Bewerbung & Praktikum

Mein Kind möchte gerne ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien machen. Worauf sollten wir als Eltern besonders achten, damit es eine gute Erfahrung wird?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Auf drei Dinge – und das dritte ist nicht verhandelbar, weil es im Gesetz steht.

  • Eine feste Ansprechperson im Betrieb. Ohne sie wird aus dem Praktikum Zuschauen.
  • Ein konkreter Beruf statt eines vagen Berufsfelds. „Irgendwas mit Medien" ergibt zwei Wochen ohne Erkenntnis.
  • Die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes: höchstens vier Wochen im Kalenderjahr (§ 5 Abs. 4 JArbSchG), acht Stunden am Tag und 40 in der Woche (§ 8), Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14), 30 Minuten Pause ab viereinhalb Stunden (§ 11).

Lassen Sie Ihr Kind den Betrieb selbst anrufen, lesen Sie die Praktikumsvereinbarung vor der Unterschrift, klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, dass Schülerpraktika abgedeckt sind, und sprechen Sie am letzten Tag über das, was Ihr Kind erlebt hat. Ein Praktikum, das nur aus Aufräumen besteht, darf Ihr Kind beenden – dafür gibt es keine Kündigungsfrist.

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Ein Ferienpraktikum ist ab 15 Jahren erlaubt, aber nur vier Wochen im Jahr. Was das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt und wie Ihr Kind einen Platz findet.

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