Wege nach der Schule

Ausbildung mit Behinderung 2027: Welche Wege es gibt

Ausbildung mit Behinderung: Die reguläre Ausbildung mit Anpassungen ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die drei Stufen des BBiG und wer sie bezahlt.

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Die erste Frage ist nicht, welche Sonderform in Frage kommt, sondern ob die reguläre Ausbildung mit Anpassungen möglich ist – und in den meisten Fällen ist sie das. Das Berufsbildungsgesetz sieht dafür drei aufeinander aufbauende Stufen vor: Nachteilsausgleich in der Prüfung, Teilzeit, und erst als letzte Stufe eine eigene Ausbildungsregelung. Dieser Ratgeber zeigt die Wege, wer was bezahlt und wann der Reha-Berater dazugehört.

Die drei Wege, in dieser Reihenfolge

1. Reguläre Ausbildung mit Nachteilsausgleich. Der Regelfall. Nach § 65 BBiG sind bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung die besonderen Verhältnisse zu berücksichtigen – das Gesetz nennt ausdrücklich die Dauer der Prüfungszeit, die Zulassung von Hilfsmitteln und Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher. Der Abschluss ist derselbe wie bei allen anderen.

2. Reguläre Ausbildung in Teilzeit. Nach § 7a BBiG lässt sich die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 Prozent kürzen; die Gesamtdauer verlängert sich dafür auf höchstens das Anderthalbfache. Auch hier bleibt der Abschluss ein vollwertiger Kammerabschluss.

3. Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG. Nur, wenn Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf nicht zulassen. Die Kammer trifft dann auf Antrag – den Ihr Kind oder Sie als gesetzliche Vertreter stellen – eine eigene Ausbildungsregelung, entwickelt aus den Inhalten anerkannter Berufe. Das sind die Fachpraktiker-Berufe.

Der Unterschied zwischen Stufe 2 und 3 ist erheblich: Ein Fachpraktiker-Abschluss ist bundesweit anerkannt, aber nicht deckungsgleich mit dem Vollberuf; der Übergang in die reguläre Ausbildung bleibt möglich und sollte von Anfang an mitgedacht werden.

Wer was bezahlt

Anpassungen am Ausbildungsplatz zahlt nicht der Betrieb aus eigener Tasche.

  • Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung tragen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 49 ff. SGB IX – dazu gehören Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, Fahrdienste und Gebärdensprachdolmetscher.
  • Das Integrationsamt fördert nach § 185 SGB IX die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und übernimmt Teile der Personalkosten.
  • Ausbildungsgeld statt Ausbildungsvergütung gibt es, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung wie einem Berufsbildungswerk stattfindet.

Der Punkt, den fast niemand kennt

Ein formal festgestellter Grad der Behinderung ist für die Ausbildung nicht zwingend nötig. Schwerbehindert ist nach § 2 Abs. 2 SGB IX, wer einen Grad von mindestens 50 hat; eine Gleichstellung ist nach § 2 Abs. 3 SGB IX ab 30 möglich. Für Jugendliche gilt während der Berufsausbildung aber eine eigene Regel: § 151 SGB IX stellt sie gleich, auch wenn der Grad unter 30 liegt oder gar kein Grad festgestellt ist.

Praktisch heißt das: Der Betrieb kann die Förderungen und die Anrechnung auf die Beschäftigungspflicht auch dann in Anspruch nehmen, wenn kein Ausweis vorliegt. Viele Betriebe wissen das nicht – es lohnt sich, es im Gespräch zu erwähnen.

Wann der Reha-Berater dazugehört

Früh – spätestens anderthalb Jahre vor dem Schulabschluss, also in der Vorabgangsklasse. Der Reha-Beratungsdienst der Agentur für Arbeit ist ein eigener Dienst neben der allgemeinen Berufsberatung und entscheidet über die Leistungen zur Teilhabe. Wer erst nach dem Schulabschluss anfragt, verliert leicht ein Jahr, weil Gutachten, Anträge und Zusagen Zeit brauchen.

Zum Bewerbungsgespräch selbst siehe Vorstellungsgespräch Ausbildung – eine allgemeine Frage nach einer Schwerbehinderung ist dort unzulässig.

