Gap Year & Alternativen

Au-pair bis zu welchem Alter? Voraussetzungen, Länder und Kosten 2027

Bis zu welchem Alter geht Au-pair? Die Grenze hängt am Zielland und reicht von 26 Jahren in den USA bis 35 in Australien. Dazu alle Voraussetzungen.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Die Altersgrenze hängt am Zielland: In den USA muss Ihr Kind bei Programmstart zwischen 18 und 26 Jahre alt sein, in Europa liegt die Obergrenze meist bei 30 – in Australien seit Juli 2026 sogar bei 35. Das Mindestalter von 18 ist überall gesetzt – vor dem Schulabschluss geht es nicht. Neben dem Alter zählen drei Dinge: nachweisbare Sprachkenntnisse auf B1-Niveau, mindestens 200 Stunden dokumentierte Erfahrung in der Kinderbetreuung und, für die USA, ein Führerschein. Dieser Ratgeber zeigt die Grenzen je Land, was das Jahr kostet, unter welcher Bedingung das Kindergeld weiterläuft und woran Sie eine unseriöse Agentur erkennen.

Altersgrenzen nach Zielland

LandAlterAufenthaltTaschengeld
USA18–26 bei Programmstart12 Monate, Verlängerung um 6, 9 oder 12 Monate möglich195,75 USD je Woche plus 500 USD Bildungszuschuss
Frankreich18–306–12 Monate280–350 Euro im Monat
Spanien18–306–12 Monate200–300 Euro im Monat
Italien18–306–12 Monate250–350 Euro im Monat
Norwegen18–3012–24 Monate300–400 Euro im Monat
Schweden, Dänemark18–306–18 Monate250–350 Euro im Monat
Australien18–35 seit Juli 2026 (Working-Holiday-Visum)bis 12 Monate, höchstens 6 je Familie200–350 AUD je Woche
Neuseeland18–30 (Working-Holiday-Visum)bis 12 Monate200–350 AUD je Woche

Die USA sind der Sonderfall. Wer bei der Einreise 26 ist, darf das volle Jahr absolvieren, auch wenn er zwischendurch 27 wird – maßgeblich ist das Alter bei Programmstart. Umgekehrt gibt es dort keinen Weg ohne Agentur: Das J-1-Visum vergeben ausschließlich Organisationen, die das US-Außenministerium dafür zugelassen hat. Eine eigenständige Suche nach einer Gastfamilie ist in den USA nicht zulässig.

Innerhalb der EU braucht Ihr Kind kein Visum. Das macht Frankreich, Spanien und Italien zu den unkompliziertesten Zielen – dafür sind die Programme dort weniger reguliert, und die Qualität hängt stärker an der Gastfamilie.

Was Ihr Kind mitbringen muss

Fünf Voraussetzungen gelten fast überall:

  • Volljährigkeit und ein abgeschlossener Schulabschluss.
  • Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Für die USA verlangen die Agenturen ein Telefoninterview auf Englisch, in Frankreich reicht oft A2 mit begleitendem Sprachkurs.
  • Betreuungserfahrung, in den USA mindestens 200 dokumentierte Stunden. Babysitten in der Nachbarschaft, ein Praktikum in der Kita, Betreuung jüngerer Geschwister – wichtig ist die schriftliche Bestätigung durch die Familie oder Einrichtung.
  • Führerschein, für die USA verpflichtend, in Europa je nach Familie.
  • Führungszeugnis und ärztliches Attest. Das erweiterte Führungszeugnis beantragt Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt; es dauert bis zu drei Wochen.

Nicht unterschätzen: Ohne Sprachnachweis vermittelt keine seriöse Agentur. Wenn das Niveau fehlt, gehört ein Sprachkurs von 200 bis 800 Euro vor die Bewerbung, nicht danach.

Was das Jahr kostet

PostenBetrag
Vermittlungsgebühr Agentur300–900 Euro
Flug400–1.200 Euro je nach Ziel
Visum USA (J-1, inkl. SEVIS-Gebühr)etwa 400 Euro
Visum Australien (840 AUD) oder Neuseeland290–490 Euro
Auslandskrankenversicherung, 12 Monate300–600 Euro
Führungszeugnis, Attest, Unterlagen50–100 Euro
Sprachkurs vorab, falls nötig200–800 Euro
Summe Europa1.000–2.000 Euro
Summe USA oder Ozeanien1.500–3.000 Euro

Vor Ort trägt sich das Jahr: Kost und Logis stellt die Gastfamilie, das Taschengeld deckt Freizeit und Handy. Rücklagen bildet niemand – planen Sie zusätzlich 500 bis 1.000 Euro für den Rückflug und den Notfall ein.

Kindergeld: die Bedingung, an der es meistens scheitert

Das Kindergeld von 259 Euro im Monat (§ 66 EStG) läuft während eines Au-pair-Aufenthalts nicht automatisch weiter. Ein Au-pair-Jahr gilt nur dann als Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes, wenn es mit systematischem Sprachunterricht verbunden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind dafür mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche nötig, und zwar über die gesamte Dauer des Aufenthalts.

