Bewerbung & Praktikum

Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien 2027: Ab welchem Alter, wie lange, was gilt rechtlich

Ein Ferienpraktikum ist ab 15 Jahren erlaubt, aber nur vier Wochen im Jahr. Was das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt und wie Ihr Kind einen Platz findet.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien ist ab 15 Jahren erlaubt – für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, acht Stunden am Tag, zwischen 6 und 20 Uhr (§ 5 Abs. 4, §§ 8 und 14 Jugendarbeitsschutzgesetz). Mit 13 und 14 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten von zwei Stunden täglich mit Ihrer Einwilligung zulässig – ein echtes Betriebspraktikum ist in dem Alter nur über die Schule möglich. Bezahlt werden muss ein Schülerpraktikum nicht: Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Unfallversichert ist Ihr Kind über die Berufsgenossenschaft des Betriebs. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, zeigt, wie Sie in sechs Wochen einen Platz finden, und wie aus zwei Ferienwochen eine echte Berufsentscheidung wird.

Ab welchem Alter darf mein Kind ein Ferienpraktikum machen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet drei Altersstufen:

  • Unter 13 Jahren: Keine Beschäftigung, auch kein Praktikum (§ 5 Abs. 1).
  • 13 und 14 Jahre: Mit Einwilligung der Eltern leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten von höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr (§ 5 Abs. 3) – Zeitungen austragen, Botengänge, Hilfe im Familienbetrieb. Ein Ferienpraktikum im Betrieb ist damit praktisch ausgeschlossen. Was in dem Alter geht: das schulische Pflichtpraktikum, das die Schule verantwortet (§ 5 Abs. 2 Nr. 2), und Schnuppertage, an denen Ihr Kind zuschaut, aber nicht arbeitet.
  • 15 bis 17 Jahre: Ein freiwilliges Praktikum ist erlaubt, solange Ihr Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt aber nur in den Ferien und für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr (§ 5 Abs. 4). Es gelten die Regeln für Jugendliche: acht Stunden am Tag, 40 in der Woche, fünf Tage, 6 bis 20 Uhr, Pausen von 30 Minuten ab viereinhalb Stunden (§§ 8, 11, 14, 15). Der Betrieb muss Sie über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren (§ 5 Abs. 4b).

Die vier Wochen gelten für alle Ferienpraktika und Ferienjobs eines Jahres zusammen. Wer in den Osterferien eine Woche im Betrieb war, hat im Sommer noch drei. Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (je nach Land nach neun oder zehn Schuljahren) entfällt die Vier-Wochen-Grenze; die Arbeitszeitregeln bleiben bis 18. Alle Regeln im Detail: Jugendarbeitsschutzgesetz für Azubis erklärt.

Wie finde ich einen Ferienpraktikumsplatz für mein Kind?

Sechs Wochen vor den Ferien reichen, wenn Ihr Kind gezielt vorgeht:

  1. Beruf oder Berufsfeld festlegen. „Irgendwas mit Technik" ist keine Anfrage. Zwei oder drei konkrete Berufe – Elektroniker, Kfz-Mechatroniker, Fachinformatiker – geben dem Betrieb etwas, worauf er antworten kann. Wenn das schwerfällt, helfen der Orientierungstest und der Ratgeber Wann sollte Berufsorientierung anfangen?.
  2. Betriebe in der Nähe anrufen oder besuchen. Handwerk, Handel, Praxen, Kitas und kleine Industriebetriebe nehmen Ferienpraktikanten, ohne es je auszuschreiben. Ihr Kind fragt selbst nach der Ansprechperson für Praktika; Sie können dabei sein, aber nicht sprechen.
  3. Den Betrieb des Pflichtpraktikums fragen. Wer im Schulpraktikum überzeugt hat, bekommt in den Ferien fast immer einen Platz – und oft schon die Frage nach der Ausbildung.
  4. Kammern und Berufsberatung. IHK und Handwerkskammer führen Praktikumsbörsen; die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kennt Betriebe, die Nachwuchs suchen.
  5. Unternehmensprofile auf jobfari. Unter Unternehmen entdecken stellen sich Ausbildungsbetriebe aus Ihrer Region ausdrücklich Eltern vor, mit Ansprechpersonen für Praktika.
  6. Kurzbewerbung nachreichen. Nach dem Anruf: eine halbe Seite Anschreiben, Lebenslauf, letztes Zeugnis – als eine PDF. Wie der Lebenslauf aussieht, steht in Lebenslauf für die Ausbildung: Vorlage für Schüler.

