Eltern-Kind-Dynamik

Ab welchem Alter sollte ich die Berufswahl komplett meinem Kind überlassen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Die Entscheidung selbst: immer. Alles andere geht in Stufen über, und nur ein einziger Punkt hat ein Datum.

Rechtlich verlangt § 1626 Abs. 2 BGB schon vor der Volljährigkeit, „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ zu berücksichtigen. Mit 18 endet die elterliche Sorge vollständig; ab da erteilen Betrieb und Berufsschule Ihnen ohne Einwilligung Ihres Kindes keine Auskunft mehr. Das Datum betrifft die Vertragsunterschrift: Bis zur Volljährigkeit unterschreiben Sie mit, weil ein Minderjähriger den Ausbildungsvertrag nach § 107 BGB nicht allein wirksam schließen kann.

Praktisch sinnvoll ist, die Stufen einzeln zu übergeben statt alles auf einmal:

  • die Auswahl der Praktika ab Klasse 8,
  • die Gespräche im Betrieb ab dem ersten Praktikum,
  • die Bewerbung ab Klasse 9.

Organisatorisches dürfen Sie länger behalten – aber fragen Sie, ob es gewünscht ist. Wie Sie bei der Bewerbung helfen, ohne sie zu übernehmen, steht in Bewerbung für die Ausbildung.

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Loslassen bei der Berufswahl ist keine Haltung, sondern eine Übergabe in Stufen. Welche wann übergeht – und wo Loslassen in Wegsehen umschlägt.

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