praktikum eine schlechte Erfahrung war?
Erst zuhören, dann trennen: Lag es am Beruf, am Betrieb oder an einer einzelnen Person?
Ein schlechter Betrieb sagt nichts über den Beruf – dann lohnt ein zweites Praktikum im selben Feld woanders. Ein Beruf, der nicht gefällt, ist dagegen eine wertvolle Erkenntnis und erspart eine abgebrochene Ausbildung.
Anders liegt es bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz – mehr als acht Stunden am Tag, Arbeit nach 20 Uhr, gefährliche Aufgaben ohne Aufsicht (§§ 8, 14, 22 JArbSchG). Informieren Sie dann die Schule, die den Betrieb aus ihrer Liste nehmen kann; zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt des Landes. Alle Regeln: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.
Wie viele Praktika sollte mein Kind insgesamt machen?
Zwei bis drei in unterschiedlichen Berufsfeldern – das Pflichtpraktikum plus ein bis zwei freiwillige Ferienpraktika. Erst der Vergleich macht ein Praktikum aussagekräftig: Wer nur die Kfz-Werkstatt kennt, weiß nicht, ob die Arztpraxis besser gepasst hätte.
Die Obergrenze setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Solange Ihr Kind vollzeitschulpflichtig ist, sind Ferienpraktika auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt (§ 5 Abs. 4 JArbSchG), mit höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche. Das Schulpraktikum selbst zählt nicht mit, weil es als schulische Veranstaltung gilt.
Mehr als drei Praktika bringen selten neue Erkenntnisse; dann ist es Zeit für den nächsten Schritt, die Bewerbung – wie die aussieht, steht in Bewerbung für die Ausbildung.
Übersicht zum Thema: Bewerbung für die Ausbildung 2027: Wie Eltern helfen – und wo die Grenze liegt