Große Unternehmen mit Ferienpraktikumsprogrammen (Industrie, Banken, Kliniken) vergeben ihre Plätze oft schon im Frühjahr – dort ab Ostern anfragen. Weitere Quellen und eine Ideen-Tabelle nach Interesse finden Sie in Schülerpraktikum finden.

Wird ein freiwilliges Ferienpraktikum bezahlt?

Meistens nicht – und der Betrieb muss es auch nicht. Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nach § 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes; der Mindestlohn (2026: 13,90 Euro, ab Januar 2027: 14,60 Euro) gilt für sie nicht. Viele Betriebe zahlen freiwillig ein Taschengeld oder Fahrtkosten, manche stellen Verpflegung. Das ist eine nette Geste, kein Anspruch.

Anders bei volljährigen Schülern: Ein freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten ist auch bei ihnen vom Mindestlohn ausgenommen, wenn es der Orientierung für eine Ausbildung oder ein Studium dient (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG); ab dem ersten Tag über drei Monate ist es voll mindestlohnpflichtig. Ein Ferienjob – Regale einräumen, Kellnern – ist kein Praktikum: Für ihn gilt ab 18 der Mindestlohn ab der ersten Stunde, und unter 18 muss er vertraglich vergütet werden, auch wenn keine gesetzliche Untergrenze greift.

Bei einer Vergütung über 603 Euro im Monat (Minijob-Grenze 2026; ab Januar 2027: 633 Euro) fallen Sozialabgaben an; das Kindergeld bleibt in jedem Fall unberührt.

Was muss im Praktikumsvertrag stehen?

Für ein Ferienpraktikum ist kein Vertrag vorgeschrieben – aber eine schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten. Sie sollte enthalten: Namen von Betrieb, Praktikant und Eltern, Zeitraum, tägliche Arbeitszeit mit Pausen, Ansprechperson im Betrieb, Tätigkeiten oder Lernziele, Regelung zu Vergütung und Fahrtkosten, Hinweis auf Verschwiegenheit, Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen. Viele Kammern stellen Muster bereit. Was nicht hineingehört: Vertragsstrafen, Haftungsklauseln zu Lasten des Kindes, eine Verpflichtung zur späteren Ausbildung.

Lesen Sie die Vereinbarung vor der Unterschrift und fragen Sie nach dem Ausbilder, der Ihr Kind betreut. Ein Praktikum ohne feste Ansprechperson wird zum Aufräumdienst.

Welche Versicherungen braucht mein Kind beim Ferienpraktikum?

Unfallversicherung: Im freiwilligen Praktikum ist Ihr Kind wie ein Beschäftigter über die Berufsgenossenschaft des Betriebs gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), einschließlich des Wegs zum Betrieb. Sie müssen nichts beantragen; der Betrieb muss das Praktikum nicht einmal gesondert melden. Anders als beim Pflichtpraktikum ist die Schule hier nicht beteiligt.

Haftpflicht: Für Schäden, die Ihr Kind im Betrieb verursacht, haftet bei Fahrlässigkeit in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung, sofern Kinder mitversichert sind – das ist bei Familientarifen der Normalfall. Rufen Sie vor dem Praktikum kurz bei Ihrer Versicherung an und lassen Sie sich bestätigen, dass ein Schülerpraktikum abgedeckt ist. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind nicht versichert – ein Thema für das Gespräch mit Ihrem Kind vor dem ersten Tag.

Krankenversicherung: Unverändert über die Familienversicherung.

Wie stelle ich sicher, dass mein Kind im Praktikum etwas lernt?

Drei Fragen vor dem Praktikum an den Betrieb: Wer ist die Ansprechperson? Was wird Ihr Kind in der ersten Woche tun? Darf es bei Kundenterminen oder an Maschinen zuschauen? Ein Betrieb, der darauf konkrete Antworten hat, ist der richtige.

