Bewerbung & Praktikum

Braucht mein Kind ein Bewerbungsfoto im Lebenslauf?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nein – ein Foto ist freiwillig, und große Unternehmen bitten oft ausdrücklich darum, keins zu senden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Fotos nicht, aber es verbietet die Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderung (§ 1 AGG) – und genau diese Merkmale verrät ein Foto. Viele Betriebe verzichten deshalb darauf, um sich gar nicht erst dem Vorwurf auszusetzen. In kleinen und mittleren Betrieben ist ein Foto dagegen nach wie vor üblich und wirkt meist positiv.

Die Regel: Wenn, dann ein professionelles Foto – vom Fotografen oder ein gutes Tageslichtporträt vor neutralem Hintergrund in berufsangemessener Kleidung. Ein Schnappschuss schadet mehr, als gar kein Foto nützt. Platz: oben rechts im Lebenslauf oder auf einem Deckblatt.

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