Häufig gestellte Fragen: Ausbildung mit Behinderung 2027: Welche Wege es gibt

Kann mein Kind trotz Schwerbehinderung eine ganz normale Ausbildung machen?

In den meisten Fällen ja – die reguläre Ausbildung mit Anpassungen ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Das Berufsbildungsgesetz sieht eine klare Reihenfolge vor:

  • Nachteilsausgleich nach § 65 BBiG: Prüfungszeit, Hilfsmittel und Hilfeleistungen Dritter werden berücksichtigt – der Abschluss bleibt derselbe.
  • Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird um bis zu 50 Prozent gekürzt – auch hier derselbe Abschluss.
  • Eigene Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG: erst, wenn Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung im anerkannten Beruf nicht zulassen.

Diese Reihenfolge ist wichtig, weil manche Beratungen zu schnell bei der dritten Stufe landen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich, warum die reguläre Ausbildung nicht gehen soll, und lassen Sie sich die Begründung nennen. Wie der Nachteilsausgleich in der Prüfung aussieht, steht in Prüfungsangst in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Kann mein Kind trotz Schwerbehinderung eine ganz normale Ausbildung machen?

Wer bezahlt die Hilfsmittel und Anpassungen am Ausbildungsplatz?

Nicht der Betrieb – getragen werden sie von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und vom Integrationsamt. Nach §§ 49 ff. SGB IX zählen dazu:

  • technische Arbeitshilfen und Hilfsmittel,
  • Gebärdensprachdolmetscher,
  • Fahrdienste,
  • die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.

Das Integrationsamt fördert daneben nach § 185 SGB IX die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und kann Teile der Personalkosten übernehmen.

Für Betriebe ist das die entscheidende Information, denn viele lehnen aus der falschen Annahme ab, sie müssten die Anpassung selbst finanzieren. Der Antrag läuft über den Reha-Beratungsdienst der Agentur für Arbeit und sollte gestellt werden, bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben wird. Findet die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk statt, tritt an die Stelle der Vergütung ein Ausbildungsgeld.

Mehr zur Frage: Wer bezahlt die Hilfsmittel und Anpassungen am Ausbildungsplatz?

Ab wann sollten wir den Reha-Berater der Arbeitsagentur einschalten?

Spätestens anderthalb Jahre vor dem Schulabschluss, also in der Vorabgangsklasse – früher schadet nie, später kostet oft ein Jahr. Der Reha-Beratungsdienst ist ein eigener Dienst neben der allgemeinen Berufsberatung nach §§ 29 und 30 SGB III und entscheidet über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Der Grund für den frühen Termin ist der Ablauf: In der Regel braucht es ärztliche oder psychologische Gutachten, danach den Antrag, danach die Zusage – und erst mit der Zusage lässt sich einem Betrieb sagen, was gefördert wird. Wer erst nach dem Abschlusszeugnis beginnt, verpasst den Bewerbungsrhythmus, denn Großbetriebe besetzen ihre Plätze für den August bereits im Herbst des Vorjahres.

Nehmen Sie zum ersten Termin mit, was vorhanden ist:

  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid,
  • Förderpläne der Schule,
  • ärztliche Befunde.

Wie ein Beratungstermin allgemein abläuft, steht in Berufsberatung der Arbeitsagentur.

Mehr zur Frage: Ab wann sollten wir den Reha-Berater der Arbeitsagentur einschalten?

Was tun, wenn mein Kind in der Ausbildung scheitert?

Zuerst prüfen, ob nicht eine Anpassung fehlt, die es gäbe – ein Abbruch ist selten die erste richtige Antwort. Häufig fehlt schlicht eine Leistung, die zusteht:

  • eine Arbeitsassistenz oder ein technisches Hilfsmittel nach §§ 49 ff. SGB IX,
  • ein Wechsel in Teilzeit nach § 7a BBiG,
  • die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 75 SGB III mit Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung.

Sprechen Sie in dieser Reihenfolge: erst mit dem Ausbilder, dann mit der Ausbildungsberatung der Kammer, dann mit dem Reha-Berater.