Praktisch heißt das drei Dinge:

  1. Der Sprachkurs gehört in die Planung, nicht ins Improvisieren vor Ort. Er kostet zusätzlich und muss mit der Gastfamilie zeitlich abgestimmt sein.
  2. Die Familienkasse will Nachweise. Anmeldebestätigung der Sprachschule, Stundenplan und am Ende eine Teilnahmebescheinigung mit Stundenzahl.
  3. Das Taschengeld ist unschädlich. Seit 2012 gibt es bei volljährigen Kindern keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld – die früher verbreitete Grenze existiert nicht mehr.

Wer den Sprachkurs nicht macht, verliert das Kindergeld für die Dauer des Aufenthalts. Bei einem Jahr sind das 3.108 Euro. Wie der Anspruch im Einzelnen läuft, steht in Kindergeld während der Ausbildung.

Krankenversicherung: Die Familienversicherung trägt nicht

Der Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten – auch bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Innerhalb der EU deckt die Europäische Krankenversicherungskarte die Grundversorgung ab, aber keinen Rücktransport und keine Behandlung, die über das Notwendige hinausgeht.

Nötig ist deshalb eine Auslandskrankenversicherung über die gesamte Dauer, die Arbeit einschließt und den Rücktransport abdeckt. Für die USA schreiben die Programmbedingungen eine bestimmte Mindestdeckung vor; die Agentur nennt sie. Die Reiseversicherung einer Kreditkarte reicht nicht – sie endet meist nach sechs bis acht Wochen.

Woran Sie eine seriöse Agentur erkennen

Fünf Merkmale sprechen dafür:

  • Persönliches Vorgespräch mit Ihrem Kind, nicht nur ein Online-Formular.
  • Geprüfte Gastfamilien mit Hausbesuch oder zumindest Videointerview und Referenzen.
  • Ansprechperson im Zielland, erreichbar rund um die Uhr, namentlich benannt.
  • Klare Kosten vor Vertragsschluss, ohne Nachforderungen.
  • Zusage zum Familienwechsel im Vertrag: Passt es nicht, vermittelt die Agentur neu, statt Ihr Kind heimzuschicken.

Dagegen sprechen: Vermittlung ohne Gespräch, Vorkasse über 500 Euro, fehlende Ansprechperson vor Ort, Druck zur schnellen Unterschrift und, für die USA, jedes Angebot ohne Zulassung durch das US-Außenministerium.

Zeitplan

Rechnen Sie mit sechs Monaten Vorlauf:

  • Sechs Monate vorher: Land festlegen, Agentur auswählen, Sprachniveau prüfen, Betreuungsstunden dokumentieren.
  • Vier bis fünf Monate vorher: Bewerbung bei der Agentur, Führungszeugnis und Attest beantragen, erste Gastfamilien-Interviews.
  • Zwei bis drei Monate vorher: Visumantrag stellen. Für das J-1-Visum braucht die Botschaft vier bis acht Wochen, für Australien und Neuseeland meist nur Tage.
  • Vier Wochen vorher: Versicherung abschließen, Flug buchen, Sprachkurs anmelden, Nachweise für die Familienkasse zusammenstellen.

Die verbindlichen Einreise- und Visabestimmungen stehen in den Länderinformationen des Auswärtigen Amts; sie ändern sich häufiger als jede Ratgeberseite. Tragen Sie Ihr Kind vor der Abreise außerdem in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein.

Häufig gestellte Fragen: Au-pair bis zu welchem Alter? Voraussetzungen, Länder und Kosten 2027

Welche grundlegenden Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, um ein Au Pair Jahr im Ausland absolvieren zu können?

Volljährigkeit, Sprachkenntnisse und nachweisbare Erfahrung mit Kindern – dazu je nach Land weitere Unterlagen. Im Einzelnen:

  • Alter: In den USA muss Ihr Kind bei Programmstart zwischen 18 und 26 sein, in Europa und im Working-Holiday-Raum liegt die Obergrenze meist bei 30 Jahren.
  • Sprache: in der Regel mindestens B1.
  • Betreuungserfahrung: schriftlich bestätigt – aus Babysitten, einem Kita-Praktikum oder der Betreuung jüngerer Geschwister.
  • Erweitertes Führungszeugnis: beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt beantragen; es braucht bis zu drei Wochen.

Für die USA gelten zusätzliche Anforderungen: mindestens 200 dokumentierte Betreuungsstunden, ein Führerschein und ein Telefoninterview auf Englisch. Was das Jahr kostet, steht in Au-pair nach der Schule.

Mehr zur Frage: Welche grundlegenden Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, um ein Au Pair Jahr im Ausland absolvieren zu können?

Welche Kosten kommen auf uns als Eltern bei einem Au Pair Jahr zu und wie können wir diese planen?

