Wege nach der Schule

Wer bezahlt die Hilfsmittel und Anpassungen am Ausbildungsplatz?

Von Leonard Döppeler · Zuletzt aktualisiert am

Antwort für Eltern

Nicht der Betrieb – getragen werden sie von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und vom Integrationsamt. Nach §§ 49 ff. SGB IX zählen dazu:

  • technische Arbeitshilfen und Hilfsmittel,
  • Gebärdensprachdolmetscher,
  • Fahrdienste,
  • die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.

Das Integrationsamt fördert daneben nach § 185 SGB IX die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und kann Teile der Personalkosten übernehmen.

Für Betriebe ist das die entscheidende Information, denn viele lehnen aus der falschen Annahme ab, sie müssten die Anpassung selbst finanzieren. Der Antrag läuft über den Reha-Beratungsdienst der Agentur für Arbeit und sollte gestellt werden, bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben wird. Findet die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk statt, tritt an die Stelle der Vergütung ein Ausbildungsgeld.

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