Bleibt es dabei, prüfen Sie den Wechsel in eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG oder in ein Berufsbildungswerk – die absolvierte Zeit wird dabei in der Regel angerechnet, darüber entscheidet die Kammer. Und ein rechtlicher Hinweis: Nach der Probezeit kann der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen (§ 22 Abs. 2 BBiG); bloße Leistungsprobleme reichen dafür in der Regel nicht. Mehr dazu in Kündigung in der Ausbildung.

Mehr zur Frage: Was tun, wenn mein Kind in der Ausbildung scheitert?

Welche Vorteile bieten Berufsbildungswerke (BBW)?

Sie bündeln Ausbildung, Wohnen, Förderunterricht und therapeutische Begleitung an einem Ort – und das ist zugleich ihr Nachteil. Die Vorteile:

  • enge Betreuung und kleine Gruppen,
  • ein auf den Bedarf abgestimmtes Tempo,
  • die Möglichkeit, während der Ausbildung zwischen den Stufen zu wechseln – von einer Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG in den Vollberuf oder umgekehrt, ohne den Platz zu verlieren.

Bezahlt wird die Maßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 49 ff. SGB IX; die Auszubildenden erhalten Ausbildungsgeld statt Vergütung.

Der Nachteil liegt im geschützten Rahmen: Der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt aus einem betrieblichen Ausbildungsplatz oft leichter, weil dort bereits ein Arbeitgeber Ihr Kind kennt. Fragen Sie deshalb nach betriebsnahen Plätzen – viele Berufsbildungswerke vermitteln längere Praktika in reguläre Betriebe.

Mehr zur Frage: Welche Vorteile bieten Berufsbildungswerke (BBW)?

Was ist der Unterschied zwischen Fachpraktiker- und regulärer Ausbildung?

Der Fachpraktiker-Abschluss beruht auf einer eigenen Ausbildungsregelung der Kammer nach § 66 BBiG, die reguläre Ausbildung auf einer bundesweiten Ausbildungsordnung – der praktische Unterschied liegt in den Anschlüssen. Fachpraktiker-Regelungen werden aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt und folgen den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung; der Abschluss ist anerkannt, umfasst aber weniger Inhalte als der Vollberuf.

Daraus folgt dreierlei:

  • Die Tätigkeiten im Betrieb sind enger gefasst.
  • Der direkte Weg in Aufstiegsfortbildungen wie den Meister steht nicht offen.
  • Der Anschluss in den Vollberuf bleibt über eine Verkürzung möglich, wenn die Leistung es zulässt – darüber entscheidet die Kammer.

Voraussetzung für § 66 überhaupt ist, dass eine Ausbildung im anerkannten Beruf wegen Art und Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt. Lassen Sie sich diese Voraussetzung begründen, bevor Sie zustimmen.

Mehr zur Frage: Was ist der Unterschied zwischen Fachpraktiker- und regulärer Ausbildung?

Können Ausbildungsbetriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie mein Kind einstellen?

Ja – und bei Jugendlichen in Ausbildung sogar dann, wenn kein Grad der Behinderung festgestellt ist. Schwerbehindert ist nach § 2 Abs. 2 SGB IX, wer einen Grad von mindestens 50 hat; gleichgestellt werden kann nach § 2 Abs. 3 SGB IX, wer mindestens 30 hat. Für Jugendliche in einer Berufsausbildung regelt § 151 SGB IX eine Ausnahme: Sie sind für die Leistungen des Integrationsamts während der Ausbildung gleichgestellt, auch wenn der Grad unter 30 liegt oder keiner festgestellt ist – nachgewiesen durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit.

Für den Betrieb kommen damit in Betracht:

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung durch die Agentur für Arbeit nach § 73 SGB III,
  • die behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes durch das Integrationsamt nach § 185 SGB IX,
  • die Kostenübernahme für Hilfsmittel nach §§ 49 ff. SGB IX.

Bringen Sie diese Information ins Bewerbungsgespräch ein – ein Merkblatt der Agentur für Arbeit überzeugt dabei mehr als eine mündliche Zusicherung. Beantragt wird das über den Reha-Beratungsdienst der Agentur für Arbeit; vorbereiten lässt sich das Gespräch mit Vorstellungsgespräch für die Ausbildung.

Mehr zur Frage: Können Ausbildungsbetriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie mein Kind einstellen?

Übersicht zum Thema: Wege nach der Schule 2027: Fünf Optionen und ihre Fristen