Wege nach der Schule

Kann mein Kind trotz Schwerbehinderung eine ganz normale Ausbildung machen?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

In den meisten Fällen ja – die reguläre Ausbildung mit Anpassungen ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Das Berufsbildungsgesetz sieht eine klare Reihenfolge vor:

  • Nachteilsausgleich nach § 65 BBiG: Prüfungszeit, Hilfsmittel und Hilfeleistungen Dritter werden berücksichtigt – der Abschluss bleibt derselbe.
  • Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird um bis zu 50 Prozent gekürzt – auch hier derselbe Abschluss.
  • Eigene Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG: erst, wenn Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung im anerkannten Beruf nicht zulassen.

Diese Reihenfolge ist wichtig, weil manche Beratungen zu schnell bei der dritten Stufe landen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich, warum die reguläre Ausbildung nicht gehen soll, und lassen Sie sich die Begründung nennen. Wie der Nachteilsausgleich in der Prüfung aussieht, steht in Prüfungsangst in der Ausbildung.

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