Drei Regeln für Ihr Kind: Fragen stellen, auch wenn sie dumm klingen. Jeden Abend drei Sätze notieren, was es gemacht hat. Am letzten Tag fragen, ob es im nächsten Jahr wiederkommen darf – oder ob der Betrieb ausbildet.

Und eine Regel für Sie: Nicht anrufen, um nachzufragen, wie es läuft. Wenn etwas nicht stimmt, sagt Ihr Kind es – oder Sie merken es am Abendessen. Bei echten Problemen (nur Hilfsarbeiten, keine Betreuung, Verstöße gegen Arbeitszeiten) darf Ihr Kind das Praktikum beenden; ein freiwilliges Praktikum hat keine Kündigungsfrist.

Wie hilft das Ferienpraktikum bei der Berufswahl?

Ein Ferienpraktikum ist wertvoller als das Pflichtpraktikum, weil es gewählt ist: Ihr Kind hat sich für den Beruf entschieden, nicht die Schule für den Termin. Nach zwei Wochen weiß es, ob die Vorstellung vom Beruf mit dem Alltag übereinstimmt – Tempo, Menschen, Ort, Körper. Nehmen Sie sich am letzten Tag eine halbe Stunde: Was war die beste Aufgabe? Was würdest du nicht jeden Tag wollen? Was hat dich überrascht? Die Antworten sind die Grundlage für die nächste Entscheidung – zweites Praktikum in einem anderen Feld, oder Bewerbung genau hier. Wie es danach weitergeht, zeigt Welcher Beruf passt zu meinem Kind?; wie Sie bei der Bewerbung helfen, ohne sie zu übernehmen, Bewerbung für die Ausbildung: So helfen Eltern richtig.

Häufig gestellte Fragen: Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien 2027: Ab welchem Alter, wie lange, was gilt rechtlich

Mein Kind möchte gerne ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien machen. Worauf sollten wir als Eltern besonders achten, damit es eine gute Erfahrung wird?

Auf drei Dinge – und das dritte ist nicht verhandelbar, weil es im Gesetz steht.

  • Eine feste Ansprechperson im Betrieb. Ohne sie wird aus dem Praktikum Zuschauen.
  • Ein konkreter Beruf statt eines vagen Berufsfelds. „Irgendwas mit Medien" ergibt zwei Wochen ohne Erkenntnis.
  • Die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes: höchstens vier Wochen im Kalenderjahr (§ 5 Abs. 4 JArbSchG), acht Stunden am Tag und 40 in der Woche (§ 8), Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14), 30 Minuten Pause ab viereinhalb Stunden (§ 11).

Lassen Sie Ihr Kind den Betrieb selbst anrufen, lesen Sie die Praktikumsvereinbarung vor der Unterschrift, klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, dass Schülerpraktika abgedeckt sind, und sprechen Sie am letzten Tag über das, was Ihr Kind erlebt hat. Ein Praktikum, das nur aus Aufräumen besteht, darf Ihr Kind beenden – dafür gibt es keine Kündigungsfrist.

Mehr zur Frage: Mein Kind möchte gerne ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien machen. Worauf sollten wir als Eltern besonders achten, damit es eine gute Erfahrung wird?

Darf mein 14- oder 15-jähriges Kind überhaupt schon ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien absolvieren und gibt es dafür spezielle Regeln?

Mit 15 ja, mit 14 nur eingeschränkt: leichte Tätigkeiten von höchstens zwei Stunden täglich mit Ihrer Einwilligung (§ 5 Abs. 3 JArbSchG), kein volles Betriebspraktikum. Für 14-Jährige bleiben das schulische Pflichtpraktikum, das die Schule verantwortet, und Schnuppertage zum Zuschauen.

Ab 15 gelten die Regeln für Jugendliche:

  • höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, solange Ihr Kind vollzeitschulpflichtig ist (§ 5 Abs. 4),
  • acht Stunden am Tag, fünf Tage, 40 Stunden in der Woche (§ 8),
  • nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14),
  • 30 Minuten Pause ab viereinhalb Stunden und zwölf Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Der Betrieb muss Sie als Eltern außerdem über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren. Alle Regeln im Überblick: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Darf mein 14- oder 15-jähriges Kind überhaupt schon ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien absolvieren und gibt es dafür spezielle Regeln?

