Eltern-Kind-Dynamik
Ab welchem Alter sollte ich die Berufswahl komplett meinem Kind überlassen?
Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am
Antwort für Eltern
Die Entscheidung selbst: immer. Alles andere geht in Stufen über, und nur ein einziger Punkt hat ein Datum.
Rechtlich verlangt § 1626 Abs. 2 BGB schon vor der Volljährigkeit, „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ zu berücksichtigen. Mit 18 endet die elterliche Sorge vollständig; ab da erteilen Betrieb und Berufsschule Ihnen ohne Einwilligung Ihres Kindes keine Auskunft mehr. Das Datum betrifft die Vertragsunterschrift: Bis zur Volljährigkeit unterschreiben Sie mit, weil ein Minderjähriger den Ausbildungsvertrag nach § 107 BGB nicht allein wirksam schließen kann.
Praktisch sinnvoll ist, die Stufen einzeln zu übergeben statt alles auf einmal:
- die Auswahl der Praktika ab Klasse 8,
- die Gespräche im Betrieb ab dem ersten Praktikum,
- die Bewerbung ab Klasse 9.
Organisatorisches dürfen Sie länger behalten – aber fragen Sie, ob es gewünscht ist. Wie Sie bei der Bewerbung helfen, ohne sie zu übernehmen, steht in Bewerbung für die Ausbildung.
Mehr Kontext
Loslassen bei der Berufswahl ist keine Haltung, sondern eine Übergabe in Stufen. Welche wann übergeht – und wo Loslassen in Wegsehen umschlägt.
Loslassen bei der Berufswahl 2027: In Stufen statt auf einmal
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