In Europa 1.000 bis 2.000 Euro vor der Abreise, für die USA oder Ozeanien 1.500 bis 3.000 Euro – danach trägt sich das Jahr weitgehend selbst. Die Posten im Einzelnen:

  • Vermittlungsgebühr: 300 bis 900 Euro,
  • Flug: 400 bis 1.200 Euro,
  • Visum für das US-amerikanische J-1-Programm: rund 400 Euro einschließlich SEVIS-Gebühr,
  • Auslandskrankenversicherung: 300 bis 600 Euro für zwölf Monate,
  • Sprachkurs: gegebenenfalls 200 bis 800 Euro, dazu Führungszeugnis und Attest.

Vor Ort stellt die Gastfamilie Kost und Logis, das Taschengeld deckt Freizeit und Handy. Planen Sie zusätzlich 500 bis 1.000 Euro als Rücklage für den Rückflug ein.

Rechnen Sie den Sprachkurs fest ein: Ohne systematischen Unterricht von mindestens zehn Wochenstunden gilt der Aufenthalt nicht als Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG, und das Kindergeld von 259 Euro im Monat entfällt – über ein Jahr 3.108 Euro. Mehr zum Kindergeld: Kindergeld während der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Welche Kosten kommen auf uns als Eltern bei einem Au Pair Jahr zu und wie können wir diese planen?

Wie stellen wir sicher, dass die Gastfamilie für unser Kind geeignet ist und die Sicherheit gewährleistet ist?

Über eine Agentur mit geprüften Familien, ein eigenes Videogespräch vor der Zusage und eine schriftliche Zusage zum Familienwechsel. Fragen Sie im Videogespräch konkret:

  • Wie viele Stunden Betreuung pro Woche?
  • Welche Aufgaben gehören dazu, welche nicht?
  • Wie sieht der freie Tag aus?
  • Gibt es ein eigenes Zimmer mit abschließbarer Tür?

Lassen Sie sich außerdem den Kontakt zum vorherigen Au-pair geben – eine Familie, die das verweigert, ist ein Warnsignal. Eine gute Agentur benennt eine Ansprechperson im Zielland namentlich und rund um die Uhr erreichbar und sagt im Vertrag zu, bei Problemen neu zu vermitteln statt heimzuschicken. Für die USA gilt: Nur Organisationen mit Zulassung durch das US-Außenministerium dürfen ins J-1-Programm vermitteln.

Prüfen Sie zuletzt die Versicherung: Außerhalb der EU ruht der Anspruch gegen die gesetzliche Kasse (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), innerhalb der EU deckt die Europäische Krankenversicherungskarte nur notwendige Behandlungen und keinen Rücktransport. Eine Auslandskrankenversicherung gehört deshalb in jedem Fall dazu. Worauf es bei der Agentur ankommt, steht in Au-pair nach der Schule.

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Welche Rolle spielen wir als Eltern während des Au Pair Jahres meines Kindes?

Vorbereitung, Erreichbarkeit und Zurückhaltung – in dieser Reihenfolge. Vor der Abreise sind Sie zuständig für das, was Ihr Kind nicht überblicken kann:

  • Versicherung prüfen,
  • Kopien aller Dokumente behalten,
  • ein Notfallbudget für den Rückflug bereitlegen,
  • Ihr Kind in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen,
  • die Nachweise für die Familienkasse sammeln.

Der letzte Punkt bleibt das ganze Jahr bei Ihnen: Ohne Beleg über zehn Wochenstunden Sprachunterricht entfällt das Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG rückwirkend.

Während des Jahres helfen feste Kontaktzeiten statt ständiger Erreichbarkeit – ein fester Videoanruf pro Woche trägt mehr als tägliche Nachrichten. Was nicht hilft: Standortkontrolle und das Mitverhandeln mit der Gastfamilie. Konflikte über Arbeitszeiten oder Aufgaben klärt Ihr Kind mit der Familie, und wenn das nicht reicht, die Agentur vor Ort. Wie Loslassen gelingt, steht in Loslassen bei der Berufswahl.

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Gibt es spezielle Visa- oder Aufenthaltsbestimmungen, die wir für das Au Pair Jahr meines Kindes beachten müssen?

Innerhalb der EU und des EWR braucht Ihr Kind kein Visum, außerhalb fast immer eines – und die Fristen unterscheiden sich erheblich.

  • USA: Das J-1-Visum ist verpflichtend und läuft ausschließlich über Organisationen, die das US-Außenministerium dafür zugelassen hat; die Bearbeitung dauert vier bis acht Wochen.
  • Australien: über das Working-Holiday-Visum, für deutsche Staatsangehörige seit dem 1. Juli 2026 bis einschließlich 35 Jahre; meist innerhalb weniger Tage erteilt.
  • Neuseeland: ebenfalls Working-Holiday, Altersgrenze 30.
  • Großbritannien: Seit dem Brexit braucht Ihr Kind eine eigene Aufenthaltsgrundlage – ob es einen passenden Weg gibt, klärt die britische Visa-Seite.

Die verbindlichen Bestimmungen stehen in den Länderinformationen des Auswärtigen Amts und ändern sich häufiger als jede Ratgeberseite – prüfen Sie sie kurz vor der Buchung, nicht bei der Planung. Was sonst vorbereitet werden muss, steht in Au-pair nach der Schule.

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Übersicht zum Thema: Gap Year 2027: sinnvoll oder Zeitverschwendung?