Bewerbung & Praktikum

Darf mein 14- oder 15-jähriges Kind überhaupt schon ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien absolvieren und gibt es dafür spezielle Regeln?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Mit 15 ja, mit 14 nur eingeschränkt: leichte Tätigkeiten von höchstens zwei Stunden täglich mit Ihrer Einwilligung (§ 5 Abs. 3 JArbSchG), kein volles Betriebspraktikum. Für 14-Jährige bleiben das schulische Pflichtpraktikum, das die Schule verantwortet, und Schnuppertage zum Zuschauen.

Ab 15 gelten die Regeln für Jugendliche:

  • höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, solange Ihr Kind vollzeitschulpflichtig ist (§ 5 Abs. 4),
  • acht Stunden am Tag, fünf Tage, 40 Stunden in der Woche (§ 8),
  • nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14),
  • 30 Minuten Pause ab viereinhalb Stunden und zwölf Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Der Betrieb muss Sie als Eltern außerdem über Gefahren und Schutzmaßnahmen informieren. Alle Regeln im Überblick: Jugendarbeitsschutzgesetz in der Ausbildung.

Mehr Kontext

Ein Ferienpraktikum ist ab 15 Jahren erlaubt, aber nur vier Wochen im Jahr. Was das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt und wie Ihr Kind einen Platz findet.

Freiwilliges Praktikum in den Sommerferien 2027: Ab welchem Alter, wie lange, was gilt rechtlich

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