Bewerbung & Praktikum

Welche rechtlichen Aspekte muss ich als Elternteil beim freiwilligen Praktikum Sommerferien Jugendliche beachten, insbesondere in Bezug auf Versicherung und Vergütung?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Ihr Kind ist über den Betrieb unfallversichert, einen Anspruch auf Mindestlohn hat es unter 18 nicht. Im Einzelnen:

  • Unfallversicherung: über die Berufsgenossenschaft des Betriebs (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Für Schäden, die Ihr Kind verursacht, greift in der Regel Ihre private Haftpflicht.
  • Vergütung: Für Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss gilt kein Mindestlohn (§ 22 Abs. 2 MiLoG); ein Taschengeld ist freiwillig.
  • Arbeitszeit: die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes – vier Wochen im Jahr, acht Stunden am Tag, 6 bis 20 Uhr – und die Pflicht des Betriebs, über Gefahren zu informieren.
  • Kindergeld: bleibt in jedem Fall unberührt.

Eine schriftliche Praktikumsvereinbarung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll – ohne Vertragsstrafen oder Haftungsklauseln zu Lasten des Kindes. Die Arbeitszeitregeln im Detail: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

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