Bewerbung & Praktikum

Darf ich mein Kind zum Gespräch begleiten, und wenn ja, wie weit?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Bis zum Eingang ja, in den Raum nein – außer der Betrieb lädt Sie ausdrücklich dazu ein. Ein Elternteil im Raum kostet Ihr Kind genau den Eindruck, den es erzeugen soll: selbstständig zu sein. Viele Ausbilder werten die Begleitung als Zeichen, dass die Bewerbung nicht vom Kind selbst ausgeht.

Anders liegt es beim Termin zur Vertragsunterzeichnung: Dort sind Sie gefragt, weil ein Minderjähriger den Ausbildungsvertrag nach § 107 BGB nicht allein wirksam schließen kann.

Auch bei Gesprächen im Rahmen einer inklusiven Ausbildung oder mit Unterstützungsbedarf sind Eltern oft ausdrücklich willkommen – fragen Sie in diesem Fall vorher. Mehr dazu in Ausbildung mit Behinderung.

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