Wie finden wir am besten einen passenden Praktikumsplatz für ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien?

Über den direkten Weg: Ihr Kind legt zwei oder drei Berufe fest, ruft Betriebe in der Umgebung an oder geht vorbei und fragt nach der Ansprechperson für Praktika. Handwerk, Handel, Praxen und Kitas nehmen Ferienpraktikanten, ohne es auszuschreiben.

Weitere Wege:

  • der Betrieb des Pflichtpraktikums,
  • die Praktikumsbörsen von IHK und Handwerkskammer,
  • die Berufsberatung,
  • die Unternehmensprofile auf jobfari.

Sechs Wochen Vorlauf reichen für kleine Betriebe; große Unternehmen mit Ferienprogrammen fragt Ihr Kind ab Ostern an. Nach dem Anruf eine Kurzbewerbung als PDF nachreichen. Wie das Telefonat gelingt, steht in Schülerpraktikum finden.

Mehr zur Frage: Wie finden wir am besten einen passenden Praktikumsplatz für ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien?

Mein Kind hat Interesse an einem bestimmten Beruf. Wie stellen wir sicher, dass das freiwillige Praktikum in den Sommerferien tatsächlich einen Mehrwert für die Berufsorientierung bietet?

Indem Ihr Kind vorher mit dem Betrieb bespricht, was es sehen und tun wird, und nachher die Erfahrung auswertet.

Vorher drei Fragen an den Betrieb:

  • Wer betreut?
  • Was passiert in der ersten Woche?
  • Darf Ihr Kind bei den Kernaufgaben des Berufs zuschauen oder mitmachen?

Welche Aufgaben zu einem Beruf gehören, steht in BERUFENET, der Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit – lesen Sie die Tätigkeitsbeschreibung vorher gemeinsam, dann merkt Ihr Kind, wenn es zwei Wochen nur Regale einräumt. Während des Praktikums jeden Abend drei Sätze notieren. Nachher ein Gespräch über beste Aufgabe, ungeliebte Aufgabe und Überraschungen – und die Frage an den Betrieb, ob er ausbildet. Zwei Wochen in einem Betrieb, der nur Hilfsarbeiten verteilt, sagen über den Beruf nichts; in dem Fall lieber abbrechen und woanders neu anfangen.

Mehr zur Frage: Mein Kind hat Interesse an einem bestimmten Beruf. Wie stellen wir sicher, dass das freiwillige Praktikum in den Sommerferien tatsächlich einen Mehrwert für die Berufsorientierung bietet?

Welche rechtlichen Aspekte muss ich als Elternteil beim freiwilligen Praktikum Sommerferien Jugendliche beachten, insbesondere in Bezug auf Versicherung und Vergütung?

Ihr Kind ist über den Betrieb unfallversichert, einen Anspruch auf Mindestlohn hat es unter 18 nicht. Im Einzelnen:

  • Unfallversicherung: über die Berufsgenossenschaft des Betriebs (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Für Schäden, die Ihr Kind verursacht, greift in der Regel Ihre private Haftpflicht.
  • Vergütung: Für Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss gilt kein Mindestlohn (§ 22 Abs. 2 MiLoG); ein Taschengeld ist freiwillig.
  • Arbeitszeit: die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes – vier Wochen im Jahr, acht Stunden am Tag, 6 bis 20 Uhr – und die Pflicht des Betriebs, über Gefahren zu informieren.
  • Kindergeld: bleibt in jedem Fall unberührt.

Eine schriftliche Praktikumsvereinbarung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll – ohne Vertragsstrafen oder Haftungsklauseln zu Lasten des Kindes. Die Arbeitszeitregeln im Detail: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Welche rechtlichen Aspekte muss ich als Elternteil beim freiwilligen Praktikum Sommerferien Jugendliche beachten, insbesondere in Bezug auf Versicherung und Vergütung?

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